Extrem erhöhte Heizkosten

  • Guten Abend zusammen!
    Gemäß meiner jüngsten Nebenkostenabrechnung haben sich meine Heizkosten gegenüber dem Vorjahr um sage und schreibe 125% erhöht! Ich kann das nicht nachvollziehen, da sich mein Heizverhalten in keiner Weise verändert hat.

    Ergänzend möchte ich dazu sagen, dass die Firma techem die Erfassungsgeräte an den Heizkörpern vor 1 Jahr gegen ein anderes Modell ausgetauscht hat.
    Kam ich im Vorjahr mit den alten Geräten auf 4.500 Einheiten, sind es nun 10.400.

    Hat jemand eine Idee, woran das liegen kann?
    Vielen Dank!

    Gruß Berthold

  • Die Einheiten sind nicht relevant. Entscheidend ist der Betrag, den Sie bezahlen müssen. Und da können Sie dann das Vorjahr auf Euro und Cent vergleichen und sehen, woher die Steigerung kommt.

  • Das ist schon richtig, was Sie sagen, die erwähnten 125% Steigerung beziehen sich schon auf den Betrag (€ 955,92 gegenüber € 425,30 im Vorjahr).

    Die Thermostate an den Heizkörpern habe ich selbst auf Stufe 3 als höchste Stufe eingestellt. Die Heizungsanlage ist durch ein Außenthermostat gesteuert, man kann also in der milden Jahreszeit garnicht heizen.

    Irgendwo habe ich gelesen, dass die Beweislast bei derart extremen Steigerungen vom Mieter auf den Vermieter übergeht. Weis jemand etwas darüber?

  • Interessant wäre es, wie sich die Heizkosten in Relation zu den übrigen Mietern darstellen. Vielleicht haben die alten Heizkostenverteiler ja auch zu wenig ergeben, und nun ist es richtig?

  • Hallo drei,

    danke für Ihren Beitrag. Da zwischwenzeitlich zwei Mieter wegen Arbeitsaufnahme weggezogen und neue Mieter eingezogen sind, ist es schier unmöglich einen derartigen Vergleich anzustellen.
    Laut Hausverwaltung darf ich zwar Einsicht nehmen in die abrechnugsrelevanten Belege, nicht aber in die NK-Abrechnungen der anderen Mietparteien.
    Ich weis daher nicht einmal, ob in besagten Abrechnungszeitraum schon alle Wohnungen (eine stand lange leer) mit ein und demselben Heizkostenverteiler ausgestattet waren.

    vG Berthold

  • Laut Hausverwaltung darf ich zwar Einsicht nehmen in die abrechnugsrelevanten Belege, nicht aber in die NK-Abrechnungen der anderen Mietparteien.

    Das ist so nicht ganz richtig.

    1. Müssen in der Heizkostenabrechnung die Gesamtwerte stehen, für alle Positionen, also gesamte abgerechnete Fläche, gesamte umgelegte HKV-Einheiten, gesamte umgelegte Kosten. Daraus lässt sich schon ersehen, wie sich die eigene Abrechnung in Relation zu ALLEN Mietern darstellt.

    2. Bin ich mir sehr sicher, dass der Mieter auch die Abrechnungen sämtlicher anderer Mieter einsehen darf. Nur so kann er ja feststellen, ob richtig abgerechnet wurde. Der Datenschutz greift da nicht, das Interesse an der Nachprüfung der Abrechnung auf Korrektheit überwiegt. Eine passende Gesetzesstelle oder Urteil habe ich nicht parat, hier sollte ein Mieterverein aber weiterhelfen können. Ohnehin ist es für den Laien nicht so leicht, zu beurteilen, ob wirklich alles richtig gemacht wurde.

  • Zitat von Berthold2008: "Laut Hausverwaltung darf ich zwar Einsicht nehmen in die abrechnugsrelevanten Belege, nicht aber in die NK-Abrechnungen der anderen Mietparteien."

    Zitat von drei: "Das ist so nicht ganz richtig."

    Hallo drei,
    das ist schon ganz richtig.

    "1. Müssen in der Heizkostenabrechnung die Gesamtwerte stehen, für alle Positionen, also gesamte abgerechnete Fläche, gesamte umgelegte HKV-Einheiten, gesamte umgelegte Kosten. Daraus lässt sich schon ersehen, wie sich die eigene Abrechnung in Relation zu ALLEN Mietern darstellt."
    Genauso isses auch, denn ich kenne die Abrechnungen der genannten Firma sehr gut.

    "2. Bin ich mir sehr sicher, dass der Mieter auch die Abrechnungen sämtlicher anderer Mieter einsehen darf."
    Niemals, denn das geht andere Mieter nichts an.

    "Nur so kann er ja feststellen, ob richtig abgerechnet wurde."
    Nein, daraus kann man das noch lange nicht feststellen.

    "Der Datenschutz greift da nicht,"
    Doch.

    "das Interesse an der Nachprüfung der Abrechnung auf Korrektheit überwiegt."
    Mit rechtsgültigem Gerichtsbeschluss wäre das dann möglich.

    "Eine passende Gesetzesstelle oder Urteil habe ich nicht parat,"
    Wen wundert's.

    "hier sollte ein Mieterverein aber weiterhelfen können. Ohnehin ist es für den Laien nicht so leicht, zu beurteilen, ob wirklich alles richtig gemacht wurde."
    Durchaus möglich.

  • Hallo Berthold,

    "Gemäß meiner jüngsten Nebenkostenabrechnung haben sich meine Heizkosten gegenüber dem Vorjahr..."
    Um welche Abrechnungszeiträume handelt es sich?
    Hast Du mal die einzelnen Posten verglichen?
    Wie waren jeweils die prozentualen Aufteilungen Grundkosten/Verbrauchskosten?

  • "Der Datenschutz greift da nicht,"
    Doch.

    Nein, und das Internet ist voll von einschlägigen Urteilen. Beispiele:

    Die Verweigerung zur Einsicht in die Unterlagen, aus denen sich der Verbrauch der Mitbewohner ergibt, ist unbegründet. Es bestehen keine Bedenken hinsichtlich des § 24 des Bundesdatenschutzgesetzes. Dieser erlaubt die Übermittlung personenbezogener Daten durch Personen des privaten Rechts an Dritte (hier der Nutzer, der es wissen wollte), wenn dies zur Wahrung der berechtigten Interessen erforderlich ist und wenn dadurch schutzwürdige Belange der Betroffenen (hier die Mitbewohner) nicht beeinträchtigt werden. Das berechtigte Interesse bestehe aber, da nur mit den Werten der anderen Nutzer auch die Einheitensumme geprüft werden kann. Diesen berechtigten Interessen stehen keine schutzwürdigen Belange der Mitmieter entgegen. Insoweit reicht das allgemeine Interesse, möglichst viele der eigenen personenbezogenen Daten vor Dritten geheim zu halten, nicht aus (Amtsgericht Flensburg, Urteil vom 09.01.84, Az. 68 C 542/83, WM 11/85).

    Der Mieter hat zur Überprüfung der Heizkostenabrechnung einen Anspruch auf Einsicht in die Ablesungsergebnisse für alle Wohnungen des Hauses (Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen, Beschluss vom 04.09.1995, Az. 6 C 501/95, WM 96,155).

    Merksatz: erst informieren, dann posten.

  • Inwiefern 15-25 Jahre junge AG-Urteile heute noch Bestand haben sollten, mag jeder selbst beurteilen.
    Als Vermieter würde ich bestenfalls Auskünfte insofern geben, welche Wohnungen (A, B, C, D usw.) jeweils wieviele Einheiten bzw. Kosten hatten, jedoch nicht die Namen der Mieter.

  • Dann such doch bitte mal einfach selbst nach neueren Urteilen, bevor du hier das Forum mit deiner Privatmeinung verunsicherst.

    Du kannst das Thema (daher habe ich die Zitate) auch bei Techem nachlesen. Die sollten insoweit kompetent sein. Dass dort keine neueren Urteile zitiert werden kann auch ganz einfach daran liegen, dass das Thema seitdem bei Fachleuten bekannt ist und keiner weiteren Erörterung bedarf.

  • Berny,

    was mir die Hausverwaltung nur mündlich an Daten nennt, darauf gebe ich nicht viel. Der Abrechnungsmodus sind wie die Jahre zuvor auch 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten.

    drei
    Danke für Deine detaillierten Ausführungen. Ich werde die Einsichtnahme in die NK-Abrechnungen der anderen Mieter verlangen, da ich ansonsten so gut wie nichts überprüfen kann.

    vG Berthold