Hallo,
wir leben seit 9 Jahren in einem kleinen Reihenhaus, und haben bisher auch keinerlei Probleme mit dem Vermieter gehabt. Nun wurde uns mündlich mitgeteilt, daß wir demnächst die Kündigung bekommen, da er aus finanziellen Gründen und wegen seines Alters verkaufen möchte/muß. Ich kann das verstehen, denn er ist fast 80, und wir sind auch schon von den Verkaufsplänen ausgegangen, hatten allerdings gehofft, daß wir weiterhin hier wohnen können.
Nun möchte er aber ein leeres Haus verkaufen, da er dort weniger Schwierigkeiten sieht, aber wir leben hier mit vier Kindern, die ihre Schulen "nebenan" haben, und ein Auszug würde auch bedeuten, daß wir hier ganz wegziehen müssten, da wir mit der Miethöhe unter dem Durchschnitt liegen.
Ist es wirklich so schwer, ein Haus mit Mietern zu verkaufen, und haben wir überhaupt Rechte?
Noch ist keine schriftliche Kündigung da, wie reagiere ich, wenn sie kommt?
Vermieter will verkaufen - Kündigung
- Jusgeo
- Erledigt
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Zitat
Nun möchte er aber ein leeres Haus verkaufen, da er dort weniger Schwierigkeiten sieht
Nachvollziehbar, aber nicht möglich.
Eine Kündigung wegen Verkauf ist nicht möglich, es gilt der Grundsatz "Kauf bricht Miete nicht" (Vgl. § 566 BGB).
Ansonsten ergeben sich die einzigen Kündigungsmöglichkeiten aus § 573 BGB. Das greift bei Euch aber nicht.Eine Ausnahme stellt der § 573a BGB dar. Demnach kann der Vermieter euch kündigen, wenn er zusammen mit Euch in einem Zweifamilienhaus wohnt.
Grundsätzlich ist es aber nicht ausgeschlossen, dass der Käufer Euch dann irgendwann mal wegen Eigenbedarf kündigt. Das wäre dann wiederum rechtens. Sonderlich viele Möglichkeiten habt Ihr dann aber nicht.
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Wenn Ihr nicht ausziehen wollt. Überlegt euch, ob hier das Haus kaufen wollt und
macht euerem Vermieter ein Angebot.
Eine Kündigung wegen Verkauf direkt gaht nicht. Ein Käufer kann jedoch auf Eigenbedarf kündigen.
In dem Fall habt Ihr keine Chance. -
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landlord:
"Wenn Ihr nicht ausziehen wollt. Überlegt euch, ob hier das Haus kaufen wollt und macht euerem Vermieter ein Angebot."
- ... denn Ihr habt Vorkaufsrecht."Eine Kündigung wegen Verkauf direkt geht nicht."
- ... auch nicht, wenn der VK meint, ohne Mieter drinnen bessere Chancen zu haben."Ein Käufer kann jedoch auf Eigenbedarf kündigen."
- ... welcher jedoch glaubhaft zu be- bzw. nachzuweisen wäre. -
"Wenn Ihr nicht ausziehen wollt. Überlegt euch, ob hier das Haus kaufen wollt und macht euerem Vermieter ein Angebot."
- ... denn Ihr habt Vorkaufsrecht.Steht wo wenn nicht ausdrücklich im Mietvertrag?
Ein gesetzliches gibt es nur bei ETWs die während der Mietdauer des Mieters in solche umgewandelt und verkauft wurden.
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Ein gesetzliches gibt es nur bei ETWs die während der Mietdauer des Mieters in solche umgewandelt und verkauft wurden.
Ich dachte, das wäre generell so. OK, danke für die Info! -
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[quote='Berny','http://www.mietrecht-hilfe.de/forum/index.php?thread/&postID=56413#post56413']Berny:
" ... denn Ihr habt Vorkaufsrecht."
Bei einem Reihenhaus, gibt es normalerweise kein Vorkaufsrecht.
Die Grundstücke werden normalerweise bereits vor oder direkt noch dem
Bauen der Gebäude geteilt. Jedenfalls da wo ich wohne.Ein generelles Vorkaufsrecht für Mieter gibt es nicht.
"... welcher jedoch glaubhaft zu be- bzw. nachzuweisen wäre."
Bei einem Reihenhaus, dürfte es nicht so schwer sein, glaubhaft zu machen,
dass man dies für sich selbst gekauft hat.Sollte jemand aus Gründen der Geldanlage kaufen, will er ja nicht selbst einziehen.
Somit kann er auch nicht auf Eigenbedarf kündigen. -
Achtung....ihr müsst das Vorkaufsrecht bekommen.
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ACHTUNG: Maggy hat NULL Ahnung.
Vorkaufsrecht gibt es nur bei der Umwandlung einer Mietswohnung in Eigentumswohnung und damit verbundenen Verkauf.
Das trifft hier nicht zu!
Es gibt KEIN Vorkaufsrecht in diesem Fall. -
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Hallo,
wir leben seit 9 Jahren in einem kleinen Reihenhaus, und haben bisher auch keinerlei Probleme mit dem Vermieter gehabt. Nun wurde uns mündlich mitgeteilt, daß wir demnächst die Kündigung bekommen, da er aus finanziellen Gründen und wegen seines Alters verkaufen möchte/muß. Ich kann das verstehen, denn er ist fast 80, und wir sind auch schon von den Verkaufsplänen ausgegangen, hatten allerdings gehofft, daß wir weiterhin hier wohnen können.
Nun möchte er aber ein leeres Haus verkaufen, da er dort weniger Schwierigkeiten sieht, aber wir leben hier mit vier Kindern, die ihre Schulen "nebenan" haben, und ein Auszug würde auch bedeuten, daß wir hier ganz wegziehen müssten, da wir mit der Miethöhe unter dem Durchschnitt liegen.Was hier gemeint ist, wäre eine Verwertungskündigung, hier hat der Vermieter wenig Chancen eine solche durchzubringen, hierfür werden grundlegend hohe Anforderungen an eine solche Kündigungsform gestellt.
ZitatIst es wirklich so schwer, ein Haus mit Mietern zu verkaufen, und haben wir überhaupt Rechte?
Noch ist keine schriftliche Kündigung da, wie reagiere ich, wenn sie kommt?
Der Kündigung widersprechen. Wenn er nicht Eigenbedarf anmeldet ist es so gut wie unmöglich euch zu kündigen!Gruß
BHShuber
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ACHTUNG: Maggy hat NULL Ahnung.
Genauso isses, sie beweist es ja tagtäglich.