befristete Mietdauer - Kündigung?

  • Ich bin vor zwei Jahren wegen meines Jobs in eine Stadt gezogen, in der es nicht einfach ist, an Wohnungen zu kommen.


    Ich habe damals einen Mietvertrag mit einem Kündigungsausschluss von vier Jahren unterschrieben.


    Die Firma kann mich im Moment nicht länger beschäftigen und hat mir zum Ende des Jahres meinen Job gekündigt. Ich habe zum 01.01 einen neuen Job gefunden, nur leider am anderen Ende von Deutschland.


    Ich habe nun versucht, zum 31.12 meine Wohnung zu kündigen bzw. habe sofort jemanden gefunden, der meinen Mietvertrag übernehmen will. Mein Vermieter möchte das nicht. Er verweist mich auf den Mietvertrag. Eine Untervermietung meinerseits will er ebensowenig, denn ich habe dem potentiellen Nachmieter angeboten, meine Wohnung zu übernehmen, und dann einfach nach Ablauf meines Mietvertrages, selbst einen zu unterzeichnen. Aber da stellt der Vermieter sich total quer. Objektiv ist an dem potentiellen Nachmieter überhaupt nichts auszusetzen, aber der Vermieter verweigert jetzt schon die Übernahme des Mieters, der unter diesen Umständen widerum nicht einziehen möchte.


    Mein Vermieter ist insgesamt sehr unangenehm, wie ich mit der Zeit feststellen durfte. Mir scheint, er will mir aus Prinzip einfch nicht entgegenkommen, denn ich habe ihm angeboten, mich um alles zu kümmern, seine Aufwendungen und Mehrkostenim Falle eines Mieterwechsels zu ersetzen und auch die Wohnungsübergabe mit dem Nachmieter abzuwickeln, er will aber einfach nicht.


    Ich bin etwas ratlos. Ich könnte auch hier bleiben und ab 01.01. ALG 1 beziehen aber ich glaube, das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers...


    Gibt es da irgendwelche Richtlinien oder bin ich ohne Rücksicht auf jedwede Umstände verpflichtet den Mietvertrag zu erfüllen?
    Wer hat Erfahrungen und kan mir Ratschläge geben, wie man da am Besten verfährt.
    Vorab: zum Pendeln sind 500 km einfach zu weit :confused::confused::confused::confused::confused::confused:

  • Ein Mieter kann aus einem Zeitmietvertrag nur dann vorzeitig ausscheiden, wenn er dem Vermieter ein sog. schutzwürdiges Interesse nachweist. Hier muss zwischen dem Interesse des Mieters und Vermieters abgewogen werden, wobei das Interesse des Vermieters in der Regel überwiegt. Die von Ihnen angegebene berufliche Veränderung fällt in diesen Bereich.


    Wenn Sie Ihrem Vermieter ein solches schutzwürdiges Interesse nachweisen, kann dieser eine vorzeitige Entlassung aus einem Zeitmietvertrag nur unter Angabe relevanter Gründe ablehnen. Trotzdem müssen Sie einen Nachmieter vermitteln, der Ihren Mietvertrag übernimmt.


    Sie befinden sich in einer äußerst schwierigen Position und sollten allein schon deshalb die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen.

  • Danke, für deine Antwort.


    Ich habe einen Anwalt, der hat mich jetzt aber an einen Kollegen verwiesen, der speziell auf Mietrecht spezialisiert ist.


    Ich wollte mich vor dem ersten Termin aber schon mal Kundig machen ob jemand in so einer Situation schon wertvolle Erfahrungen sammeln konnte und mir vielleicht Ratschläge geben kann.


    Ich werde es abwarten. Wie gesagt, ich habe einen sehr vertauenswürdigen Nachmieter aus meinem entfernten Bekanntenkreis, der die Wohnung ohne mit der Wimper zu zucken nehmen würde, unter der Prämisse, dass er dort auch nach Ablauf meines Mietvertrages bleiben könnte. Ich weiß nicht, was der Vermieter im Schilde führt, ich glaube aber, dass er die Wohnung dann für Eigenbedarf braucht oder verkaufen möchte.... Die Vorsitzende der Eigentümervereinigung hatte mal ihren redseeligen Tag...


    Es wäre aber sonst auch kein Problem einen Nachmieter zu finden.

  • Wie lange läuft denn der Mietvertrag noch. Der Nachmieter muss in der Lage und bereit sein, in den bestehenden Mietvertrag einzusteigen und diesen gänzlich zu erfüllen. Ihr Nachmieter möchte allerdings, so wie Sie schildern, über ihre Vertragslaufzeit hinaus mieten. Das könnte dann durchaus problematisch werden.