Gasverbrauch zu hoch --> Mietminderung?

  • Hallo,

    heute habe ich die Jahresrechnung des Gasanbieters erhalten. Obwohl es in der Wohnung immer kalt ist, wurde folgendes verbraucht: 1300 m³ = 15000 kWh und das für 2 Personen und 3 Zimmer mit insgesamt 70m², es wird allerdings nur im Wohnzimmer und im Bad geheizt, Schlafzimmer und Arbeitszimmer sind meistens geschlossen.
    Es handelt sich um eine Erdgeschosswohnung, die Kellerdecke und die Außenfassade sind nicht gedämmt.
    Die Wohnung wurde vor meinem Einzug im August 2013 renoviert dabei wurden die Holzfenster neu gestrichen und leider auch die Dichtungen, im Mietvertrag steht geschrieben, dass keine Dichtungen angebracht werden dürfen (=Schimmelbildung).

    Kann beim Vermieter eine Beteiligung an den Kosten bzw. eine Mietminderung gefordert werden? Speziell wegen der mangelhaften Renovierung der Fenster?

    Vielen Dank im Voraus.

    Freundliche Grüße

  • Ob die Fenster mangelhaft instand gesetzt wurden, kann hier nicht beurteilt werden.
    Mietminderung halte ich wegen dieser Lappalie für ausgeschlossen.

    Zum besseren Verständnis:
    § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängel
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Ich würde die Fenster trotzdem abdichten, ob dann eine Schimmelkatastrophe über Sie hereinbricht, werden Sie am ehesten merken.

  • Hallo,

    heute habe ich die Jahresrechnung des Gasanbieters erhalten. Obwohl es in der Wohnung immer kalt ist, wurde folgendes verbraucht: 1300 m³ = 15000 kWh und das für 2 Personen und 3 Zimmer mit insgesamt 70m², es wird allerdings nur im Wohnzimmer und im Bad geheizt, Schlafzimmer und Arbeitszimmer sind meistens geschlossen.
    Es handelt sich um eine Erdgeschosswohnung, die Kellerdecke und die Außenfassade sind nicht gedämmt.
    Die Wohnung wurde vor meinem Einzug im August 2013 renoviert dabei wurden die Holzfenster neu gestrichen und leider auch die Dichtungen, im Mietvertrag steht geschrieben, dass keine Dichtungen angebracht werden dürfen (=Schimmelbildung).

    Kann beim Vermieter eine Beteiligung an den Kosten bzw. eine Mietminderung gefordert werden? Speziell wegen der mangelhaften Renovierung der Fenster?

    Vielen Dank im Voraus.

    Freundliche Grüße

    Hallo,

    nach der Beschreibung hat der Mieter die Mietsache so angemietet wie diese steht und im Zustand der Besichtigung und Mietbeginn, d. h. weder Dämmung noch Dichtung kann vom Vermieter verlangt werden.

    So, dass nur 2 Räume beheizt werden, ist nicht das Problem des Vermieters, man kann sich vorstellen, dass diese übermäßig viel hochheizen, wenn der Rest nicht beheizt wird.

    Es ist schon immer wieder verwunderlich, wie Mieter versuchen, ihr eigenes Heizverhalten und den entsprechenden Verbrauch dadurch versuchen dem Vermieter anzulasten.

    Geh mal bitte zu einem Energieberater, der wird dir schnell aufzeigen, dass es die eigenen Unfähigkeit ist, die den hohen Gasverbrauch verursacht.

    Miete mindern halte ich für eine gute Idee um schnell aus der Wohnung zu fliegen, hoffentlich steht Ersatz zur Verfügung.

    Gruß

    BHShuber

  • Ich frage mich immer, warum man der Ansicht ist, man müsse nachts oder bei Verlassen der Wohnung, die Heizkörper komplett abdrehen.
    Die Wände kühlen aus, gerdae bei ungedämmter Bausubstanz. Man kommt nach Hause, dreht die Heizung auf, und die muss die völlig ausgekühlten Wände erstmal wieder auf Temperatur bringen. Dies gelingt meist in den ca. 3 Std, Aufenthalt am Abend nicht, aber dennoch laufen die Körper auf vollen Touren.
    Am besten noch heizt man andere Räume mit, in denen man die Heizkörper gar nicht anstellt.

    Und wundert sich anschließend über hohe Kosten und Schimmelbildung.

  • alex,
    auch meine Anrwort lautet; Nein.

    "Die Wohnung wurde vor meinem Einzug im August 2013 renoviert dabei wurden die Holzfenster neu gestrichen und leider auch die Dichtungen, im Mietvertrag steht geschrieben, dass keine Dichtungen angebracht werden dürfen (=Schimmelbildung)."
    - Also sind doch Fensterdichtungen drin...

  • Hallo,

    heute habe ich die Jahresrechnung des Gasanbieters erhalten. verbraucht: 1300 m³ = 15000 kWh
    Es handelt sich um eine Erdgeschosswohnung, die Kellerdecke und die Außenfassade sind nicht gedämmt.

    Kann beim Vermieter eine Beteiligung an den Kosten bzw. eine Mietminderung gefordert werden? Speziell wegen der mangelhaften Renovierung der Fenster?

    Da hilft nur ausziehen. :(

  • Der Heizkörper im WZ steht immer auf 5, hier ist auch der Sensor für die Heizungssteuerung angebracht. Der Heizkörper im Bad meistens auf 2, bei Bedarf auch auf 5. küche immer 2. AZ und SZ werden bei Bedarf geheizt, im SZ allerdings meistens aus, weil sonst in der Nacht Staub aufgewirbelt wird, was bei einer Stauballergie nicht so toll ist...
    Die Heizungssteuerung ist programmiert und läuft von 5:30 bis 22:30 auf 21,5 Grad. Nachts auf "Sparflamme" mit 20,5 Grad. Heizkörper sind somit nie bis auf SZ und AZ nie aus.

  • alex:

    "Der Heizkörper im WZ steht immer auf 5, hier ist auch der Sensor für die Heizungssteuerung angebracht."
    - Korrekt. Der Raum, in dem die Heizungssteuerung ist, sollte einen nicht regelbaren HK haben, kannst also auch den Thermostaten abschrauben (haben wir bspw. so).

    "Die Heizungssteuerung ist programmiert und läuft von 5:30 bis 22:30 auf 21,5 Grad. Nachts auf "Sparflamme" mit 20,5 Grad."
    - Wir senken nachts um 2° ab (tags 21°).
    Unsere 60m² EG-Wohnung hat einen jährlichen Durchschnittsverbrauch f.d. Heizung von 844m³ (mal so als Info).

  • Danke für die Info, hilft allerdings nicht weiter. Wie hier schon deutlich wurde, kann ich nichts machen. Haus ist nunmal aus der Nachkriegszeit, keine Außendämmung oder Kellerdeckendämmung (dachte das ist seit 2015 Pflicht?!), schlechte Fenster....

  • alex:

    "Haus ist nunmal aus der Nachkriegszeit, keine Außendämmung oder Kellerdeckendämmung (dachte das ist seit 2015 Pflicht?!)"
    - Bin mir da nicht so sicher, denn ältere Häuser haben Bestandsschutz. Ausserdem hätteste Dir relevante Infos bei Besichtigung der Mietsache einholen sollen/können. - Unser Haus ist übrigens von 1950.

    "schlechte Fenster...."
    - Dichtungen gibt es im 1€-Shop.

  • aber es muss die Gastherme und die Heizungsanlage gewartet werden

    Vielen Dank für diesen "tollen" Tipp!
    Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung für die Wartung von Gasthermen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Gastherme wurde beim Einzug erneuert --> Anfang 2013
    Was hat eine Kellerdeckenisolierung mit einem Bestandsschutz zu tun? (Die Wohnung auf der anderen Seite des Treppenhauses hat eine solche Dämmung)
    In Stuttgart hat man selten die Auswahl Wohnraum zu finden und zu bekommen, von daher werden sich Forderungen bei einer Wohnungsbesichtigung negativ auswirken...

    Vielen Dank für die vielen Antworten. Schönen Tag noch.

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