Hallo,
unser Vermieter hat uns einen neuen Mietvertrag zugeschickt. Der "alte" bzw. der gültige Mietvertrag besteht seit 2000. Die Wohnung wird als Studentenwohnung genutzt und der Mietvertrag hat sehr viele Nachträge durch Mieterwechsel.
Ab Oktober steht wieder ein Mietwechsel an und aus dem Grund, der vielen Nachträge zum bestehenden Mietvertrag, hat uns der Vermieter einen neuen Mietvertrag zum unterschreiben vorgelegt.
Wie sieht es rechtlich aus? Müssen wir diesen unterschreiben? Sollten wir erstmal einen Widerspruch einlegen?
Liebe Grüße und danke für eventuelle Vorschläge
Jule