Hallo zusammen!
Wir sind 4 Mieter in einer WG in einer Universitätsstadt in NRW. Alle Mieter haben den Vertrag unterschrieben und haben die gleichen Rechten und Pflichten. Nun wollen wir einen Mietertausch vereinbaren, also Mieter A tritt aus dem Vertrag aus und ein neuer Mieter B übernimmt alle seine Pflichten und Rechte. Dies soll durch einen Nachtragsvertrag festgehalten werden, dabei will der Vermieter die Miete in Zukunft um 100 € im Nachtragsvertrag erhöhen. Schon jetzt liegen wir über 12% über den Mietspiegel der Stadt. (Baujahr des Hauses, Wohnfläche, Ausstattung und Lage im Ort haben wir alles beachtet)
Nach der Mietpreisbremse, die für unsere Stadt gilt, könnte der Vermieter in Neuverträge Mietpreise nur bis zu 10% über dem Maximum des Mietspiegel verlangen.
Frage: Gilt die Mietpreisbremse auch für einen Nachtagsvertrag oder nur für Neuverträge ? Also, ist die Erhöhung der Miete im Nachtragsvertrag rechtens?
Im Falle, dass wir die Mieterhöhung einfach nicht bezahlen, hat der Vermieter uns auch schon angedroht, dass er teure energetische Modernisierungen im Haus an uns abwälzen möchten...
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.