Ich habe hier schon einige Male gelesen, dass bei zwei Hautmietern beide den Mietvertrag kündigen müssen.
Wie löst man eine solche Problematik, wenn ein Paar eine Wohnung bewohnt und nach der Trennung einer ausziehen möchte, der andere sich jedoch querstellt und nicht mitkündigen möchte?
Ich als eine der Parteien habe doch Verbindlichkeiten dem Vermieter gegenüber, warum kann ich diese dann nicht eigenständig aufkündigen?
Ich bin etwas ratlos. Werde vermutlich bald mit meinem Partner zusammenziehen und habe schon eine unangenehme Trennung mit Wohnungsauflösung hinter mir. Gott sei Dank, ging die Kündigung reibungslos, aber das nur, weil mein Partner nicht wusste, dass ich nicht einfach den Mietvertrag aufkündigen darf, wenn er nicht zustimmt.... Wie regelt man so einen Fall? Welche Fristen, was ist den einzelnen zumutbar, wie kann man einen solchen unliebsamen Mitmieter loswerden, wenn er nicht von sich aus kündigen möchte, wie kann man ausziehen, ohne dem anderen einen Teil der Wohnung finanzieren zu müssen, ohne selbst drin zu wohnen?
Wie regelt man das im Vorfeld? Ich möchte ja auch als gleichberechtigter Mieter auftreten und, da man ja nie weiß, für klare Verhältnisse sorgen. Kann man trotz gemeinsamen Mietvertrags Verbindlichkeiten klar trennen (Mietanteile, Kautionsanteile etc...)
Ich wäre dankbar für Ratschläge, da ich mich als Nichtjuristin einfach nicht selbst durch den Dschungel an Klausenln und Paragraphen kämpfen kann (ich verstehe einfach nie, was es in Konsequenz für den Ottonormalverbraucher bedeutet)