Neuer Mietvertrag

  • Hallo,

    unser Vermieter hat uns einen neuen Mietvertrag zugeschickt. Der "alte" bzw. der gültige Mietvertrag besteht seit 2000. Die Wohnung wird als Studentenwohnung genutzt und der Mietvertrag hat sehr viele Nachträge durch Mieterwechsel.

    Ab Oktober steht wieder ein Mietwechsel an und aus dem Grund, der vielen Nachträge zum bestehenden Mietvertrag, hat uns der Vermieter einen neuen Mietvertrag zum unterschreiben vorgelegt.
    Wie sieht es rechtlich aus? Müssen wir diesen unterschreiben? Sollten wir erstmal einen Widerspruch einlegen?


    Liebe Grüße und danke für eventuelle Vorschläge


    Jule

  • Ohne weitere Informationen läßt sich die Frage schwer beantworten.

    Allerdings: Zunächst sollten Sie doch prüfen, ob Sie durch den neuen Mietvetrag in irgendeiner Form benachteiligt werden. Ist dies nicht der Fall, fallen mir keine Gründe ein den Abschluss eines neuen Vertrages zu verweigern.

  • Der neue Mietvertrag enthält neue Vertragsbestimmungen und außerdem würde er ab 01.10.10 gelten. Es ist leider nicht vermerkt, dass die Wohnung schon seit 2000 als WG vermietet wurde. Dies ist doch ein großer Nachteil für uns. Wie sollen wir jetzt reagieren? Kann uns jemand weiterhelfen?

  • Neue Vertragsbestimmungen müssen nicht unbedingt nachteilig sein. Und der geänderte Vertragsbeginn ist auch nicht unbedingt als Nachteil anzusehen. Ob der Vertrag ab 2000 oder dem 01.01.2010 gilt, hat für Sie als Mieter keine Auswirkung auf die gesetzliche Kündigungsfrist, bietet Ihnen aber im Gegenteil zumindest für ein Jahr Schutz vor evtl. Mieterhönungen.

    Nachteilig könnte sich der geänderte Vertragsbginn allerdings auswirken, falls der Vermieter oder ein Erwerber das Mietverhältnis beenden möchten. Nur in diesem Fall richtet sich die Kündigungsfrist nach der Vertragslaufzeit.

    Andererseits kann der Ihnen angebotene neue Mietvertag auch mit einem Entgegenkommen Ihres Vermieters verknüpft sein. Denn ist Ihr Vermieter überhaupt verpflichtet, dem bevorstehenden Mieterwechsel zuzustimmen oder aber verbindet er eventuell diese Zustimmung mit dem Abschluss eines neuen Vertrages? Um dies beurteilen zu können, ist eine Einsicht in den bisherigen Vertrag erforderlich.

    Sie sehen schon, das Thema ist ziemlich komplex, und deshalb wírd Ihre Frage in diesem Forum schwer zu beantworten sein.