Treppenhausreinigung bezahlen obwohl keine statt fand?

  • Hallo,
    ich hab ein Problem mit meinem Ex Vermieter.
    Und zwar bin ich vor einigen Monaten ausgezogen, weil der Vermieter sich weder um Mängel der Wohnung gekümmert hat, noch einem Informationen darüber gegeben wenn Haustüren ausgetauscht wurden (und man plötzlich vor verschlossener Tür stand mitten in der Nacht) Briefkästen ausgetauscht wurden (Und plötzlich Fremde an deine Post kamen, weil der Schlüssel bei Nachbarn abgegeben wurden) etc.

    Nun bekam ich meine Nebenkostenabrechnung.
    Es wurden 70€ für Hausreinigung berechnet. Eine Hausreinigung hat aber nie statt gefunden. Haufenweise Prospekte lagen im Flur und die Treppen wurden weder jemals gefegt noch gewischt (wenn man wischt riecht man das ja auch und dann sieht man das auch wenn der Dreck weg ist von Bauarbeiten etc)
    Nun habe ich gelesen, das hätte ich während meiner Mietzeit schon ansprechen müssen und kann im nachhinein nichts mehr machen. Das Problem ist, ich habe gar nicht gewusst das ich innerhalb meiner Nebenkosten für Hausreinigung aufkomme, da es im Mietvertrag überhaupt keine Aufstaffelung gab, was in den Nebenkosten enthalten ist. Lediglich das ich das Wasser damit bezahle wurde mir gesagt.
    In meiner alten Wohnung war das so, das es sogar einen Aushang gab, wo die Putzleute eingetragen haben wann sie da waren und man hat die auch mal persönlich angetroffen und man hat auch das Putzmittel gerochen. Das ist in diesem Fall nie vorgekommen.

    Habe ich eine Chance diese 70€ wieder zu bekommen, da ich ja Zeugen wie meinen Freund und Freunde die zu Besuch waren habe, die gesehen haben wie es im Treppenhaus aussah?

  • LinChan:

    "Nun bekam ich meine Nebenkostenabrechnung. Es wurden 70€ für Hausreinigung berechnet."
    - Auf Dein Verlangen hin hat Dir der VM Originalunterlagen zu zeigen, wonach ihm selbst diese Kosten (die er an Dich weitergegeben hat) entstanden sind.

    "Nun habe ich gelesen, das hätte ich während meiner Mietzeit schon ansprechen müssen und kann im nachhinein nichts mehr machen. Das Problem ist, ich habe gar nicht gewusst das ich innerhalb meiner Nebenkosten für Hausreinigung aufkomme, da es im Mietvertrag überhaupt keine Aufstaffelung gab, was in den Nebenkosten enthalten ist."
    - Nöö. Während der Mietzeit war Dir ja nicht bekannt, dass Du diese Kosten übenehmen solltest. Gibt es denn im MV eine Klausel, wonach Du Betriebskosten gemäss Betriebskostenverordnung zu zahlen hast?

  • Zitat

    Das Problem ist, ich habe gar nicht gewusst das ich innerhalb meiner Nebenkosten für Hausreinigung aufkomme, da es im Mietvertrag überhaupt keine Aufstaffelung gab, was in den Nebenkosten enthalten ist.

    Auch kein Verweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung?

    Der würde nämlich ausreichen um die Umlage aller dort genannten Betriebskostenarten, u. a. die Hausreinigung, wirksam zu vereinbaren.

    Also noch mal genau in den Vertrag schauen.

  • Doch, Sie haben überlesen

    9.
    die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung,
    zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs;

  • Aber wenn ich es jetzt nicht überlesen habe, konnte ich nichts konkretes finden, zu Hausflurreinigung. Da müsste ja dann auch stehen wie oft die die angesetzt ist, also 1 mal in der Woche oder alle 2 Wochen etc. oder nicht?


    Das wäre eine Angelegenheit, die bei Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag bzw. Übegabeprotokoll zu vereinbaren wäre.
    PS: Koli hat es noch besser ausgedrückt. Es genügt also auch, wenn im MV steht, dass die BK nach der BKVO vom Mieter zu zahlen sind.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (26. Januar 2015 um 12:59)

  • Mist, blöd, das ich es überlesen habe.
    Tja, und wie will ich das jetzt beweisen? Ich hab zwar die Aussagen von Freunden aber das interessiert den Vermieter ja nicht, wenn es zu keinem Verfahren kommt

  • 9.
    die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung,
    zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs;

    Aber inwiefern greift die Klausel denn eigentlich zu? Denn es stehen auch Wäschküche, Bodenräume und Fahrkorb des Aufzuges drin obwohl nichts davon vorhanden ist? Das heißt nur durch die Klausel ist doch nicht zwangsläufig davon auszugehen, das auch das was drin steht zutrifft?

  • 9. die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs;
    Aber inwiefern greift die Klausel denn eigentlich zu? Denn es stehen auch Wäschküche, Bodenräume und Fahrkorb des Aufzuges drin obwohl nichts davon vorhanden ist? Das heißt nur durch die Klausel ist doch nicht zwangsläufig davon auszugehen, das auch das was drin steht zutrifft?


    Denk' nach! Meinste etwa, dass jedes Haus in der bunten Republik eine individuell abgestimmte Betriebskostenverordnung hat?

  • Wenn Ihnen das zu kompliziert erscheint, dann lesen Sie halt nur:

    zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile,

    Die nachfolgenden Benennungen sind nur Beispiele!!!!