Hallo,
da ich unter der Rubrik "Kündigung" kein neues Thema eröffnen kann, stelle ich es hier ein und bitte um Entschuldigung falls es in der falschen Rubrik gelandet ist.
Im Mai diesen Jahres wurden die 2 unteren Wohnungen nach Umbau vermietet. Der neue Mieter unter mir war am Anfang höfflich und auch sehr umgänglich. Vermehrt drehte er dann alerdings immer seinen Bass so auf, da ich die Vibrationen in meinem Fussboden merkte. Ich sprach ihn mehrmals darauf an und bestätigte mir das er den Bass dann nicht mehr SO aufdrehen würde. Dies hielt allerdings nie lange an, so das ich den Vermieter drauf aufmerksam machte. Der Vermieter sagte mir, das wenn es mir zuviel wirde, ich die Polizei rufen solle. Auf Grund des Hausfriedens sah ich davon dann allerdings (vorerst ab).
Im Oktober eskalierte dann die Situation, als der Mieter wiederholt auch nicht das Treppenhaus reinigte und der Vermieter mich bat dies mit dem Mieter zu klären.
Lange Rede, als ich den Mieter drauf ansprach und ihm auch im Namen des Vermieters ausrichtete das er die Kündigung bekommt, falls er sich nun nicht ENDLICH an die Hausordnung hält, flippte dieser total aus und meinte wir können dies auch gerne auf der Strasse klären.
Das ging noch um einiges weiter, so das ich dann Anzeige bei der Polizei wegen Beleidigung und Nötigung stellte.
Nun wurde ihm vom Vermieter gekündigt und er zieht "angeblich" zum 31.12.14 aus. Nun nutzt er die letzten Tage mit stundenlangem BASS und schreit nur im Treppenhaus rum, sobald ich mich gegen diese Lärmbelästigung mit treten auf den Fussboden besschwere.
Auch die andere Mieterin unten scheint wohl eine Wasserallergie zu haben und hält sich nicht an den Putzplan.
Aus der o.g. Situation habe ich ja schon gemerkt das es dem Vermieter ziemlich egal ist, und er das dann gerne an die anderen Mieter abwimmelt, das die sich drum kümmern sollen. Dies sehe ich aber nun nicht mehr ein, da es ja nicht die Aufgabe anderer Mieter sein kann als Kindermädchen zu handeln und auf alles zu achten.
Da ich nun Aussicht habe auf eine andere Wohnung, die aber schon zum 01.02.15 zu beziehen wäre, ist die Frage ob ich als Mieter auch das Recht hätte unter diesen Umständen fristlos zu kündigen?
Vielen Dank im voraus