Hallo zusammen,
Wir sind im September 2012 in eine 63m2 Wohnung eines KfW 70 Gebäudes gezogen. Zahlen monatlich 160 Euro und sollten schon für 2012 200 Euro nachzahlen. Wir haben wir die anderen Nachbarn widersprochen. Diese Abrechnung kam aber auch erst weihnachten 2013 bei uns an, es hat ein ganzes Jahr gedauert bis wir eine Antwort hatten und sollten nun 230 Euro nachzahlen, da die sogar noch einen Fehler gefunden haben. Eine Woche später kam die Abrechnung 2013 mit einer Nachzahlung von 1000 Euro und der Erhöhung der monatlichen Nebenkosten auf 250 Euro!
Darf man nach Widerruf die Abrechnung erhöhen?
Darf die Versicherung per Anzahl der Wohnungen gerechnet werden?
Am schlimmsten ist Heizung und Wasser abgesehen das der Gesamtverbauch extrem hoch ist, finde ich keinen Fehler.
ich versuche mich seit Tagen da rein zu lesen aber es ist echt schwierig wenn man sich nicht richtig damit auskennt. Für jede Hilfe wäre ich dankbar.
Nebenkostenabrechnung 2012 und 2013 extrem hoch
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Roxanne2015 -
10. Januar 2015 um 15:05 -
Erledigt
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Zitat
Darf die Versicherung per Anzahl der Wohnungen gerechnet werden?
Wenn vertraglich so vereinbart und alle Wohnungen etwa gleich groß sind, ja.
ZitatWir sind im September 2012 in eine 63m2 Wohnung eines KfW 70 Gebäudes gezogen. Zahlen monatlich 160 Euro und sollten schon für 2012 200 Euro nachzahlen.
Was bei Mietbeginn kurz vor Beginn der Heizperiode nicht ungewöhnlich ist. Fehlen doch etwa 4 monatliche Vorauszahlungen aus heizfreien Monaten.
ZitatDiese Abrechnung kam aber auch erst weihnachten 2013 bei uns an
Wenn der Abrechnungszeitraum = dem Kalenderjahr ist noch fristgerecht.
ZitatDarf man nach Widerruf die Abrechnung erhöhen?
Warum nicht wenn der Vermieter eine Fehler zu seinen Ungunsten gefunden und korrigiert hat.
Zitatich versuche mich seit Tagen da rein zu lesen aber es ist echt schwierig wenn man sich nicht richtig damit auskennt.
Kann ich verstehen.
Vorschlag:
Scann die Abrechnung/en ein (bitte nicht zu klein) und lade sie als Bilddatei/en hoch.
Namen und Adressen unkenntlich machen.
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Roxanne2015,
es ist völlig verständlich, dass Nachzahlungen ärgerlich sind. Es kommt jedoch (auch) darauf an, wieviel bereits vorab gezahlt wurde. Bei Neuvermietungen dürfen (leider) VM die Betriebskosten-Vorauszahlungen (zu) niedrig ansetzen... -
Vielen Dank für eure Antworten. Ich versuche gleich mal die Abrechnungen zu scannen und hochzuladen. Allerdings finde ich die Kosten zum Grössenvergleich der Wohnung ziemlich extrem. Soviel habe ich noch nirgends gezahlt.
Dann bis gleich
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