Verbrauchsabhängige BK zahlen, trotz Abwesenheit in WG

  • Hallo,

    ich wohne in einer WG mit einem anderen Mieter. Wir teilen uns die Gesamtmiete (Grundmiete + Betriebskosten) 50/50.
    Nun war ich nachweislich sechs Monate nicht in der WG anwesend, während mein Mitmieter die Wohnung in vollen Umfang weiter genutzt hat. Ich habe in dieser Zeit auch weiterhin meine Hälfte der Gesamtmiete bezahlt. Muss ich für diese Zeit die verbrauchsabhängigen Betriebskosten (Heizung, Warm- und Kaltwasser) bezahlen, oder habe ich ein Anrecht darauf, diese zurückzufordern?

  • theresa,
    fordern kannste ... mglw. vergeblich. Mietrechtlich haftet jeder von Euch gesamtschuldnerisch. Intern habt Ihr Euch selbst zu einigen, ist kein Mietrecht.

  • Natürlich mußt Du die verbrauchsabhängigen BK auch während Deiner Abwesenheit wie jeder andere Mieter auch zahlen.

    Ob Du etwas zurückbekommst oder nicht hängt von der vertraglichen Vereinbarung zu BK ab.

  • Hallo,

    ich wohne in einer WG mit einem anderen Mieter. Wir teilen uns die Gesamtmiete (Grundmiete + Betriebskosten) 50/50.
    Nun war ich nachweislich sechs Monate nicht in der WG anwesend, während mein Mitmieter die Wohnung in vollen Umfang weiter genutzt hat. Ich habe in dieser Zeit auch weiterhin meine Hälfte der Gesamtmiete bezahlt. Muss ich für diese Zeit die verbrauchsabhängigen Betriebskosten (Heizung, Warm- und Kaltwasser) bezahlen, oder habe ich ein Anrecht darauf, diese zurückzufordern?

    Hallo,

    die Grundkosten allemal, die Verbrauchkosten müsste man mit den Untervermieter aushandeln, den Hauptvermieter interessiert das nicht die Bohne, wie ihr im Innenverhältnis die Kostenfrage regelt.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    so ist es eben in einer WG. Man hängt da eben mit drin, auch wenn du jetzt theoretsich für etwas bezahlst, was du nichtt genutzt hast.

    Grundsätzlich enstehen auch verbrauchsabhängie Nebenkosten, wenn du nicht zu Hause bist. Z.B. wird bei den Heizkosten an Anteil (30-50%) nach qm abgerechnet. Und warum sollte dein Mitbewohner z.B. den Strom für den Kühlschrank alleine bezahlen, wenn er ihn so weiterbenutzt hat, wie bisher, oder das Beheizebn der Gemeinschaftsräume usw.

    Gruss
    H H

  • Hallo,

    so ist es eben in einer WG. Man hängt da eben mit drin, auch wenn du jetzt theoretsich für etwas bezahlst, was du nichtt genutzt hast.

    Grundsätzlich enstehen auch verbrauchsabhängie Nebenkosten, wenn du nicht zu Hause bist. Z.B. wird bei den Heizkosten an Anteil (30-50%) nach qm abgerechnet. Und warum sollte dein Mitbewohner z.B. den Strom für den Kühlschrank alleine bezahlen, wenn er ihn so weiterbenutzt hat, wie bisher, oder das Beheizebn der Gemeinschaftsräume usw.

    Gruss
    H H

    this. Dein Anliegen ist berechtigt, aber zu kleinkariert sollte man dann nicht sein. Sonst hättest die WOhnung kündigen müssen.

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