Zwei Hauptmieter

  • Ich habe hier schon einige Male gelesen, dass bei zwei Hautmietern beide den Mietvertrag kündigen müssen.

    Wie löst man eine solche Problematik, wenn ein Paar eine Wohnung bewohnt und nach der Trennung einer ausziehen möchte, der andere sich jedoch querstellt und nicht mitkündigen möchte?

    Ich als eine der Parteien habe doch Verbindlichkeiten dem Vermieter gegenüber, warum kann ich diese dann nicht eigenständig aufkündigen?

    Ich bin etwas ratlos. Werde vermutlich bald mit meinem Partner zusammenziehen und habe schon eine unangenehme Trennung mit Wohnungsauflösung hinter mir. Gott sei Dank, ging die Kündigung reibungslos, aber das nur, weil mein Partner nicht wusste, dass ich nicht einfach den Mietvertrag aufkündigen darf, wenn er nicht zustimmt.... Wie regelt man so einen Fall? Welche Fristen, was ist den einzelnen zumutbar, wie kann man einen solchen unliebsamen Mitmieter loswerden, wenn er nicht von sich aus kündigen möchte, wie kann man ausziehen, ohne dem anderen einen Teil der Wohnung finanzieren zu müssen, ohne selbst drin zu wohnen?

    Wie regelt man das im Vorfeld? Ich möchte ja auch als gleichberechtigter Mieter auftreten und, da man ja nie weiß, für klare Verhältnisse sorgen. Kann man trotz gemeinsamen Mietvertrags Verbindlichkeiten klar trennen (Mietanteile, Kautionsanteile etc...)

    Ich wäre dankbar für Ratschläge, da ich mich als Nichtjuristin einfach nicht selbst durch den Dschungel an Klausenln und Paragraphen kämpfen kann (ich verstehe einfach nie, was es in Konsequenz für den Ottonormalverbraucher bedeutet)

  • Hallo angelique,

    Du stellst hier sehr viele mich verwirrende Fragen. Aber fangen wir mal an:

    "Ich habe hier schon einige Male gelesen, dass bei zwei Hautmietern beide den Mietvertrag kündigen müssen."
    Sind beide Mieter im MV, müssten beide die Kündigung unterschreiben, um das Mietverhältnis zu beenden.

    "Wie löst man eine solche Problematik, wenn ein Paar eine Wohnung bewohnt und nach der Trennung einer ausziehen möchte, der andere sich jedoch querstellt und nicht mitkündigen möchte?"
    Ausziehen kann ja einer..., aber er/sie bleibt weiter im MV mit allen Rechten und Pflichten. So einfach ist das.

    "Ich als eine der Parteien habe doch Verbindlichkeiten dem Vermieter gegenüber, warum kann ich diese dann nicht eigenständig aufkündigen?"
    Weil Ihr beide nach wie vor ... siehe oben.

    "Ich bin etwas ratlos. Werde vermutlich bald mit meinem Partner zusammenziehen"
    Ach, was denn nun?

    "und habe schon eine unangenehme Trennung mit Wohnungsauflösung hinter mir. Gott sei Dank, ging die Kündigung reibungslos, aber das nur, weil mein Partner nicht wusste, dass ich nicht einfach den Mietvertrag aufkündigen darf, wenn er nicht zustimmt.... Wie regelt man so einen Fall?"
    Ist doch erledigt, oder?

    "Welche Fristen, was ist den einzelnen zumutbar,"
    Es gibt keine Fristen.

    "wie kann man einen solchen unliebsamen Mitmieter loswerden, wenn er nicht von sich aus kündigen möchte, wie kann man ausziehen, ohne dem anderen einen Teil der Wohnung finanzieren zu müssen, ohne selbst drin zu wohnen?"
    Ich werde Dir bestimmt nichts Unseriöses empfehlen, da Du wohl nicht in eine Wohnung hinter Gittern umziehen möchtest.

    "Wie regelt man das im Vorfeld? Ich möchte ja auch als gleichberechtigter Mieter auftreten und, da man ja nie weiß, für klare Verhältnisse sorgen."
    Ist nicht, Ihr beide seid... siehe oben.

    "Kann man trotz gemeinsamen Mietvertrags Verbindlichkeiten klar trennen (Mietanteile, Kautionsanteile etc...)"
    Ja, durch eine schriftliche Vereinbarung, womit der VM jedoch nichts zu tun hat.

    "Ich wäre dankbar für Ratschläge, da ich mich als Nichtjuristin einfach nicht selbst durch den Dschungel an Klausenln und Paragraphen kämpfen kann (ich verstehe einfach nie, was es in Konsequenz für den Ottonormalverbraucher bedeutet).
    Janz einfach: Mitgegangen, mitgefangen..., so einfach ist das.:D Tut mir leid, wenn meine Antworten Deine Wünsche nicht treffen.

  • Ich habe gerade zufällig diesen Beitrag und die Antwort darauf gelesen, weil er direkt unter meinem, gerade geposteten stand...

    Mit Verlaub, aber ich verstehe die Problematik dieser Frau und ich finde die Antwort ein bisschen eigenartig, ohne dem Antwortenden zu nahe treten zu wollen. Es kommt doch sehr oft vor, dass Personen gemeinsam einen Mietvertrag unterschreiben und anschließend einer von beiden ausziehen und den Vertrag kündigen möchte.

    Es ist in solchen Fällen doch meist schon schlimm genung. Dann aber der Zustimmung einer Person ausgeliefert zu sein, mit der man derart zerrüttet ist, dass man nicht mehr mit ihr zusammenwohnen möchte, finde ich durchaus fragwürdig (obwohl ich mittlerweile so manches in unserem Rechtssystem fragwürdig finde).

    Ohne eine Grundsatzdiskussion lostreten zu wollen, so sind in sehr vielen Fällen die Rechte der Vermieter scheinbar schützenswerter als jene der Mieter.

    Es ist gerechtfertigt, wenn man sich auf Grundlage bereits begangener Fehler nach Maßnahmen erkundigt, um erneuten Fehlern aus dem Weg zu gehen.

    Es ist ein Laienforum. Hier sollen doch Erfahrungen ausgetauscht werden. Ich finde vor dem Hintergrund die Antort nahezu respektlos...

    Liebe Angelique, ich kann dir für deine Zukunft nur raten, mit deinem Partner alles Vertraglich genau zu regeln, auch wenn das nicht mehr viel mit Romantik zu tun hat, aber, wie du schon selbst sagst. "Man kann ja nie wissen!"

    Ich fürchte, im Falle eines Zerwürfnisses kann man das nur auf dem zivilrechtlichen Weg lösen, was aber mitunter zu nicht unerheblichen Kosten führen kann, je nach Streitwert.

    Wie man aus so einem Mietvertrag, ohne Zustimmung des zweiten Hauptmieters wieder herauskommt wüsste ich hingegen auch gerne. Scheinbar ist das nicht so einfach.

  • Zitat

    Es ist ein Laienforum. Hier sollen doch Erfahrungen ausgetauscht werden. Ich finde vor dem Hintergrund die Antort nahezu respektlos...

    Das Problem ist einfach, dass diese Frage hier so gut wie täglich in irgendeiner Form auftaucht und die rechtliche Situation doch ziemlich eindeutig ist.

    Unterschreiben zwei Personen einen Mietvertrag gemeinsam als Hauptmieter, so haften Sie dem Vermieter gegenüber während der Vertragslaufzeit gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Mietvertrages. Damit ist eigentlich schon alles gesagt. Nur leider machen sich die wenigsten Gedanken darüber, wenn sie einen Mietvertrag zusammen mit ihrem Lebensabschnittsgefährten eingehen.

    So bedauerlich es klingt, aber Ansprüche der Hauptmieter untereinander lassen sich nur zivilrechtlich lösen. Andersherum: Warum sollten diese auf dem Rücken des/der Vermieter ausgetragen werden? Denn eine Veränderung stellt in der Regel auch eine Verschlechterung für den Vermieter dar.

  • Hallo AnnaMaria,

    "Mit Verlaub, aber ich verstehe die Problematik dieser Frau"
    wie schön... - ähem, ich verstehe sie auch.

    "ich finde die Antwort ein bisschen eigenartig, ohne dem Antwortenden zu nahe treten zu wollen. Es kommt doch sehr oft vor, dass Personen gemeinsam einen Mietvertrag unterschreiben und anschließend einer von beiden ausziehen und den Vertrag kündigen möchte."
    Ja, das kommt vor, nur, das Gesetz interessiert's nicht.

    "Es ist in solchen Fällen doch meist schon schlimm genung. Dann aber der Zustimmung einer Person ausgeliefert zu sein, mit der man derart zerrüttet ist, dass man nicht mehr mit ihr zusammenwohnen möchte, finde ich durchaus fragwürdig (obwohl ich mittlerweile so manches in unserem Rechtssystem fragwürdig finde)."
    Du hast ja nicht unrecht..., jedoch gibt es noch keine Sentimentalitätenparagrafen...

    "Ohne eine Grundsatzdiskussion lostreten zu wollen, so sind in sehr vielen Fällen die Rechte der Vermieter scheinbar schützenswerter als jene der Mieter."
    Leider ist das Gegenteil der Fall, glaube mir. Ich bin Mieter und auch Vermieter. Schon so mancher VM hat schlimm geendet (ich meine speziell "kleine" VM, also Privatleute, die sich mit dem eigenen vermieteten Häuschen einen Traum erfüllen wollten und dann an Mieter gelangten ... siehe RTL u.ä.).

    "Es ist ein Laienforum. Hier sollen doch Erfahrungen ausgetauscht werden. Ich finde vor dem Hintergrund die Antort nahezu respektlos..."
    Nöö, nur ehrlich und leicht verständlich.

    "Liebe Angelique, ich kann dir für deine Zukunft nur raten, mit deinem Partner alles Vertraglich genau zu regeln, auch wenn das nicht mehr viel mit Romantik zu tun hat, aber, wie du schon selbst sagst. "Man kann ja nie wissen!" "
    Jaa, Angelique, ALLES schriftlich regeln, mit notarielle Beurkundung...:( - Eine Bekannte von mir bspw. hatte das ihrerzeit gemacht, und nach einiger Zeit in einem anderen Bundesland nach einer neuen Bleibe (unter einem Vorwand) umgesehen...

    "Ich fürchte, im Falle eines Zerwürfnisses kann man das nur auf dem zivilrechtlichen Weg lösen, was aber mitunter zu nicht unerheblichen Kosten führen kann, je nach Streitwert."
    Erkenntnis des Tages...

    "Wie man aus so einem Mietvertrag, ohne Zustimmung des zweiten Hauptmieters wieder herauskommt wüsste ich hingegen auch gerne. Scheinbar ist das nicht so einfach."
    Eben...

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (7. Oktober 2010 um 14:04)