Ein Hausbesitzer vermietet in seinem Haus mit mehreren Mieteinheiten auch möblierte Wohnungen. Diese möblierten Wohnungen werden an wechselnde Mieter vermietet, zur monatlichen Pauschalmiete, warm einschl. aller Nebenkosten. Die einzelnen Mieter bleiben meist einige Monate, manche aber auch über ein Jahr.
Frage: darf der Vermieter das so handhaben, oder ist er durch die Heizkostenverordnung verpflichtet, die Heizkosten jeweils für den einzelnen Mieter der möblierten Wohnungen zu erfassen und dem Mieter gegenüber abzurechnen?
Gegenüber den übrigen Mietern im Haus rechnet der Vermieter korrekt ab. Die Heizkörper in den möblierten Wohnungen sind mit Heizkostenverteilern ausgestattet, die danach abgerechneten Heizkosten trägt der Vermieter selbst.