1 Gaszähler bei 2 Mietparteien

  • Hallo allerseits,

    ich wohne in einem 130 Jahre altem Altbau. Vor ca. 3 Jahren habe ich festgestellt, dass meine Heizung (in diesem Fall meine Gastherme) ebenfalls ein Ein- Zimmerappartement auf gleicher Ebene im dritten Stock mitversorgt. Dieses ca. 30 qm grosse Zimmer gehörte ursprünglich zu der Wohnung, in der ich wohne. Es wurde aber vor etlichen Jahren abgetrennt. Das war aber vor meiner Zeit.
    Nun spricht mich mein relativ neuer "Mitbewohner" an, ob ich die Heizung anmachen könne. Ebenso hatte ich gerade einen Anruf der Sekretärin meines Vermieters, wo ich gebeten wurde meine Therme anzumachen. Seine und meine Gasabrechnung laufen über meinen Zähler. Warmes Wasser bekommt er über einen elektronischen Boiler.
    Er und ich zahlen jeweils Gasabschlagszahlungen an den Vermieter, da ich den Zähler nach bekanntwerden der Umstände auf den Vermieter angemeldet habe.
    Ich habe den Vermieter schon mehrmals auf das Problem hingewiesen. Er sagte, da könne man nichts machen und die Leitungen ließen sich nicht trennen und außerdem gebe es keinen freien Kamin.
    Ein Handwerker, den ich mal wegen der Therme da hatte, meinte, dass ließe sich sehr wohl trennen.
    Abgerechnet wird wenig individuell über die qm der Wohnfläche. Kurzum, ich heize eher wenig und der andere ist eine "Frostbeule". So ziehe ich automatisch den kürzeren.

    Frage: Was ist, wenn ich in den Urlaub fahre für 3 Wochen oder ein paar Tage nicht da bin? Muss ich dann die Gastherme anmachen, damit mein Nachbar nicht friert? Der Gaszähler zählt und zählt dann.
    Zumal jetzt alle Räume noch 21 Grad Zimmertemperatur haben.

    Ich habe einen monatlichen Abschlag von 130 Euro und mein Nachbar von 30 Euro.
    Hat jemand einen Tipp für mich, wie ich dem Vermieter begreiflich machen kann, dass er das Problem endlich löst und meine und seine Wohnung mit der Heizung trennt?

    Gibt es da was, was ich dem Vermieter schicken kann (Urteile, verordnungen etc)?