Mieterhöhung abgelehnt - weiteres Vorgehen?

  • Hi,

    ich habe im letzten Jahr eine Mieterhöhung bekommen, pünktlich 3 Monate vor der gesetzten Erhöhung und 15 Monate vor meinem Einzug. Die Vermieter ist ein Privatvermieter und möchte die Miete aufgrund der Durchschnittsmiete erhöhen (Potsdam Innenstadt). Soweit ok, jedoch hat er einen nicht offiziellen Screenshot der Druchschnittsmiete von immoscout
    als vergleich rangezogen. Ich habe als einziger Mieter abgelehnt und mir den offiziellen Mietspiegel zur Hand genommen, wo ich mit abzügen und allem sogar jetzt schon mehr bezahlen würde als eigtl. veranschlagt werden dürfte.

    Die Frage
    : Die Miete soll zum März erhöt werden, ich habe Ihnen ein Kompromiss vorgeschlagen da ich ziemlich viel Saniert hab in der Wohnung, das ich 25 mehr zahlen würde, wenn ein Abschlag stattfinden würde nach Auszug.
    Gestern habe ich Ihn daran erinnert weil keine Antwort kam, was nun sei.

    Seine Antwort (wortwörtlich): ... "Sie hatten mir ja schon geschrieben, das Sie mit der Mieterhöhung nicht einverstanden sind. (Sie waren übrigens der einzige Mieter, der gegen meinen Vorgeschlagenen Kompromiss Wiederspruch eingelegt hat). Ich werde nun also auf den nächsten Mietspiegel der Stadt Potsdam warten und die Sache einem Anwalt übergeben müssen.

    Wie soll ich nun am besten Vorgehen?
    Zumal er jetzt tatsächlich auch noch auf den neuen Mietspiegel wartet? Erhofft er sich das die Miete da teurer ist?

    Aktuelle Miete: 595 Warm
    Er möchte 55 Euro "mehr" warm haben.

    PS: Falls ich meine Frage falsch abgelegt hab, sorry bin neu hier und komm noch nicht ganz zurecht =)

  • ich habe im letzten Jahr eine Mieterhöhung bekommen, pünktlich 3 Monate vor der gesetzten Erhöhung und 15 Monate vor meinem Einzug.

    Das ist ja der Hammer.

    Die Miete soll zum März erhöt werden, ich habe Ihnen ein Kompromiss vorgeschlagen da ich ziemlich viel Saniert hab in der Wohnung, das ich 25 mehr zahlen würde, wenn ein Abschlag stattfinden würde nach Auszug.

    Sie wollen also nach dem Auszug von der Miete einen Abschlag erhalten? :confused:

    Ich werde nun also auf den nächsten Mietspiegel der Stadt Potsdam warten und die Sache einem Anwalt übergeben müssen.
    Ja, was auch sonst.

    Wie soll ich nun am besten Vorgehen? Zumal er jetzt tatsächlich auch noch auf den neuen Mietspiegel wartet? Erhofft er sich das die Miete da teurer ist?

    Kann ich nachvollziehen. Soie als Vermieter würden genauso handeln.

  • Hi,

    wie darf ich "Sie als Vermiter würden genauso handeln verstehen?"

    Ich bin Mieter und wir haben halt auch Rechte, ich finde es mega dreist das er mehr für eine Wohnung verlangt die an sich schon zu teuer wäre - laut offiziellen Mietspiegel. Wie soll ich seine Ankündigung deuten?
    Ich habe das Gefühl, er droht mir indirekt mit einem Anwalt und hofft das ich klein beigebe.

    Zu den Kompromiss: Ich habe seinen Kompromiss 55 Euro mehr zu zahlen abgelehnt - begründet wie schon beschrieben. Und ihm einen Gegenkompromiss angeboten auf den er überhaupt nicht reagiert hat. Mein Angebot war 25 Euro mehr zu zahlen (auch wenn ich das garnicht müsste) und dafür bekomme ich nach Auszug einen "kleinen" Teil an geleisteten renovierungen.
    Man muss viellt. dazu sagen die Wohnung war sehr renovierungsbedürftig, ich habe Dielen geschliffeb und geöhlt, Wände gestellt und gedämmt, alles - geweißt und Löcher gespachtelt (mind. 50 Stück) Ich habe Elektriker gespielt und funktionslose Steckdosen repariert, generall alle Lichtschalterblenden und Steckdosen ausgetauscht gegen neue hochwertige "weiße", Fußbodenleisten angebracht (Berliner Profile) und ne komplette Zimmertür eingesetzt und gegen eine billige ausgetauscht die sich nicht schließen ließ uws.... wenn ich ausziehe kann der Vermieter locker 200 Euro mehr nehmen und das weiß er auch.
    Aber es geht auch nicht um den Kompromiss, es geht um die generelle Frage wie ich auf seine Antwort reagiere
    "Sie hatten mir ja schon geschrieben, das Sie mit der Mieterhöhung nicht einverstanden sind. (Sie waren übrigens der einzige Mieter, der gegen meinen Vorgeschlagenen Kompromiss Wiederspruch eingelegt hat). Ich werde nun also auf den nächsten Mietspiegel der Stadt Potsdam warten und die Sache einem Anwalt übergeben müssen.

  • Fakt ist doch: Wenn es einen offiziellen Mietspiegel von Potsdam gibt, dann muss der Vermieter diesen heranziehen, sofern er sich auf einen Mietspiegel berufen will.
    Die Drohung mit dem Anwalt ist heisse Luft. Will der Vermieter die nächste Mieterhöhung durch einen Anwalt schreiben lassen, ist das sein Privatvergnügen.

  • mieter0815-2:

    "ich habe im letzten Jahr eine Mieterhöhung bekommen, pünktlich 3 Monate vor der gesetzten Erhöhung und 15 Monate vor meinem Einzug."
    - M.E. hat noch keiner der sechs(?) Milliarden Menschen auf Erden vor seinem Einzug bereits eine MEH bekommen... Aber vieleicht habe ich da irgendwo einen Knoten...?

    "Seine Antwort (wortwörtlich): ... "Sie hatten mir ja schon geschrieben, das Sie mit der Mieterhöhung nicht einverstanden sind. (Sie waren übrigens der einzige Mieter, der gegen meinen Vorgeschlagenen Kompromiss Wiederspruch eingelegt hat). Ich werde nun also auf den nächsten Mietspiegel der Stadt Potsdam warten und die Sache einem Anwalt übergeben müssen."
    - Latürnich "muss" der Ärmste das, besonders wenn Gier Hirn frist...

    "Wie soll ich nun am besten Vorgehen?"
    - Rechtsberatung gibt' hier nicht, (friss oder stirb!)...

    "Wie soll ich seine Ankündigung deuten? Ich habe das Gefühl, er droht mir indirekt mit einem Anwalt und hofft das ich klein beigebe."
    - Dein Gefühl täuscht Dich womöglich nicht.

    "Zu den Kompromiss: ..."
    - Kompromiss bedeutet Schwäche... Püchologie ist alles...

    "Man muss viellt. dazu sagen die Wohnung war sehr renovierungsbedürftig, ich habe Dielen geschliffeb und geöhlt, Wände gestellt und gedämmt, alles - geweißt und Löcher gespachtelt (mind. 50 Stück) Ich habe Elektriker gespielt und funktionslose Steckdosen repariert, generall alle Lichtschalterblenden und Steckdosen ausgetauscht gegen neue hochwertige "weiße", Fußbodenleisten angebracht (Berliner Profile) und ne komplette Zimmertür eingesetzt und gegen eine billige ausgetauscht die sich nicht schließen ließ uws.... wenn ich ausziehe kann der Vermieter locker 200 Euro mehr nehmen und das weiß er auch."
    - Das sind Sentimentalitäten, die er sicherlich gerne für sein Wohlbefinden akzeptieren würde - und Du guckst in die Röhre...

    "es geht um die generelle Frage wie ich auf seine Antwort reagiere"
    - Meine Antworten mögen zynisch erscheinen, jedoch musste mit sowas rechnen. Willkommen in 2015...

  • Hallo Mieter 0815-2,

    für mich klingt das etwas widersprüchlich. Auf der einen einen Seite soll er bei 55 Euro mehr über dem liegen, was veranschlagt werden dürfte. Auf der anderen Seite schreibst du, er könnte locker 200 Euro mehr verlangen, wenn er neu vermietet. Was denn nun, ist die Wohnung zu teuer oder nicht?

    Wenn ich allerdings wie sehr du dich muckierst, weil du es dir in deiner Wohnung schön gemacht hast und noch einiges repariert hast, dann frage ich mich, ob du die Situation wirklich richtig einschätzt. Bist du dir darüber im Klaren, dass der Vermieter auch 3 Vergleichswohnungen heranziehen kann, um eine Erhöhung zu begründen. Die hat er ja, da alle anderen zugestimmt haben.


    Dann willst du noch einen "Abschlag"? Ich begreife nicht, dass du auf der einen Seite soviel Arbeit in die Wohnung steckst und dich dann mit solchen krummen Vorschlägen zum "Lieblingsmieter" machst.


    Gruss
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

  • Zitat

    für mich klingt das etwas widersprüchlich. Auf der einen einen Seite soll er bei 55 Euro mehr über dem liegen, was veranschlagt werden dürfte. Auf der anderen Seite schreibst du, er könnte locker 200 Euro mehr verlangen, wenn er neu vermietet. Was denn nun, ist die Wohnung zu teuer oder nicht?


    Darin liegt kein Widerspruch. Vielleicht mal nachdenken?

    Zitat

    Wenn ich allerdings wie sehr du dich muckierst, weil du es dir in deiner Wohnung schön gemacht hast und noch einiges repariert hast, dann frage ich mich, ob du die Situation wirklich richtig einschätzt. Bist du dir darüber im Klaren, dass der Vermieter auch 3 Vergleichswohnungen heranziehen kann, um eine Erhöhung zu begründen. Die hat er ja, da alle anderen zugestimmt haben.


    Da würde ich auch auf die anderen Mieter einwirken. Wenn die alle zugestimmt haben, und die Wohnungen vergleichbar sind, dann bekommst du die nächste Mieterhöhung über die Vergleichswohnungen. (es heisst übrigens mokieren)

  • Hi,

    zu allererst Entschuldigung für manche Rechtschreibfehler oder eventuell doof ausgedrückte Sätze, ich schreibe vom Handy und wollte einfach nur schnell antworten.
    Generell ist meine Wohnung nach meinen Sanierungsmaßnahmen evtl. mehr wert aber nicht zu dem Zeitpunkt als ich eingezogen bin und den Vertrag mit deutlichen Mängeln unterschrieben hab. Die Vergleichswohnungen der anderen Mieter sind genauso katastrophal wie meine (war). Es gibt in Potsdam extrem starke und vollständig sanierte Altbauwohnungen mit Parkett, Bodenheizung allem drum und dran. Meine Wohnung ist jedoch, laut offiziellen Mietspiegel und dem was ich in Erfahrung bringen konnte Teilsaniert und das von 1990. Die Wohnung hab ich auch nur genommen, weil sie Potenzial für mich hatte, wenn ich sie etwas saniere. Das der Vermieter so schnell an Erhöhung denkt finde ich heftig.

    Zu dem Kompromiss, ja und nein - an seiner schreibweise ärgere ich mich auch das ich überhaupt was angeboten hab. Generell wird er eh genervt sein da er seine Vorstellungen nicht durchgezogen bekommt.

    Zur Aussage von Benny, ich will auch keine Rechtsberatung, ich bin dankbar für Meinungen die mir weiterhelfen.
    Wie würdet ihr denn weiter vorgehen - an meiner Stelle?

  • Das ist doch garnicht so kompliziert.

    1. Da es einen qualifizierten Mietspiegel für die Stadt Potsdam gibt, ist nur dieser Grundlage für ein Mieterhöhungsbegehren. Der andere "Mietspiegel" gehört in die Tonne gekloppt.

    2. Bitte vergleiche nur die Kaltmiete, Warmmiete mit Betriebskosten incl. Heizung sollten bei deinen Überlegungen keine Rolle spielen.

    3. Deine Investitionen in Schalter, Parkettreparatur & Co. wird dein Vermieter gerne annehmen, Geld beim Auszug kannst du aber nicht fordern, denn der VM kann einen Rückbau verlangen........und wo sind die alten Schalter hin.

    4. Biete von dir keine freiwillige Mieterhöhung an, wenn du sicher sein kannst, dass deine Einstufung in den Mietspiegel korrekt ist. Warte besser auf den neuen Mietspiegel. Der letzte ist aus dem Jahr 2014, der nächste wird in 2016 erscheinen.

    5. Und lass den Vermieter ruhig mit seinem Anwalt drohen, der kann auch nicht die bestehenden Paragraphen des BGB und den Mietspiegel im Sinne seines Mandanten beeinflussen.

  • Vielen Dank, sowas wollte ich in etwa als Antwort.
    Ich hab nochmal geschaut, die Wohnung nach der Berechnung (pro/contra) des Mietspiegels liegt bei 5,62 Euro pro m2.
    Die jetzige ist bei 6,19 Euro pro m2. Aufstocken würdet er gerne auf 6,99 Euro p. m2.
    Ich würde dann wahrscheinlich warten. In der Not werd ich dann lieber die Gebühren des Mieterschutzbundes pro Jahr einmal zahlen. Kosten durch seinen Anwalt evtl. Schreiben müsste ja er zahlen denke ich, oder?

  • Zitat

    Kosten durch seinen Anwalt evtl. Schreiben müsste ja er zahlen denke ich, oder?

    Richtig, auch wenn es der Vermieter anders sehen wird. Für die richtige Interpretation und Einstufung in den Mietspiegel benötigt man keinen Anwalt. Das muss ein Vermieter schon selbst auf die Reihe kriegen.

  • In der Not werd ich dann lieber die Gebühren des Mieterschutzbundes pro Jahr einmal zahlen. Kosten durch seinen Anwalt evtl. Schreiben müsste ja er zahlen denke ich, oder?


    Der MSB wird mglw. erst dann für Dich aktiv werden, wenn Probleme erst nach Mitgliedschaftsbeginn auftauchen.