Wie Nebenkosten abrechnen, wenn Energieversorger anderen Berechnungszeitraum hat ?

  • Hallo,
    bin noch recht frisch auf der Vermieterseite. Habe Ende 2013 ein Zweifamilienhaus fertig gestellt und das EG an meine Eltern vermietet. Im Mietvertrag haben wir den Abrechnungszeitraum 01.01.-31.12. vereinbart.

    Mein Energieversorger rechnet Wasser, Strom (für Wärmepumpe) allerdings von/bis Mitte Mai.

    Daher meine im Threadtitel gestellte Frage. Wie gibt man dies in der Nebenkostenabrechnung an ?

    Bisher hat ich mir zu Silvester alle Zählerstände notiert und dann per Hand ausgerechnet.
    Find ich allerdings etwas umständlich und für den Mieter auch nicht gerade einfach nach zu vollziehen.

  • Dann ändern Sie den Abrechnungszeitraum von Mai zu Mai. Wichtig ist nur, das es ein volles Jahr für die Berechnung sein muß.


    ... und teile dem Mietern mit, dass der Berechnungszeitraum aufgrung des Modus des EVU zu ändern war.
    Ausserdem ist es unüblich und auch nicht erforderlich, in MVs die Abrechnungszeiträume anzugeben.

  • Zitat

    Wie Nebenkosten abrechnen, wenn Energieversorger anderen Berechnungszeitraum hat ?

    Dann liest man die entsprechenden Zähler am/um den 31.12. ab und teilt den Zählerstand dem Versorger mit. Dieser weist den Stand bzw. Betrag als "Zwischensumme" in der Abrechnung aus.

    Praktiziere ich seit Jahren so.

    Man kann aber auch eine Zwischenrechnung verlangen. Das lassen sich die Versorger allerdings auch gut bezahlen.:p

    Den Abrechnungszeitraum zu ändern halte ich für unsinnig.

  • Dann liest man die entsprechenden Zähler am/um den 31.12. ab und teilt den Zählerstand dem Versorger mit. Dieser weist den Stand bzw. Betrag als "Zwischensumme" in der Abrechnung aus.


    das mach ich ja aktuell - wobei man eben Grundgebühren usw trotzdem noch umrechnen muss und natürlich rechtzeitig an die Zähler des Mieters kommen muss ;)


    Dann ändern Sie den Abrechnungszeitraum von Mai zu Mai. Wichtig ist nur, das es ein volles Jahr für die Berechnung sein muß.


    von Mai 2014-Mai 2015 wär das kein Problem
    aber was passiert mit Januar-Mai 2014 ? Eine zusätzliche NK-Abrechnung? (die 1. war bereits vom 1.10.-31.12.2013)

  • das mach ich ja aktuell - wobei man eben Grundgebühren usw trotzdem noch umrechnen muss

    Um wie viel Wohnungen geht es denn?

    Das Umrechnen der Grundgebühren ist ja nun wirklich ein Klacks. Grundgebühr : 365 bzw. 366 Tage x Nutzungszeitraum des Mieters.

    Wobei die Grundgebühren muß man nicht umrechnen bzw. extra rausrechnen muß. Kosten für Zeitraum 1.1. - 31.12. - fertisch


    Zitat

    und natürlich rechtzeitig an die Zähler des Mieters kommen muss ;)

    Welche Zähler?

    Relevant für die Abrechnung mit dem jeweiligen Versorger ist in erster Linie der Hauptzähler.


    Und zum Ablesen der Zwischenzähler der Mieter vereinbart Termine um das Ende des Jahres herum. Das mus nicht zwingend genau der 31.12. sein.

    Ersatzweise können die Mieter die Zählerstrände auch selbst ablesen und Dir melden.

    Zitat

    bin noch recht frisch auf der Vermieterseite

    Merkt man. Du kannst das ganze aber auch durch einen Dienstleister erledigen lassen.