Nebenkostenabrechnung Wohngemeinschaft mit Kaution aufrechnen???

  • Hallihallo,

    ich habe folgendes Problem:

    Ich bin letzten Oktober in eine bestehende 4er WG gezogen. Die Kaution habe ich direkt an den Vermieter vor Einzug zahlen müssen (3 Monatsmieten), nicht an den Vormieter. Ich bin zum 1.8.2010 aus der WG ausgezogen. Unmittelbar vor meinem Auszug bekamen wir die Betriebskostenabrechnung für 2009. Ich sollte für Oktober bis Dezember 45 € nachzahlen. Dabei wurde die Gesamtsumme (733 €) einfach durch Anzahl der Mieter und anteilig über die Monate verteilt. Die einzelnen Verbräuche in den Zimmern wurden trotz Nachvollziehbarkeit auf der Heizungsabrechnung nicht berücksichtigt. Der Vermeiter schrieb auf der Abrechnung, es wäre lediglich ein unverbindlicher Vorschlag und wir könnten WG-intern eine andere Aufteilung vornehmen. Ich habe also alles auseinander klamüsert und ihm unseren Vorschlag geschickt (für mit 30 €). Über zwei Monate später schickt er ein Schreiben, in dem er mitteilt, dass meine Abrechnung nicht die Gradzahltage berücksichtige und er nun die entsprechenden Summen festlegt (für mich 70€), um eine weiteres Vorausschieben der Zahlung zu vermeiden, ohne vernünftige Berechnung und ohne Berücksichtigung der Vorauszahlung?! Weiterhin schrieb er, dass er auch von jedem Mieter die Summe einfordern könnte, weil wir schließlich gemeinsam für den Vertrag haften. Ich habe jetz die Befürchtung, dass er meine Kaution einbehalten will um ggf. seine Forderungen vollständig mit meiner Kaution zu decken! Was kann ich tun??? Ich will wenigstens die Berücksichtigung der Heizungsverbräuche!

    Wäre lieb, wenn jemand da einen Vorschlag hätte!

    MfG
    susi

  • So ganz Unrecht hat Ihr Vemieter nicht, wenn es nur einen Mietvertrag gibt, in dem alle vier Parteien als Mieter ausgewiesen sind. In diesem Fall ist es nicht Aufgabe des Vermieters, Ihnen die Verbräuche genau aufzuschlüsseln. Dies wäre dann intern zwischen Ihnen zu regeln.

    Ist der Abrechnung eine Heizkostenabrechnung beigefügt? Unter Umständen sind dort die Verbräuche der einzelnen Heizkostenverteiler aufgeschlüsselt. In diesem Fall sollten sich durchaus die Anteile jedes Mieters ermitteln lassen, wass allerdings in eine arge Rechenaufgabe münden kann.

  • Ich habe die Heizkostenabrechnung auseinandergerechnet und ja es war eine ziemliche Rechenaufgabe :) Hier wurden dann meinerseits auch die Vorauszahlung berücksichtigt. Mit diesem Vorgehen war der Vermieter dann nicht einverstanden und hat dann selbst (aus meiner Sicht willkürlich) die neuen Summen festgelegt, mit welchem Recht???

  • Wenn alle vier Mieter den Mietvertrag gemeinsam als Hauptmieter unterzeichnet haben, so haften sie dem Vermieter gesamtschuldnerisch für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Der Vermieter könnte sich auch an nur einem Mieter schadhaft halten. Insoweit kann ich Ihren Vermieter schon verstehen, dass er sich nicht dem Risiko aussetzen möchte seinen Anspruch auf die gesamte Nachzahlung mit jedem der vier Mieter einzeln auseinander tüfteln zu müssen.

    Im Prinzip beschreiten Sie hier etwas den falschen Weg. Haben Sie Ihre Berechnung mit den übrigen Mietern erörtet und sind diese bereit Ihre Neuberechnung zu akzeptieren? Wenn ja sollten Sie dieses nicht nur gemeinsam Ihrem Vermieter mitteilen, sondern auch dafür sorgen dass die komplette Nachzahlung bei Ihrem Vermieter (in welcher Form auch immer) eingeht. Denn die Aufschlüsselung der gesamten Nachforderung ist in diesem Fall nicht Aufgabe des Vermieters sondern der vier Hauptmieter der Wohnung. Nur wenn diese sich einig sind kann (nicht muss) Ihr Vermieter auch Ihren Vorschlag akzeptieren.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (20. September 2010 um 14:18)

  • Ich habe mit den drei anderen Mitbewohnern die neue Berechnung besprochen und zwei der drei haben das Schreiben an den Vermieter unterschrieben. Der dritte Mitbewohner wollte lediglich das Schreiben nicht unterschreiben, da seine Heizungskosten doppelt so hoch waren wie meine (dementsprechend eine höhere Nachzahlung), aber auch seine Heizung im Winter kaputt war und nicht ordnungsgemäß funktionierte. Er wollte nicht unterschreiben, da es ja dann quasi eine Anerkennung der Kosten darstellen würde, obwohl der Vermieter sich zu den sehr hohen Heizkosten in dem Zimmer noch nicht geäußert hat!
    Warum schickt der Vermieter eine Aufstellung mit dem Satz wir könnten das auch anders aufteilen, was wir darufhin tun. Damit ist er nicht einverstanden und schickt einfach eine neue Auftstellung die wir innerhalb von zwei Wochen begleichen wollen, obgleich er für eine Antwort über zwei Monate gebraucht hat? Ich will doch nur nicht zu unrecht die kaputte Heizanlage meines Mitbewohners mitbezahlen und meine Kaution (zumindest anteilig) zurück! Brauche irgendeinen Vorschlag wie nich alles an mir hängen bleibt!

  • Wenn wir hier von einem Heizkörper reden, dann muss der wohl mal richtig entlüftet werden, um zu funktionieren. Aber das ist aufgabe des Mieters sich darum zu kümmern.

    Das ist aber keine Erklärung für einen hohen Verbrauch!!!

  • Ich weiß, und genau deswegen hätte ich auch ganz gerne eine Erklärung für die außerordentlich hohen Heizkosten!
    Der Typ is mir echt suspekt!

    Habe ich denn nun irgendeine rechtliche Handhabe um mein Geld zurückzubekommen?

  • Hier treffen jetzt zwei Faktoren zusammen:

    Zitat

    Der dritte Mitbewohner wollte lediglich das Schreiben nicht unterschreiben, da seine Heizungskosten doppelt so hoch waren wie meine (dementsprechend eine höhere Nachzahlung), aber auch seine Heizung im Winter kaputt war und nicht ordnungsgemäß funktionierte.

    Zitat

    .... dann an anderen war sie aus und ist aber auf voller Stufe geheizt

    Bei letzterer Schilderung liegt für mich die Vermutung nahe, das das Thermostatventil am Heizkörper im Zimmer Ihres Mitbewohners defekt ist.

    Entscheidend ist hier allerdings, ob und wie Ihr Vermieter überhaupt von den bestehenden Mängeln Kenntnis erlangt hat. Denn als Mieter sind Sie verpflichtet, bestehende Mängel Ihrem Vermieter anzuzeigen. Dies sollte auch schriftlich erfolgen, um spätere Nachweise führen zu können. Nur dann haben Sie bzw. Ihr Mitmieter überhaupt eine Möglichkeit der Handhabe gegen den Vermieter. Ist keine schriftliche Mängelmeldung erfolgt, werden Sie und Ihr Mitmieter schlechte Karten haben, beim Vermieter diesbezügliche Ansprüche durchzusetzen.

    Um allerdings auf den Kern zurück zu kommen: Ihr Vermieter ist in keiner Weise verpflichtet, Ihre Neuberechnung der Nachzahlung zu akzeptieren. Dies ist seine reine freiwillige Entscheidung. Und wie Sie selbst ausführen, war der dritte Mitbewohner nicht bereit, Ihre Neuberechnung zu akzeptieren. Warum also sollte Ihr Vermieter diese anerkennen?

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (21. September 2010 um 12:44)

  • Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen zu meinem Fall.

    Zum letzten Kommentar, es gab intensiven Kontakt zum Vermieter wegen der Heizung des Mitbewohners. Auch mehrmaligen Mailkontakt. Der Vermieter hat auch des Öfteren Techniker geschickt, um das Problem zu lösen, was allerdings weitestgehend erfolglos blieb. Dem Mitbewohner (nur ihm) wurde Mietminderung für den Zeitraum gewährt. Ich habe allerdings jetzt das Gefühl, dass die durch den Defekt entstandenen Kosten ( aus welchen technischen Gründen auch immer) jetzt über die NK-Abrechnung auf alle Mitglieder der WG umgelegt werden sollen.

    Da die Situation mir im Moment sehr verfahren erscheint, werde ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Anwalt aufsuchen, der sich alle Schriftstücke ansehen wird und dann hoffentlich einen Rat für das weitere Verfahren für mich hat.
    Dennoch vielen Dank!

    mfg