Fristlose Kündigung trotz nicht verschulden

  • Hallo ich habe eine ganz wichtige Frage!!


    Und zwar geht es um eine fristlose Kündigung die ich heute bekommen habe.
    Es geht darum:


    Ich wohnen mit meiner Freundin und ihrer 7 Jährigen Tochter seit November 2009 in einer 2 Zimmer Wohnung, und der Vermieter über uns (was ich nie mehr machen werde).


    Wir habe bis August Wohngeld bekommen und es hat auch nie Probleme gegeben. Jetzt habe ich im September eine Ausbildung begonnen, und bekomme jetzt kein Wohngeld mehr und Natürlich muss das von meiner Freundin erst wieder berechnet werden, und wie alle wissen kann das ja bisschen dauern.



    Jetzt sind wir nicht ganz 600€ im Rückstand, aber ja nicht aus eigen verschulden.


    Und der Vermieter würde das Geld ja nach bezahlt bekommen vom Amt.
    Und in der Fristlosen Kündigung steht das wir bis 20.10. aus der Wohnung müssen.


    Jetzt würde ich gerne wissen ob das alles rechtlich stimmt!!!



    Danke schon im voraus.


    wenn ihr noch Daten oder Fakten braucht, dann bitte schreiben?

  • Ist der Mieter mit 2 Monatsmieten im Rückstand hat der Vermieter das Recht der fristlosen Kündigung. Haben Sie Ihren Vermieter rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass durch Ihre Ausbildung die Mietzahlungen verspätet eintreffen werden?


    Hier hilft nur das Reden mit dem Vermieter und die Bitte um Verständnis für Ihre Situation. Gleichzeitig sollten Sie bei der Wohngeldstelle (oder ARGE) Druck machen, es geht um Ihre Wohnung!


    Mietrecht: Die fristlose Kündigung durch den Vermieter


    Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung

  • Ja ich habe ihm schon einen Monat zuvor Bescheid gesagt.
    Und ein Teil von der Miete ist ja trotzdem Überwiesen worden (165 von 460).


    Ja ich denk er lässt nicht mit sich reden, er ist noch relative jung und ist Macht geil, hab ich das Gefühl!!!

  • Hallo R.,


    Angaben wie "knapp 600" und "165 von 460" sind hier nicht hilfreich.
    Wie hoch ist die Bruttomiete? Wie hoch sind die Rückstände?


    Mit dem Kündigungsschreiben solltet Ihr sofort zur Arge gehen.


    "er ist noch relative jung und ist Macht geil, hab ich das Gefühl!!!"
    Das ist ihm unbenommen, jedoch wird er die Kdg. wohl kaum (wie ich die Situation einschätze) gerichtlich durchsetzen können.
    Hat er denn wenigstens auch noch hilfsweise fristgerecht gekündigt?