Mietminderung wenn Inhalte des Vertrags nicht eingehalten ?

  • Hallo,


    wir wohnen seit 01/2010 in einem Haus, das wir gemietet haben. Zu dem Haus gehört auch eine unfertige Garage, die für uns nicht nutzbar ist, weil zum einen nicht fertiggestellt und zum anderen lagern Materialien etc. davor oder im angrenzenden Garten.
    Laut Mietvertrag hätte der Vermieter die Garage bis zum 01.09.2010 fertig zu stellen gehabt. Nun ist die Frist ohne irgendwelche Taten (nur Gerede) abgelaufen, kann ich nun auf Mietminderung bestehen ? (Garagenanteil ist in der Miete nicht explizit ausgewiesen).


    Vielen Dank für hilfreiche Antworten.


    mm

  • Da werden Sie in einem Forum sicherlich nicht fündig, ob und in welcher Höhe eine Mietminderung möglich ist. Die gängigen Tabellen, die sich im Internet anbieten, schweigen zu diesem Thema.


    Da werden Sie wohl einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht in Anspruch nehmem müssen.

  • Zunächst wäre die Frage zu klären, ob die Garage überhaupt Bestandteil des Mietvertrages ist. Ist die Garage im Vertrag erwähnt bzw. was wurde vermietet. Hier ist die Formulierung entscheidend.


    Wenn die Garage mit gemietet wurde, so ist sicherlich eine Mietkürzung berechtigt, allerdings wird die eher gering ausfallen, da die Garage keinen Wohnraum darstellt und die damit verbundene Beeinträchtigung auch eher gering ausfällt.