Warm miete + Nachzahlungsrecht

  • Hallo,

    Erstmal, Deutsch ist nicht meine Muttersprache und entschuldige mich deshalb für Grammatische Fehler usw.

    Ich habe eine Frage über Warm miete + Nachzahlung für Stromkosten, die meiner Vermieter von mir verlangt aber wobei ich unrecht finde, und hoffe das jemanden könnte mir ein Rat geben was ich tun soll...

    Hintergrund:
    In meiner Vertrag steht es folgendes:
    III. Mitbenützungsentgelt
    Das Mitbenützungsentgelt beträgt pro Monat € 700,- (incl. USt.)
    und beinhaltet folgende Leistungen :

    Mitbenützung der Wohnräume: Küche, Bad, Wohnraum, Vorraum, 2 Balkone
    Hausbetriebskosten
    Heizungs- und Stromkosten (normaler Wohnbetrieb)
    Internetstandleitung

    Die Wohnung ist ca. 52 kvm, ein zimmer mit separates Küche (in Berlin 10435). Mein Vermieter reist ganz viel und war nicht so oft zu Hause und hat wahrscheinlich eine Stromvertrag basiert auf Ihre Stromverbrauchmuster.

    PROBLEM:
    Am 22.12.2014 schickte mein Vermieter eine Seite von der Stromrechnung zu mir und verlange dass ich es sofort direkt zu Vattenfall überweisen, Datum der Zahlung war 18.12.2014. Bitte sehe Anlage Screen Shot 2014-12-27 at 15.20.29.jpg

    Der meinte dass ich nachzahlen muss da meine Stromverbrauch mehr als was er hatte voriges Jahr ist. Welche ich finde sehr unrecht da es sehr offensichtlich ist, dass ich eine unnormales wenige Stromverbrauch bezahle in dieser 700 EUR warm miete.

    FRAGE:
    Kann mein Vermieter diese Stromkosten von mir verlangen, und auch auf so kurze Zahlungsfrist mit keine Rechnungsunterlagen? Der verlangen dass ich die Stromkosten direkt zu Vattenfall bezahle, und nicht sonstige Kosten.

    Ich habe im Internet geguckt und bei einer 1-Person Haushalt ist es zwischen 1.500 - 1.900 kWh pro Jahr berechnet. Ich arbeite sehr viel und bin oft unterwegs, und habe deshalb nur halbes von dieser berechnete Stromverbrauch.

    Wenn ich schon 700 EUR bezahle, finde ich es sehr krass dass ich eine Nachzahlung bezahlen muss für eine Stromverbrauch die schon halbes von einer normales Verbrauch ist. Was kann ich dafür tun??

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  • Wenn Du nicht Herr Ameseder bist und keinen eigenen Vertrag mit dem Stromversorger hast, ignoriere das einfach.

    Will Dein Vermieter Zahlungen von Dir muß er sie auch an Dich richten.

    Und dann kann er auch nur fordern wozu er vertraglich das Recht hat.

  • chloe,
    auch ich kann nicht erkennen, dass Du diese nicht an Dich gerichtete "Rechnung", wo auch noch ein unbekannter Posten drauf ist, zu begleichen hast.
    Dein Stromverbrauch ist ja bereits im Mietpreis enthalten. Wer weiss, was sonst noch über diesen Zähler läuft... muss Dich aber auch nicht interessieren.
    Bitte informiere uns über den Fortgang der Angelegenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (27. Dezember 2014 um 18:40)

  • Ich habe diese Link gefunden: Die Abrechnung der Nebenkosten - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin und unter Welche Möglichkeiten der Betriebskostenzahlungen gibt es? In welchen Fällen muss der Mieter keine Nachzahlungen leisten? steht es:

    "Es gibt jedoch auch Mietverträge, in denen die Zahlung der Betriebskosten als eine "Betriebskostenpauschale" oder "Nebenkostenpauschale" festgehalten ist. Das besondere an einer Pauschale ist, dass am Ende des Jahres keine Nachzahlung anfällt. Die Pauschale enthält in Bezug auf die Betriebskosten alle Forderungen des Vermieters an den Mieter. Eine Nachforderung darf der Vermieter nicht stellen."

    Wenn ich richtig verstanden habe kann der Vermieter eine Nachzahlung von mir verlangen, ausser wenn meine Miete eine Pauschale ist? Da es steht keine Pauschal bei meiner Vertrag, muss ich dann bezahlen?

  • chloe:

    "Wenn ich richtig verstanden habe kann der Vermieter eine Nachzahlung von mir verlangen, ausser wenn meine Miete eine Pauschale ist? Da es steht keine Pauschal bei meiner Vertrag, muss ich dann bezahlen?"

    - Pauschale umfast ALLES.
    Du brauchst nicht extra zu bezahlen:
    folgende Leistungen :
    Mitbenützung der Wohnräume: Küche, Bad, Wohnraum, Vorraum, 2 Balkone
    Hausbetriebskosten
    Heizungs- und Stromkosten (normaler Wohnbetrieb)
    Internetstandleitung

  • Genau, aber es steht nicht das Wort "Pauschal" in meiner Vertrag, deshalb war ich mir unsicher. Ich frage nochmal da ich habe verstanden dass, der hat gesetzlich Recht eine Nachzahlung von mir zu verlangen wenn es keine "Pauschal warm miete" in der Vertrag stehe.. Frage ist ob es reicht schon dass ich nicht bezahlen muss, wenn es nur steht wie genannt oben, also gesetzlich..

  • Beruhige Dich, chloe, Du brauchst imho nichts nachzuzahlen.
    Gibt es eine Vereinbarung, dass Du Betriebskosten oder sonstige Kosten gemäss Betriebskostenverordnung zu zahlen hast?

  • Es ist meine erste Nachzahlungsrechnung die ich bekommen habe, ich wohne der seit August 2012 und wir haben nichts über Betriebskosten vereinbart. Der hat ganz plötzlich eine Seite von der Rechnung zu mir geschickt und fragte mir es zu bezahlen. Wenn ich habe gefragt wieso, hat der gesagt weil es mehr als ihren letzte Bezahlung war deshalb muss ich es bezahlen.

  • hat der gesagt weil es mehr als ihren letzte Bezahlung war deshalb muss ich es bezahlen.


    Das ist m.E. kein belastbares Argument. Vor allem: In der mietvertraglichen Vereinbarung steht nicht über den erlaubten Höchstverbrauch.
    Betrifft der Rechnungsbetrag nur Deine Mietwohnung?

  • Ja, es eine Untervermietung, oder eigentlich Zwischenmiete ist. Der mietet es wahrscheinlich direkt von der Hausverwaltung, aber der wohnt gerade im Ausland und ist nur ab und zu in Berlin. Der Mietvertrag lauft bis zum Ende 2015.

  • In dem MV steht doch:

    Zitat

    Das Mitbenützungsentgelt beträgt pro Monat € 700,- (incl. USt.)
    und beinhaltet folgende Leistungen :

    Heizungs- und Stromkosten (normaler Wohnbetrieb)


    Und damit ist das pauschal oder inklusiv oder wie auch immer.

  • Diese Rechnung würde ich vorerst zurückweisen. Verlangen Sie die Originalrechnung des Energieversorgers. Anhand der Zählernummer können Sie dann eine weitere Prüfung vornehmen.
    Desweiteren ist diese Rechnung inhaltlich schon ein seltsames Ding. Was sind "sonstige weitere Kosten"?

    Ob hier eine mietvertragliche Rechtmäßigkeit vorliegt, ist ebenfalls aus meiner Sicht nicht gegeben.

  • Diese Rechnung würde ich vorerst zurückweisen. Verlangen Sie die Originalrechnung des Energieversorgers. Anhand der Zählernummer können Sie dann eine weitere Prüfung vornehmen.
    Desweiteren ist diese Rechnung inhaltlich schon ein seltsames Ding. Was sind "sonstige weitere Kosten"?

    Ob hier eine mietvertragliche Rechtmäßigkeit vorliegt, ist ebenfalls aus meiner Sicht nicht gegeben.

    Habe ich auch gefragt, und danach sagte der dass ich die sonstige Kosten nicht bezahlen muss nur die Stromkosten. Leider dachte ich dass ich musste bezahlen und hat gesagt ich würde es bezahlen erst wenn der die ganze Rechnungsunterlagen schicke. Bis jetzt habe ich noch keine Unterlagen bekommen.

    Soll ich dann nochmal nachfragen oder einfach so lassen bis er nochmal fragt?

  • Habe ich auch gefragt, und danach sagte der dass ich die sonstige Kosten nicht bezahlen muss nur die Stromkosten. Leider dachte ich dass ich musste bezahlen und hat gesagt ich würde es bezahlen erst wenn der die ganze Rechnungsunterlagen schicke.


    Bei solchen Angelegenheiten würde ich mir immer eine Aktennotiz machen: Wer hat wann was gesagt, wer war Zeuge?

  • Zitat

    Soll ich dann nochmal nachfragen oder einfach so lassen bis er nochmal fragt?


    Lass es bis er nochmal fragt. Laut Vertrag sind die Stromkosten in deiner Miete enthalten. Wenn dein Vermieter sich da zu seinen Ungunsten verschätzt hat, ist das sein Problem.

  • Ich habe diese Antwort von vorher vergessen zu erwähnen (von 22.12):

    "Die Warmmiete geht von einem Stromverbrauch aus der vorausgerechnet wird - das ist eine Nachzahlung, um soviel ist die Diesjährige Stromrechnung teurer als meine Vorauszahlung."

    Hat es dann etwas eine neues Bedeutung dann ob ich Nachbezahlen muss oder nicht?

    Wenn ja, ist der vorjähriges Rechnung nur für 263 Tage Verbrauch, das ist über 100 Tage weniger als ein volles Jahr. Meine Miete ist bezahlt für 365 Tage, dann tatsächlich soll ich nicht bezahlen, oder?

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