Erneute Vermittlungegebühr bei Verlängerung befristeter Mietvertrag in Boarding House

  • Hallo ihr Lieben,
    ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Ich habe folgendes Problem:confused::

    Ich wohne seit längerem in einem sogenannten Boarding-House und hatte zu Beginn einen 6-Monatsvertrag. Habe damals auch Maklerprovision bezahlt. Habe diesen Vertrag noch einmal um sechs Monate verlängert. Diesmal fiel keine Maklerprovision an, allerdings bekam ich eine Mieterhöhung, mit welcher ich auch einverstanden war. Nun wollte ich diesen Vertrag noch einmal verlängern (wäre die zweite Verlängerung) und habe als Antwort bekommen, dass es möglich wäre, aber ich aufgrund von „Eigentümerwechsel nochmal eine Vermittlungsgebühr (=Maklergebühr) von 1,19 Monatsmieten zahlen müsste“.Ist das rechtens? Und wenn nein, was kann ich tun? Mietvertrag unterschreiben und nicht zahlen?

  • Niemand hier kennt deinen Mietvertrag......und nur auf den kommt es an. Lese und verstehe ihn, dann weißt du, ob diese Vermittlungsgebühr bezahlt werden muss. Was würdest du deinem Autohändler sagen, wenn dieser für dein Auto noch einmal kassieren will, weil du den Wagen noch immer fährst? Na, klingelt es?

    Übrigens, wenn du bei einer Verlängerung des Mietvertrages jedes Mal eine Mieterhöhung akzeptierst, muss du ne Menge Geld übrig haben.

  • Ich schließe mich dem Mainschwimmer an: Du solltest erst einmal überlegen, warum Du eine Vermittlungsgebühr zahlen sollst, wenn nichts vermittelt wurde.

    Zitat

    Mietvertrag unterschreiben und nicht zahlen?

    Ich bin mir nicht sicher, inwiefern bei solchen Boarding-Häusern das Mietrecht samt Mieterschutz greift. Von daher kann ich hier keine Einschätzung geben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ja Berny, das Boarding House befindet sich in Nürnberg.

    Überschrift des Mietvertrages:
    "Mietvertrag für möbliertes Wohnen (Wohnen auf Zeit in einem Boardinghaus)"
    Mein Appartement ist allerdings unmöbliert.
    Im letzten Mietvertrag steht nichts zu erneuter Provision bei Eigentümerwechsel.
    @Leipziger82/@Mainschwimmer: das ist mir schon klar das es komisch ist Vermittlungsgebühr zu zahlen wenn nichts vermittelt wurde. Nur die Makler-Vermittlung finde ich eh immer recht weit gegriffen. Die kassieren ja bekanntermaßen auch, wenn sie fast nichts bis nichts geleistet haben.
    Und ich habe nicht eine Menge Geld übrig. Ich bin Studentin. Ich bin in das Haus als erster Mieter eingezogen, alles herum war eine Baustelle und die Miete war deswegen anfangs auch verhältnismäßig gering. Deshalb empfand ich die darauffolgende Mieterhöhung auch gerechtfertigt.
    Liebe Grüße

  • Zitat

    Die kassieren ja bekanntermaßen auch, wenn sie fast nichts bis nichts geleistet haben.

    Zumindest bekommen die Mieter/Interessenten von der eigentlichen Arbeit kaum etwas mit. Aber lassen wir das...

    Zitat

    Ja Berny, das Boarding House befindet sich in Nürnberg

    Ich weigere mich, Franken, bzw. Bayern als Teil Deutschlands anzuerkennen ;)

    Zum Thema: Der Sachverhalt ist hier kompliziert: Es gab wohl einen befristeten Vertrag, den Du gern verlängern möchtest. Der Vermieter würde dem wohl zustimmen, wenn Du Bares auf den Tisch legst.

    Du hast also zwei Möglichkeiten:

    1. Du zahlst und bleibst wohnen
    2. Du zahlst nicht und musst eine neue Bleibe suchen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Dito ;)
    die versteht man genausoschlecht wie die Bayern :D

    Aber nur den Teil, den ich gern als "Dunkel-Sachsen" bezeichne. Sprich, alles südlich meiner Heimat.

    Ansonsten hätte ich auch nichts gegen das Königreich Sachsen, auch wenn ich Ostwestfälische Wurzeln habe ;)

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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