Zwangsräumung: Aufhebbar durch Zahlen der gesamten Schulden?

  • Hallo,

    am 19.02.2015 steht einem Paar die Zwangsräumung ins Haus (da das Bafög-Amt sich Monate über Monate Zeit zum Bearbeiten der Anträge nahm und so keine Miete gezahlt werden konnte). Es ist nicht so, dass das Paar aus Spaß an der Freude nicht gezahlt habt. Es wurde rechtzeitig der Bafög-Antrag gestellt und dieser ist mittlerweile auch durch, die Rückzahlung da. Es ist also alles belegbar, warum keine Zahlung möglich war. Der Wille zum Zahlen war und ist da. Sie wollten sich nie, auch wenn es nun so ist, sich den Stempel von Wohnungsschmarozern aufdrücken (lassen).

    Die Frage: Es ist es möglich die Räumung zu verhindern, indem man die gesamten Mietschulden (es handelt sich dabei um 4 Monatsmieten) + die angefallenen Restgebühren (Anwalt, ect.) bezahlt? Wenn ja: bei wem müsste dies bezahlt werden, da momentan der Vermieter, seine Anwältin und nun die Obergerichtsvollzieherin vorhanden sind.

    (Mit der Anwältin des Vermieters lässt sich nicht mehr sprechen. Das Mann des Paares war heute bei ihr vor Ort um mit ihr zu sprechen, aber sie hielt es für eine bessere Idee ihn mit dem Satz "Ich habe die Schnauze gestrichen voll" vor die Tür zu setzen. - Was absolut unbegründet war.)

    Es handelt sich hier nicht um die Wohnung des Mannes, sondern die seiner Freundin. Auch da weiß er nicht, ob er überhaupt Chancen habe, etwas zu bewirken. Denn ihr geht alles mittlerweile so nah, dass sie einfach nicht mehr kann und er es nun versuchen möchte.

    Alles was das Paar nur möchte ist, die Wohnung zu behalten und die Miete bezahlen. Jene die sie schuldig sind und ganz normal alle weiteren.

    Das Paar versteht auch nicht, wie ungescholtenen Menschen so ein Mist passieren kann und es irgendwie niemanden interessiert.

    Dieser Mist ist ja nicht auf das Paar zurückzuführen, sondern eher dem deutschen Staat - wenn man es so sieht. Für 8 Monate Bearbeitungszeit für einen Bafög-Antrag, Sätze und der Unwille zu Helfen wie "Da können wir ihnen nicht helfen, da das Bafög-Amt für sie zuständig ist" auf jeglichen Ämtern, ist nicht dem Paar zuzuschulden. Niemand, aber wirklich niemand konnte oder wollte dem Paar helfen.

    Sie haben nichts verheimlicht und haben dies auch keineswegs vor - egal wie sich was anhört. Sie sind immer noch ehrliche Leute.

    Sie sind sich die Füsse plattgelaufen, haben telefoniert, geredet, getan und gemacht. Das brachte aber nichts, wenn einem andere Instititionen Steine in den Weg legen - was eben zu dieser Situation geführt hat.

    Auch die Familie wurde gefragt, ob sie helfen könne. Kann sie aber nicht.

    Was meinen also Sie? Wäre es möglich noch die geschuldete Summe zu zahlen und wie wäre dann der Ablauf?

    Danke!

    Einmal editiert, zuletzt von Jakatta (10. Februar 2015 um 17:36)

  • Zitat

    Was meinen also Sie?

    Wenn das Räumungsurteil gesprochen ist, dürfte alles zu spät sein. Zumal der Anwalt mit Ihnen nicht mehr kommuniziert.

    Zitat

    Wäre es möglich noch die geschuldete Summe zu zahlen

    Was heißt "es wäre möglich"? Unabhängig von der Räumung ist die Summe ja definitiv zu zahlen.

    Zitat

    wie wäre dann der Ablauf?

    Die Mieter sollten schnellstmöglich die "sieben Sachen" packen, eine neue Wohnung suchen und Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher aufnehmen. Steht der erst einmal mit Schlüsseldienst und Spedition vor der Tür wird das richtig teurer. Noch teurer wird es, wenn die Wohnung zu dem Termin nicht beräumt ist. Dann können die Mieter nochmal ein paar tausend EUR drauflegen.

    Zitat


    Dieser Mist ist ja nicht auf das Paar zurückzuführen, sondern eher dem deutschen Staat - wenn man es so sieht. Für 8 Monate Bearbeitungszeit für einen Bafög-Antrag, Sätze und der Unwille zu Helfen wie "Da können wir ihnen nicht helfen, da das Bafög-Amt für sie zuständig ist" auf jeglichen Ämtern, ist nicht dem Paar zuzuschulden. Niemand, aber wirklich niemand konnte oder wollte dem Paar helfen.

    So hart wie das auch ist: Aber das interessiert weder Vermieter, noch Richter.

    Wenn das Bafög-Amt hier Fristen versäumt hat, dann hätte hier ein Anwalt eingeschaltet werden müssen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • An eurer Stelle würde ich die Mietschulden + weitere angefallene Kosten begleichen und besser umziehen. Das Verhältnis mit dem Vermieter bzw. dessen Anwalt ist zerrüttet und wird bestimmt nicht besser...

    Gab es denn eine Gerichtsverhandlung? Ich würde euch dringenst zu einem Anwalt raten sofern nicht schon einer besorgt wurde. Wenn eine Zwangsräumung ansteht wurde anscheinend vieles verschlafen was jetzt nicht mehr nachholbar ist.

    Desweiteren eine ergänzende Anmerkung: Prüft bei der nächsten Anmietung eure finanzielle Situation genauer. Sich einfach auf das Bafoeg-Amt zu verlassen ist nicht gerade schlau und den Vermieter interessiert sowas berechtigterweise nicht, der will pünktlich sein Geld.
    Nur weil kein Boafoeg kommt berechtigt euch das nicht keine Miete zu zahlen. Stattdessen sind alternative Geldquellen gefragt.
    Was ist mit Nebenjobs? Als Student bekommt man immer einen.
    Schonmal an einen KfW-Studienkredit gedacht? Den bekommt man auch ohne Einkommensnachweise usw...
    Das mit dem Bafoeg-Amt halte ich daher milde gesagt für eine faule Ausrede.

    Der oben genannte Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. :cool:

  • Jakatta,

    "da das Bafög-Amt sich Monate über Monate Zeit zum Bearbeiten der Anträge nahm und so keine Miete gezahlt werden konnte"
    - War das Bafög-Amt Mietvertragspartner?

    "Es wurde rechtzeitig der Bafög-Antrag gestellt"
    - Ich kann doch nicht einen MV abschliessen und mich auf zu erwartende Bafög-Zahlungen verlassen!!

    "Es ist es möglich die Räumung zu verhindern, indem man die gesamten Mietschulden (es handelt sich dabei um 4 Monatsmieten) + die angefallenen Restgebühren (Anwalt, ect.) bezahlt?"
    - Zu spät.

  • Hallo Jakatta,

    da kannst du ja froh sein, dass dieses Schlamassel nicht dir passiert ist, sondern einem Paar.

    Das Paar hat vier Monate keine Miete bezahlt, und ist in einem Gerichtsverfahren zur Räumung verurteilt worden. Es wird doch zu jeder Gelegenheit seine traurige Geschichte erzählt haben und dennoch steht demnächst der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Glaubst du im Ernst hier im Forum kann jemand dem Paar helfen?

    Es ist doch ganz einfach, wer die Miete nicht bezahlen kann, darf sich keine Wohnung nehmen. Tut er es doch fliegt er zu recht raus.

    Wie meine Vorredner schon sagten, das Paar kommt sowieso nicht drumherum alle Kosten zu zahlen. Es sei denn es will sein Leben damit anfangen eine eidesstattliche Versicherung abzugeben und irgendwann in die Privatinsolvenz gehen (scheint recht modern zu sein).

    Das Paar sollte besser ausziehen, bevor es tatsächlich zwangsgeräumt wird. Das wird nochmal richtig teuer.

    Gruss
    H H


    P.S. es ist Schwachsinn seine eigene Geschichte in der dritten Person zu erzählen


  • Was ist mit Nebenjobs? Als Student bekommt man immer einen.
    Schonmal an einen KfW-Studienkredit gedacht? Den bekommt man auch ohne Einkommensnachweise usw...

    Interessanter Aspekt!
    Ich habe während meiner Studienzeit auch kein BAföG erhalten und kaum Geld von meinen Eltern. Hier waren Nebenjobs gefragt, weshalb ich früh um 6 das Haus verlassen habe und abends gegen 22 Uhr daheim war. Meine Miete konnte ich immer pünktlich zahlen.

    Anscheinend ist das bei dem Fragesteller wohl nicht möglich gewesen.

    Mich würde ja mal brennend interessieren, was das Paar studiert. Ich hoffe nicht Jura oder BWL.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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