Kann Mieter auch fristlos Kündigen

  • Hallo,

    da ich unter der Rubrik "Kündigung" kein neues Thema eröffnen kann, stelle ich es hier ein und bitte um Entschuldigung falls es in der falschen Rubrik gelandet ist.

    Im Mai diesen Jahres wurden die 2 unteren Wohnungen nach Umbau vermietet. Der neue Mieter unter mir war am Anfang höfflich und auch sehr umgänglich. Vermehrt drehte er dann alerdings immer seinen Bass so auf, da ich die Vibrationen in meinem Fussboden merkte. Ich sprach ihn mehrmals darauf an und bestätigte mir das er den Bass dann nicht mehr SO aufdrehen würde. Dies hielt allerdings nie lange an, so das ich den Vermieter drauf aufmerksam machte. Der Vermieter sagte mir, das wenn es mir zuviel wirde, ich die Polizei rufen solle. Auf Grund des Hausfriedens sah ich davon dann allerdings (vorerst ab).
    Im Oktober eskalierte dann die Situation, als der Mieter wiederholt auch nicht das Treppenhaus reinigte und der Vermieter mich bat dies mit dem Mieter zu klären.
    Lange Rede, als ich den Mieter drauf ansprach und ihm auch im Namen des Vermieters ausrichtete das er die Kündigung bekommt, falls er sich nun nicht ENDLICH an die Hausordnung hält, flippte dieser total aus und meinte wir können dies auch gerne auf der Strasse klären.
    Das ging noch um einiges weiter, so das ich dann Anzeige bei der Polizei wegen Beleidigung und Nötigung stellte.

    Nun wurde ihm vom Vermieter gekündigt und er zieht "angeblich" zum 31.12.14 aus. Nun nutzt er die letzten Tage mit stundenlangem BASS und schreit nur im Treppenhaus rum, sobald ich mich gegen diese Lärmbelästigung mit treten auf den Fussboden besschwere.

    Auch die andere Mieterin unten scheint wohl eine Wasserallergie zu haben und hält sich nicht an den Putzplan.

    Aus der o.g. Situation habe ich ja schon gemerkt das es dem Vermieter ziemlich egal ist, und er das dann gerne an die anderen Mieter abwimmelt, das die sich drum kümmern sollen. Dies sehe ich aber nun nicht mehr ein, da es ja nicht die Aufgabe anderer Mieter sein kann als Kindermädchen zu handeln und auf alles zu achten.

    Da ich nun Aussicht habe auf eine andere Wohnung, die aber schon zum 01.02.15 zu beziehen wäre, ist die Frage ob ich als Mieter auch das Recht hätte unter diesen Umständen fristlos zu kündigen?

    Vielen Dank im voraus

  • Zitat

    Da ich nun Aussicht habe auf eine andere Wohnung, die aber schon zum 01.02.15 zu beziehen wäre ...

    Wer Gründe suchen muß um fristlos zu kündigen hat keine.

  • Hallo jackie2012,

    ..., als der Mieter wiederholt auch nicht das Treppenhaus reinigte und der Vermieter mich bat dies mit dem Mieter zu klären."
    - Haha, 'reingefallen... Sorry, abba das ist VM-Sache, nicht Deine.

    "als ich den Mieter drauf ansprach und ihm auch im Namen des Vermieters ausrichtete das er die Kündigung bekommt, falls er sich nun nicht ENDLICH an die Hausordnung hält, flippte dieser total aus"
    - Leider "verständlich"

    "wir können dies auch gerne auf der Strasse klären. Das ging noch um einiges weiter, so das ich dann Anzeige bei der Polizei wegen Beleidigung und Nötigung stellte."
    - Damit musst Du heutzutage leider rechnen. Psychologisch hast Du Dich sehhhr ungeschickt verhalten.

    "Nun wurde ihm vom Vermieter gekündigt und er zieht "angeblich" zum 31.12.14 aus. Nun nutzt er die letzten Tage mit stundenlangem BASS und schreit nur im Treppenhaus rum, sobald ich mich gegen diese Lärmbelästigung mit treten auf den Fussboden besschwere."
    - Auch damit musst Du rechnen, don't feed the troll!!!

    "Auch die andere Mieterin unten scheint wohl eine Wasserallergie zu haben und hält sich nicht an den Putzplan."
    - Sag's dem Vermieter!

    "..., da es ja nicht die Aufgabe anderer Mieter sein kann als Kindermädchen zu handeln und auf alles zu achten."
    - Selbsterkenntnis...?

    "Da ich nun Aussicht habe auf eine andere Wohnung, die aber schon zum 01.02.15 zu beziehen wäre, ist die Frage ob ich als Mieter auch das Recht hätte unter diesen Umständen fristlos zu kündigen?"
    - Nein. Wenn Du jetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachweislich schriftlich kündigst, wäre das dann zum 31.03.2015.

  • Ich suche keine Gründe, sondern habe lediglich die Tatsachen geschildert und eine Frage gestellt !!! Mir ist sehr wohl bekannt, das ich sonst die Kündigungsfrist einhalten muss und mich im Falle eines Falles selbst um Nachmieter kümmern muss.

  • Hallo Benny,

    tja das war wohl mein Fehler nicht gleich dem VM zu sagen das ich mich da nicht einmische, sondern das es seine Aufgabe ist. Dies werde ich nun bei der anderen Mieterin tunlichst unterlassen.

  • jackie2012:

    "Ich suche keine Gründe, sondern habe lediglich die Tatsachen geschildert und eine Frage gestellt !!!"
    - Auch Deine drei Frustausrufezeichen helfen Dir hier nicht weiter.

    "Mir ist sehr wohl bekannt, das ich sonst die Kündigungsfrist einhalten muss und mich im Falle eines Falles selbst um Nachmieter kümmern muss."
    - Ein alter Irrglaue.

  • Hallo Benny,
    tja das war wohl mein Fehler nicht gleich dem VM zu sagen das ich mich da nicht einmische, sondern das es seine Aufgabe ist. Dies werde ich nun bei der anderen Mieterin tunlichst unterlassen.


    Die Zitatfunktion erlaubt es dem geneigten Leser(in), zu erkennen, worauf geantwortet wird...
    Berny.

  • jackie2012:

    "Ich suche keine Gründe, sondern habe lediglich die Tatsachen geschildert und eine Frage gestellt !!!"
    - Auch Deine drei Frustausrufezeichen helfen Dir hier nicht weiter.

    "Mir ist sehr wohl bekannt, das ich sonst die Kündigungsfrist einhalten muss und mich im Falle eines Falles selbst um Nachmieter kümmern muss."
    - Ein alter Irrglaue.

    Erstens bin ich nicht Frustriert und zweitens KANN der VM von mir genannte Nachmieter akzeptieren, MUSS er aber nicht.

  • Hallo,

    eine fristlose Kündigung, weil der Putzplan nicht eingehalten wird halte ich für ausgeschlossen. Dann könnte in diesem Land fast jeder fristlos kündigen, wenn es ihm gelegen käme.

    Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass dir die neue Wohnung hilft. Nachbarn die nicht putzen oder laut sind, das kann dir überall passieren.

    Gruss
    H H

  • Zitat

    Da ich nun Aussicht habe auf eine andere Wohnung, die aber schon zum 01.02.15 zu beziehen wäre, ist die Frage ob ich als Mieter auch das Recht hätte unter diesen Umständen fristlos zu kündigen?

    Du weißt aber schon, was "fristlos" bedeutet, oder? Kündigst Du jetzt fristlos, musst Du auch sofort ausziehen. Wo wohnst Du dann bis zum 31.01.15?

    Grundsätzlich ist eine fristlose Kündigung durch den Mieter nur dann möglich, wenn die Wohnung unbewohnbar ist. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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