Dachgeschossausbau als Vermieter steuerlich absetzbar ?

  • Hallo zusammen,

    ich plane demnächst den Dachboden eines Mietobjektes auszubauen. Der Dachbodens ist z.Z. unausgebaut.
    Außer Dämmung und eine Glühbirne an der Decke ist nichts vorhanden.
    Wie sieht es hier mit der steuerlichen Absetzbarkeit aus?
    Kann ich die Kosten sofort absetzen oder muss ich diese über 40 Jahre linear abschreiben?

    Danke für eure Hilfe!

    Gruß Zebi

  • Was hat diese Frage mit Mietrecht zu tun? Nichts!

    Aber mit dem Ausbau wird es nichts, wenn der Ausbauer schon bei der ersten Frage in die Irre läuft. Schon mal was davon gehört, dass Fragen, die mit der Steuer zu tun haben, der Steuerberater beantwortet?

  • Thema "Instandhaltungen - Reparaturen"...
    Diesen qualifizierten Kommentar hätten Sie sich schenken können. Der hilft niemandem. Natürlich haben Sie jetzt einen Beitrag mehr verfasst. Herzlichen Glückwunsch zum Beitrag Nr. 5.182
    Oh Mann, wohl keine anderen Hobbies. Oder hauptberuflich hier beschäftigt?...
    Und der Dachboden wird ausgebaut! Architekt ist engagiert und bald geht es los.

  • Thema "Instandhaltungen - Reparaturen"...
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    Oh Mann, wohl keine anderen Hobbies. Oder hauptberuflich hier beschäftigt?...
    Und der Dachboden wird ausgebaut! Architekt ist engagiert und bald geht es los.

    Mainschwimmer hat absolut Recht.
    Diese Frage hat nichts mit Mietrecht, Instandhaltung und Reparaturen zu tun, sondern mit Steuerrecht. Da ist man auch als Immobilienverwalter mit Berufserfahrung, was Mainschwimmer meines Wissens ist, auf Steuerfachkräfte angewiesen.

    Und man sollte als Bauherr schon Mietrecht von Steuerrecht unterscheiden können. Oder gehen Sie in die Kfz-Werkstatt und fragen dort nach einem Rezept für eine Sahnetorte? Wer so garstig antwortet, bekommt zumindest von mir keine fachliche Antwort.

  • Thema "Instandhaltungen - Reparaturen"...
    Diesen qualifizierten Kommentar hätten Sie sich schenken können. .

    Nö, mit Sicherheit nicht. Wer solche unqualifierten Fragen zum Mietrecht stellt, der darf sich nicht wundern, wie die Antwort ausfällt.

  • OK :D Trotzdem... Ein schönes Leben noch


    Danke, gleichfalls!
    Und nun Spass beiseite: AfA dürfte hier nicht anwendbar sein, sondern sinnvoller wäre es m.E., die Kosten auf die kommenden fünf Jahre zu verteilen, siehe hierzu Anlage V, Zeilen 41-45.
    Machen wir nach umfangreichen Aufwendungen in 2014 z.Zt. auch so.

  • Das das sinnvoller wäre ist klar. Die Frage ist, ob das möglich ist. Wie gesagt, ist der Dachboden z.Z. mehr oder weniger Rohbauzustand. Meiner Meinung nach handelt es sich bei dieser Maßnahme nicht um eine Sanierung, sondern um Herstellung bzw. Schaffen von neuem Wohnraum. Von daher gehe ich davon aus, dass eine kurzfriste Abschreibung nicht möglich ist.

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