Feuchtigkeit und Schimmel im Keller - Vermieter verbietet Lagerung von Kartons

  • Erst einmal Hallo an alle - ich bin neu hier und habe - Ihr werdet es Euch schon gedacht haben - ein Problem.
    In unserem Keller wurde Feuchtigkeit und Schimmel festgestellt. Heute war der Vermieter mit Gutachter da und schiebt mir dafür die Schuld in die Schuhe - angeblich sind es meine gelagerten Kartons und Umzugskisten, die die Feuchte angezogen hätten.
    Die Sachen lagern dort im Keller seit 10 Jahren. Ich kann weder an den Kartons noch an den Umzugskisten Schimmel erkennen, noch sind diese feucht oder klamm. Auch habe ich in meinem Keller keine Beanstandungen; bei der Nachbarin ist wohl alles vergammelt. Mein Vermieter will jetzt den Keller räumen und verbietet mir dort (und auch in der Garage) meine Sachen, vorallem aber die Kartons/Umzugskisten zu lagern.
    Jetzt meine Frage: Darf er das?
    Als Zusatzinformation noch folgendes: Das Kellerfenster war immer leicht geöffnet. Unter vielen meiner Kisten habe ich Regalstollen gelegt, die ca. 5 cm hoch sind (1 "Stollen" = quasi 3 Bretter mit 2 Querstreben mit einer Dicke von 5 cm verbunden) und dafür sorgen, daß die Sachen nicht direkt auf dem Boden stehen und Luft darunter kommt.
    Die Garage darf ich auch nicht für die Umzugskisten nutzen. Wo soll ich sie denn bitte schön sonst abstellen (Wohnung ist voll)? Und ich habe keine Lust, mir beim nächsten Umzug wieder alles teuer kaufen zu müssen...
    Es wäre schön, wenn hier jemand eine Antwort wüßte.
    Vielen Dank!

  • Das Lagern von leeren Umzugskartons in den Kellerräumen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch dieser Räumlichkeit. Also kann es nicht verboten/untersagt werden.

    Wenn brennbares Material in der Garage nicht gelagert werden sollte, gäbe es dafür eine Erklärung.

    Und die Behauptung, dass Kartons Feuchtigkeit anziehen und im Nachbarkeller zur Schimmelbildung führen, ist hanebüchener Unsinn.

  • Paragraphen dazu finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), oder nennt Ihnen ein kompetenter Rechtsanwalt.

    Wenn aber Ihr Vermieter solchen Stuss verbreitet, ist er verpflichtet Ihnen die einschlägigen Gesetze im BGB, oder aber Urteile in dieser Sache zu benennen.

  • Ist der Keller im Mietvertrag als Bestandteil ausgewiesen? In diesem Fall wäre vielleicht der Hinweis auf eine Mietkürzung hilfreich, da Ihr Vermieter Ihnen durch sein jetziges Verhalten die Nutzungsmöglichkeit des Kellers entziehen würde.

  • Ich würde dem VM mitteilen, dass durch (auch) geöffnete Fenster in der warmen Jahreszeit warme Luft, welche viel Feuchtigkeit aufnehmen kann, an den kalten Kellerwänden kondensiert, sodass diese recht feucht werden können.
    Der "Sachverständige", welcher offensichtlich in das Horn des ihn bezahlenden VM blies, hätte dies eigentlich wissen müssen.

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