Kündigung wegen Eigenbedarf

  • [INDENT]Hallo an alle Leidensgenossen und sonstige Leser und Berater :)

    es ist wahr geworden, wovor wir Schiss hatten:
    Man hat das Privthaus, in dem wir seit zweieinhalb Jahren wohnen, nun doch ab 01.01.15 verkauft, obwohl uns (mündlich) zugesichert wurde, dass Eigenbedarf nicht in Frage kommt, und der neue Käufer schickt uns prompt (am 03.01.15) die Kündigung.

    Wie ist die Rechtslage?

    Details würde ich später offenlegen, ich schau erstmal, ob mir jemand unter die Arme greift mit einem Rat.

    Vielen Dank schon mal :)

    Gruß redrose
    [/INDENT]

  • Erst mal prüfen ob der Käufer schon das Recht hat als Vermieter zu agieren, u. a. zu kündigen.

    Dieses Recht hat er i. d. R. nämlich erst ab Grundbucheintrag. Denn ab dann ist er erst rechtmäßiger Eigentümer.

    In Ausnahmefällen kann der wirtschaftliche Übergang, mit allen Pflichten und Rechen, an den Käufer auch schon früher erfolgen.

    Sollte alles rechtens sein, sprich der Käufer ab dem 1.1.15 rechtmäßiger Eigentümer/Vermieter, könnt Ihr die Kündigung fachlich prüfen lassen und ihr ggf. widersprechen.

    Aber malt Euch keine großen Chancen aus.

    Die mündliche Zusage das keine Eigenbedarfskündigung erfolgt ist Schall und Rauch.

  • Kolinum:

    generell schon, aber einige Dinge lassen die Kündigung wahrscheinlich unwirksam sein

    anitari:

    und genau das ist der Punkt:
    Ist es nicht so, dass der neue Käufer erst im Grundbuch eingetragen werden muss, ehe er eine Kündigung aussprechen darf?
    Es könnte ja jeder kommen, der sich als Käufer ausgibt. Ich kenne den Namen des Mannes nicht, weiß nicht wer er ist.
    Wie kann ich prüfen (oder prüfen lassen), dass er im GB eingetragen ist?

    Da waren im Vorfeld mind. 25 Leute, die sich das Haus und die Wohnung angesehen haben.
    Woher soll ich wissen, wer derjenige ist?
    Es hat sich weder mündlich noch telefonisch vorgestellt und die Miete für Jan. ist auch noch auf das alte Vermieterkonto gegangen.

    Also - man hat uns im Unklaren gelassen mit allem, was dazu gehört.


    Danke für eure Antworten :)

    2 Mal editiert, zuletzt von redrose (5. Januar 2015 um 13:31)

  • redrose,

    nach dem, was Du hier leider nur häppchenweise von Dir gibst, würde ich mglw. der Kündigung widersprechen, da mglw. die rechtlichen Voraussetzungen fehlen.

  • Berny:

    wie mache ich das, der Kündigung widersprechen und was gebe ich als Grund an?

    naja, häppchenweise :) ich weiß ja nicht, was relevant ist, um zu sagen, dass die Kündigung zu diesem Zeitpunkt und in dieser Art unwirksam ist?

    Er schreibt nur: Ich bin neuer Besitzer des Hauses und hiermit kündige ich Ihnen die Wohnung wegen Eigenbedarf, möchte sie mit meiner Familie selbst nutzen.

    Ein Satz :mad: und nix weiter...

    Einmal editiert, zuletzt von redrose (5. Januar 2015 um 13:51)

  • Hallo,

    wenn der neue Besitzer nur diesen einen Satz geschrieben hat, dann wäre die Kündigung unwirksam. Mach dich mal im Internet schlau, was eine rechlich korrekte Eigenbedarfskündigung enthalten muss. Das ist mehr, als dieser Satz.

    Theoretsich müßtest du einer unwirksamen Kündigung nicht widersprechen. Du könnstest den zukünftigen Vermieter auch im Prozess auflaufen lassen. So würdest du in jeden Fall reichlich Zeit gewinnen. Aber so etwas auszusitzen ist nicht jedermanns Sache.

    Und wenn der neue Besitzer wirklich selber einziehen will, wird er es irgendwann auch schaffen. Vielleicht hast du auch die Möglichkeit eine Abfindung herauszuhandeln, wenn du "freiwillig" ausziehst.


    Gruss
    H H


    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • wie mache ich das, der Kündigung widersprechen und was gebe ich als Grund an?


    "Ich widerspreche Ihrer "Kündigung", da die rechtlichen Voraussetzungen fehlen." - So würde ich schreiben.
    Meinem Vorredner schliesse ich mich an.

  • für dich ist dein Mietvertragspartner, sprich dein Vermieter, ausschlaggebend. Auch müssen weiterhin die Mietzahlungen auf das alte Mieterkonto gezahlt werden bis dir ordentlich ein Eigentümer/Vermieterwechsel angezeigt wurde. Info hier: Eigent

    Auf so ein Schreiben mit "ich bin neuer Besitzer und kündige wegen Eigenbedarf" ohne jegliche Nachweise, würde ich gar nicht reagieren. Da kann ja jeder kommen.

  • entschuldige, Berny.
    das ist für mich die einzige Möglichkeit, hier zu antworten. Warum auch immer - ich kann die Antworten erst aufrufen, wenn ich geantwortet habe.
    Eine technische Panne bei mir oder in der Software des Forums, ich weiß es nicht.
    Also mache ich xxxxxx, um sie dann zu editieren.

    sorry :rolleyes:

  • entschuldige, Berny.
    das ist für mich die einzige Möglichkeit, hier zu antworten. Warum auch immer - ich kann die Antworten erst aufrufen, wenn ich geantwortet habe.
    Eine technische Panne bei mir oder in der Software des Forums, ich weiß es nicht.
    Also mache ich xxxxxx, um sie dann zu editieren.
    sorry :rolleyes:


    Ebenfalls, sorry. Wegen eines tatsächlichen SW-Fehlers drückste bitte zwischendurch die F5.:)

  • hallo @all

    eure Antworten haben mich schon ein Stück weiter gebracht.
    Ich hoffte schon, dass der neue Eigentümer - so er denn einer ist - bisher keine Handhabe hat, schon deshalb, weil er sein Eigentumsrecht nicht nachgewiesen hat.

    Kann ich mir den Grundbuchauszug zeigen lassen, habe ich das Recht dazu?
    Und mit dem Widerspruch warte ich noch besser, wie toffer2105 meint?
    Oder gar nicht reagieren, wie H Hamburg rät...?

    Zwischendurch mal wieder ein nettes *dankeschön* :o

  • Und mit dem Widerspruch warte ich noch besser, wie toffer2105 meint? Oder gar nicht reagieren, wie H Hamburg rät...?


    "beides"... vorerst würde mal nicht reagieren und den nächsten "Erguss" abwarten.
    - Und Du wirst uns sicherlich auf dem laufenden halten.

  • Zitat von Berny

    "beides"... vorerst würde mal nicht reagieren und den nächsten "Erguss" abwarten.
    - Und Du wirst uns sicherlich auf dem laufenden halten.

    ja. das mache ich :)


  • Kann ich mir den Grundbuchauszug zeigen lassen, habe ich das Recht dazu?

    Ja, das Recht steht Ihnen zu. Sie müssen nur ein berechtigtes Interesse dem Amt kundtun.
    Da Sie bereits einen gültigen Mietvertrag besitzen, dürfte das problemlos gehen.

    Zitat

    Und mit dem Widerspruch warte ich noch besser, wie toffer2105 meint?
    Oder gar nicht reagieren, wie H Hamburg rät...?


    Beides hat was für sich. Ich würde zu H Hamburg neigen.
    Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil.

  • Ja, das Recht steht Ihnen zu. Sie müssen nur ein berechtigtes Interesse dem Amt kundtun.


    Ich meine, es ist so, dass derjenige, der was will, also der neue VM, die Aktivlegitimation (Grundbuchauszug) auf Verlangen vorzuweisen hat.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!