Miete Erhöhung? Mitbewohner zieht aus

  • Hallo,


    bin neu hier und hätte mal sofort eine Frage, bedanke mich jetzt schon für die Hilfreichen Antworten die ich hier sicherlich erhalten werde :)!!


    Es geht um folgendes, ich wohne jetzt in einer Mietwohnung in Aachen seit dem 1.08.2009. Damals bin ich in den Mietvertrag von meinem alten Mitbewohner, der die Wohnung am 1.09.2005 bezogen hat mit eingestiegen. Dieser hat die WG am 01.04.2012 verlassen. Daraufhin ist ein neuer Mitbewohner bei mir eingezogen. Der Vermieter hat mit mir und dem neuen Mitbewohner dann ein schreiben unterzeichnet wo drin steht:


    Herr M...(ich) tritt in den Mietvertrag vom 1.09.2005 als Hauptmieter ein


    ab 1.04.2012 tritt Herr D...(neuer Mitbewohner) als Untermieter in den Vertrag von 1.09.2005 ein.



    Meine frage wäre jetzt wenn Herr D... im Mai dieses Jahres auszieht, und bei mir ein neuer "Untermieter" einzieht (z.b meine Freundin). Hätte der Vermieter dann die Möglichkeit die Miete zu erhöhen? Ich frage das deshalb da der Vermieter versucht überall Geld rauszubekommen. Beim Einzug von Herr D... wollte er auch die Miete erhöhen mit dem Grund, es hätte ein Umzug stattgefunden.
    Meine nächste Frage wäre, wenn wir jetzt zu 3. hier wohnen wollten, könnte der Vermieter dann die Kaltmiete erhöhen oder nur dir Nebenkosten? Für Strom und Gas bin ich selbst zuständig! Allerdings habe ich soeben in dem Vertrag von 2005 gelesen:


    Die Mieträume dürfen vom Mieter nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Gesamtzahl der Personen, die die Wohnung beziegen werden-bewohnen-beträgt 2.


    Die Wohnung beträgt 3 Zimmer, 95m² also 3 Leute wäre eigentlich Haustechnisch kein Problem.


    Letzte Frage, gilt der Orts Mietspiegel ab dem Jahr wo das Haus gebaut worden ist, oder zählt das Jahr wo z.B eine große Renovierung stattgefunden hat?


    vielen Dank


    mfg Chaaali

  • Zitat

    Hätte der Vermieter dann die Möglichkeit die Miete zu erhöhen?


    Das hätte er auch ohne Ein- oder Auszug eines Mitbewohners.


    Mieterhöhung ausschließlich auf die Kaltmiete.


    Natürlich können auch die Nebenkosten erhöht werden. Wenn sich aus einer Abrechnung eine Nachzahlung ergibt.


    Der Mietspiegel richtet sich u. a. nach Baujahr des Hauses, Wohnfläche, Ausstattung und Lage im Ort.


    Wenn mit große Renovierung Modernisierung gemeint ist kann das auch eine Rolle spielen.


    Zitat

    Meine frage wäre jetzt wenn Herr D... im Mai dieses Jahres auszieht, und bei mir ein neuer "Untermieter" einzieht


    Zur Untervermietung muß die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Und das bevor der Untermieter einzieht.


    Übrigens könnte der Vermieter irgend wann mal die faxen dicke haben von der ewigen Vertragsänderung.

  • ab 1.04.2012 tritt Herr D...(neuer Mitbewohner) als Untermieter in den Vertrag von 1.09.2005 ein.[/I]


    mit dieser Formulierung habe ich Probleme. Der Vertrag v. 2005 ist das Hauptmietverhältnis. Wenn D in diesem Vertrag eintreten soll, dann wäre er ebenfalls Hauptmieter. Normalerweise wird ein extra Untermietverhältnis zw. Haupt und Untermieter begründet mit bspw. Bezug zum Hauptmietvertrag. Für die Frage ist es jedoch entscheidend, ob D nun Mithauptmieter ist oder Untermieter von M.

  • Das hätte er auch ohne Ein- oder Auszug eines Mitbewohners.


    bedeutet er kann ohne Grund die Miete erhöhen?



    Übrigens könnte der Vermieter irgend wann mal die faxen dicke haben von der ewigen Vertragsänderung.


    das passiert halt des öfteren in einer Studenten wg und das ist sich der Vermieter auch bewusst, denk ich mal.


    Zitat


    mit dieser Formulierung habe ich Probleme. Der Vertrag v. 2005 ist das Hauptmietverhältnis. Wenn D in diesem Vertrag eintreten soll, dann wäre er ebenfalls Hauptmieter.


    ich kann ihnen nur schreiben was der Vermieter mir damals geschrieben hat! Dabei ist zu erwähnen das der erste Mietvertrag noch von seinem Vater ausgestellt worden ist, der mittlerweile verstorben ist.

  • Der Vermieter hat mit mir und dem neuen Mitbewohner dann ein schreiben unterzeichnet wo drin steht:
    ab 1.04.2012 tritt Herr D...(neuer Mitbewohner) als Untermieter in den Vertrag von 1.09.2005 ein.


    Konkludent scheint hier wohl Herr D als neuer Mieter gemeint zu sein.
    Der VM kann unter Beachtung der gesetzlichen Fristen jederzeit versuchen, die Miete zu erhöhen, getreu dem Motto "Gier frisst Hirn".


  • Der VM kann unter Beachtung der gesetzlichen Fristen jederzeit versuchen, die Miete zu erhöhen, getreu dem Motto "Gier frisst Hirn".


    was sind denn da die Fristen, es ist zu erwähnen dass der VM im Sommer die Miete um 9€ erhöht hat, ok sind nur 9€. Hat aber nicht bescheid gesagt, stand einfach auf der Abrechnung eine neue Kaltmiete drauf. Als ich ihn drauf ansprach meinte er, er wollte den Betrag aufrunden...


    Das bedeutet wenn eine 3. Person mit einzieht kann er auch eine neue Kaltmiete fragen. Das hat nichts damit zutun dass ich der Hauptmieter bin und ich für die Bezahlung der Miete zuständig bin und die anderen Personen die einziehen, da muss ich kucken dass ich das Geld kriege. (So ist das eigentlich geregelt bei uns)


    danke

  • ach chaaali, man kann dir leider nicht wirklich helfen. Aber ich versuche es dir nochmal grundsätzlich klar zu machen, wie die Miete erhöht werden kann. Nach § 557 Abs. 1 BGB können BEIDE Parteien (Mieter, wer auch immer das ist und Vermieter) während des Mietverhältnisses eine Erhöhung der Miete VEREINBAREN. Gibt es eine solche Vereinbarung, dann ist das wirksam. Eine solche Vereinbarung kann gleichzeitig in einem Änderungsvertrag getroffen werden, wo bspw. geregelt wird, welcher Mieter wann wo aus dem Mietverhältnis ausscheidet.


    Gibt es eine solche Vereinbarung nicht, dann kann der Vermieter weiterhin vom Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung VERLANGEN, wenn er die gesetzl. Vorschriften nach §§ 558 ff. BGB einhält.


    Eine Erhöhung der Kaltmiete bei einer Abrechnung ist regelmäßig unwirksam, da er die gesetzl. Vorschriften nicht eingehalten hat.


    Und wie gesagt, es ist entscheidend zu wissen, ob nun D Hauptmieter neben dir geworden ist oder lediglich Untermieter. Falls D Hauptmieter, dann haftet ihr beide gesamtschuldnerisch und ihr benötigt die Zustimmung des Vermieters für seinen Auszug. Ist er lediglich Untermieter, dann gibt es kein Vertragsverhältnis zw. D und dem Vermieter und ihr benötigt demnach keine Zustimmung.

  • chaaali:


    "was sind denn da die Fristen,"
    - Dein Freund hilft Dir: https://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=mieterh%C3%B6hung+frist&gbv=2&oq=mieterh%C3%B6hung+&gs_l=heirloom-hp.1.1.0l10.1657.6141.0.12532.13.8.0.5.5.0.157.814.7j1.8.0.msedr...0...1ac.1.34.heirloom-hp..0.13.954.UTPYv6q8F2M


    "es ist zu erwähnen dass der VM im Sommer die Miete um 9€ erhöht hat, ok sind nur 9€. Hat aber nicht bescheid gesagt, stand einfach auf der Abrechnung eine neue Kaltmiete drauf. Als ich ihn drauf ansprach meinte er, er wollte den Betrag aufrunden..."
    - Diese MEH war rechtswidrig und daher unwirksam. Die Höhe spielt dabei keine Geige.


    "Das bedeutet wenn eine 3. Person mit einzieht kann er auch eine neue Kaltmiete fragen."
    - Wie bereits gesagt, wäre eine mietvertragliche Vereinbarung zw. allen Beteiligten erforderlich.

  • ach chaaali, man kann dir leider nicht wirklich helfen. Aber ich versuche es dir nochmal grundsätzlich klar zu machen, wie die Miete erhöht werden kann. Nach § 557 Abs. 1 BGB können BEIDE Parteien (Mieter, wer auch immer das ist und Vermieter) während des Mietverhältnisses eine Erhöhung der Miete VEREINBAREN.


    sorry dass ich mich nicht so gut damit auskenne!!...
    wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich als Mieter nach § 557 Abs. 1 BGB damit einverstanden sein dass der VM die Miete erhöht und wenn nicht??


    nach § 558 Abs. 1 BGB darf der VM die Miete ja sowieso nicht erhöhen da er die im Sommer 14 schon um 9€ erhöht hat obwohl dass ja eigentlich gesetzlich verboten gewesen wäre..



    Und wie gesagt, es ist entscheidend zu wissen, ob nun D Hauptmieter neben dir geworden ist oder lediglich Untermieter. Falls D Hauptmieter, dann haftet ihr beide gesamtschuldnerisch und ihr benötigt die Zustimmung des Vermieters für seinen Auszug. Ist er lediglich Untermieter, dann gibt es kein Vertragsverhältnis zw. D und dem Vermieter und ihr benötigt demnach keine Zustimmung.


    Nach dem letzten Unterzeichneten "Schreiben, Vertrag" ist D Untermieter und ich M Hauptmieter..
    das bedeutet auch dass D ausziehen kann wenn er will oder muss er sich trotzdem an die Kündigungsfristen halten?



    danke ..

  • sorry dass ich mich nicht so gut damit auskenne!!...
    wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich als Mieter nach § 557 Abs. 1 BGB damit einverstanden sein dass der VM die Miete erhöht und wenn nicht??



    Dann kann/wird der Vermieter Dich, falls Du nicht von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst, auf Zustimmung verklagen.


    § 558b



    Zitat

    nach § 558 Abs. 1 BGB darf der VM die Miete ja sowieso nicht erhöhen da er die im Sommer 14 schon um 9€ erhöht hat obwohl dass ja eigentlich gesetzlich verboten gewesen wäre..


    Doch kann er. Da die 9 €, das dies unwirksam war mal außer acht gelassen, mit Sicherheit keine 15 bzw. 20 % der Kaltmiete ausmachen, kann er im Sommer 2015 die Miete gemäß § 558 wieder erhöhen.


    Zitat

    Nach dem letzten Unterzeichneten "Schreiben, Vertrag" ist D Untermieter und ich M Hauptmieter..
    das bedeutet auch dass D ausziehen kann wenn er will oder muss er sich trotzdem an die Kündigungsfristen halten?


    Auch für sog. Untermietverhältnisse gilt das Mietrecht.