Gründe für Besuch des Vermieters

  • Darf ein Vermieter
    A) unangekündigt vorbeikommen , um sich die Wohnung anzuschauen
    und
    B) was dürfen dies für Gründe sein , ausser , um sich gfls. Schäden anzuschauen ?

  • Darf ein Vermieter
    A) unangekündigt vorbeikommen , um sich die Wohnung anzuschauen
    und
    B) was dürfen dies für Gründe sein , ausser , um sich gfls. Schäden anzuschauen ?

    Anmelden sollte er sich schon. Wer zeigt schon gern seine ordentlich aufgeräumte und von diversen Pflanzenwuchs bereinigte Wohnung.
    Ich hatte oder hätte da keine Probleme.

    Gründe hierfür kann es viele geben. Da ist nichts definiert. Sie entscheiden letztlich, welchen Eindruck Sie hinterlassen.

  • Trulla:

    "Darf ein Vermieter A) unangekündigt vorbeikommen ,"
    - Vorbeikommen ja.

    "um sich die Wohnung anzuschauen"
    - Ja, von draussen.

    "B) was dürfen dies für Gründe sein , ausser , um sich gfls. Schäden anzuschauen ?"
    - Frag' ihn.

  • Darf ein Vermieter
    A) unangekündigt vorbeikommen , um sich die Wohnung anzuschauen
    und
    B) was dürfen dies für Gründe sein , ausser , um sich gfls. Schäden anzuschauen ?

    Hallo Trulla,

    ich finde es ganz erstaunlich, dass es Leute schaffen sich hir im Forum anzumelden, es aber nicht hinkriegen eine so dermaßen simple Frage selbst im Internet zu recherchieren.

    Deine andere Frage ist auf dem gleichen Niveau. Die Forenteilnehmer helfen hier immer gern und vor allem schnell, aber es darf natürlich nicht der Eindruck entstehen, die Fragesteller sind einfach nur zu faul selbst zu suchen.

    Gruss
    H H