Sind Gartenpflegekosten trotz exkl. Gartennutzung durch VM auf Mieter umgelegbar?

  • Banane:

    "Was wäre, der VM läßt den Garten verkommen, Du als M. mußt Dir einen verwilderten, verkommenen Garten ansehen, würde Dir das gefallen?"
    - Sicherlich nicht, aber nach Gefallen fragt niemand, denn einen schönen (Geschmackssache!) Ausblick hat der Mieter ja nicht unbedingt mitgemietet.

    Mit Sicherheit wäre da eine Mietminderung angesagt."
    - Voorsicht!!!

  • Zitat

    Mit Sicherheit wäre da eine Mietminderung angesagt

    Glaube ich nicht. Hier greift ein Teil des § 536 BGB, wonach eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit außer Betracht bleibt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Glaube ich nicht. Hier greift ein Teil des § 536 BGB, wonach eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit außer Betracht bleibt.

    Ein Beispiel aus eigener Erfahrung: direkt neben meinem Miethaus befindet sich ein unbebautes Grundstück.Eine Wiese mit gelegentlich
    1,5 m hohem Graswuchs, direkt vor den Balkonen-20 m Entfernung- meiner Mieter. Eine Mieterin meldete diesbezüglich Mietminderung an und das zu Recht, lt.DMB. Zu einer Streitsache kam es nicht, die Mieterin zog vorher aus. Ich halte das für absurd, könnte mir aber
    schon denken, daß ein verkommenes Grundstück/Ziergarten entsprechend bewertet wird und zur Minderung reichen könnte.

  • Zitat

    Eine Wiese mit gelegentlich
    1,5 m hohem Graswuchs, direkt vor den Balkonen-20 m Entfernung- meiner Mieter

    Das ist ja letztendlich subjektiv. Ich persönlich wüsste nicht, warum dies die Tauglichkeit meiner Wohnung mindern sollte.
    Dann könnte ich ja auch Miete mindern, wenn der Nachbar sein Haus rosa anstreicht. Ich selbst würde mich über eine ungemähte Blumenwiese vor meinem Haus freuen.

    Zitat

    Eine Mieterin meldete diesbezüglich Mietminderung an und das zu Recht, lt.DMB.

    Der Deutsche Mieterbund ist immer auf der Seite seiner Auftraggeber. Sonst würden die ja nichts verdienen.
    Der DMB war vor einigen Monaten übrigens der Meinung, dass ich gesetzlich dazu verpflichtet bin, dass Bad eines Bestandsmieters auf meine Kosten (ca. 5.000 €) behindertengerecht umzubauen.

    Meine Frage nach der gesetzlichen Grundlage ist bis heute unbeantwortet geblieben.

    Aussagen des DMB und ähnlicher Vereine nehme ich generell nicht ernst. Das ist zu 90% Müll. Zu 10% sorgen diese Schreiben im Büro für großes Erheitern.

    Zitat

    könnte mir aber
    schon denken, daß ein verkommenes Grundstück/Ziergarten entsprechend bewertet wird

    Wäre es hier nicht eher sinnvoll, Kürzungen in der Betriebskostenabrechnung vorzunehmen? Grundsätzlich muss es ja Rechnungen für die Gartenpflege geben. Wurde keine Gartenpflege durchgeführt, gibt es auch keine Rechnungen, die ich im Zuge der Betriebskostenabrechnung umlegen kann.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das ist kompletter Unsinn. Wäre interessant zu erfahren, wo man das nachlesen kann.
    Hiese auf gut Deutsch: Der Vermieter ist schuld, wenn auf dem Nachbargrundstück der Rasen nicht gemäht wird.

    Na dann: Alles Banane!

  • Der Deutsche Mieterbund ist immer auf der Seite seiner Auftraggeber. Sonst würden die ja nichts verdienen.
    Der DMB war vor einigen Monaten übrigens der Meinung, dass ich gesetzlich dazu verpflichtet bin, dass Bad eines Bestandsmieters auf meine Kosten (ca. 5.000 €) behindertengerecht umzubauen.
    Meine Frage nach der gesetzlichen Grundlage ist bis heute unbeantwortet geblieben.
    Aussagen des DMB und ähnlicher Vereine nehme ich generell nicht ernst. Das ist zu 90% Müll. Zu 10% sorgen diese Schreiben im Büro für großes Erheitern.


    Wie wahr...
    (dafür ein Like:D)

  • Zitat


    Wäre es hier nicht eher sinnvoll, Kürzungen in der Betriebskostenabrechnung vorzunehmen? Grundsätzlich muss es ja Rechnungen für die Gartenpflege geben. Wurde keine Gartenpflege durchgeführt, gibt es auch keine Rechnungen, die ich im Zuge der Betriebskostenabrechnung umlegen kann.

    Wenn es so einfach wäre. Angenommen, der Hausmeister putzt nicht mehr, auch sonst keiner im Haus. Letztendlich ist das Treppen-
    haus verdreckt. Selbstverständlich wird hier auch nichts mehr mit NK verrechnet, aber ein verdrecktes Haus gibt doch eine Mietmin-
    derung her, oder? Es gibt hier zuviel wenn und aber.... Man kann sich glücklich schätzen wenn einem das nicht auch noch betrifft.

  • Liebes gelbes krummes Ding.

    Wenn das eigene Wohngebäude verdreckt ist, könnte eine Mietminderung möglich sein, aber doch nicht wenn das Haus des Nachbarn verdreckt ist.
    Nun reissen Sie sich mal bischen zusammen!

  • Liebes gelbes krummes Ding.

    Wenn das eigene Wohngebäude verdreckt ist, könnte eine Mietminderung möglich sein, aber doch nicht wenn das Haus des Nachbarn verdreckt ist.
    Nun reissen Sie sich mal bischen zusammen!

    Von Nachbars Haus war hier nicht die Rede, auch nicht von Nachbars Garten. Lesen und verstehen müßte man können.
    Zusammenreissen, eine kindische Bemerkung. Diskutieren kann man eben nicht mit jedem.

  • Von Nachbars Haus war hier nicht die Rede, auch nicht von Nachbars Garten. Lesen und verstehen müßte man können.
    Zusammenreissen, eine kindische Bemerkung. Diskutieren kann man eben nicht mit jedem.

    Auch Emanzen sind machmal vom Gedächtnisschwund betroffen. Wie schrieben Sie doch unter #20:
    Genau so ist das. Was wäre, der VM läßt den Garten verkommen, Du als M. mußt Dir einen verwilderten, verkommenen Garten ansehen,
    würde Dir das gefallen? Mit Sicherheit wäre da eine Mietminderung angesagt. Also, Garten wird auf Kosten aller gepflegt.(Es sei denn,
    es ist der Gemüsegarten des VMs)

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (27. Februar 2015 um 07:42)

  • "-freunden"...:confused: (nixfürungut)

    Ironie...

    Zitat

    Angenommen, der Hausmeister putzt nicht mehr

    Auch der Hausmeister arbeitet auf Rechnung. Führt er seine Arbeiten nicht gemäß des Auftrages aus, ist der Vermieter/Eigentümer in der Pflicht, hier eine entsprechende Rechnungskürzung vorzunehmen.

    Oder anders: Der Vermieter kann keine Kosten für Arbeiten umlegen, welche überhaupt nicht stattgefunden haben. Hierbei ist es dann unerheblich, ob das Gartenpflege, Hauswart, Schornsteinfeger, etc. betrifft.

    Auch ein verschmutztes Treppenhaus ist nach der allgemeinen Rechtsprechung ein Minderungswürdiger Mangel. Zumindest finde ich in den einschlägigen Minderungstabellen kein Urteil dazu. Ganz im Gegenteil (Vg. AG Frankfurt/M., Az. 33 C 2578/91 - 29).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Auch Emanzen sind machmal vom Gedächtnisschwund betroffen. Wie schrieben Sie doch unter #20:
    Genau so ist das. Was wäre, der VM läßt den Garten verkommen, Du als M. mußt Dir einen verwilderten, verkommenen Garten ansehen,
    würde Dir das gefallen? Mit Sicherheit wäre da eine Mietminderung angesagt. Also, Garten wird auf Kosten aller gepflegt.(Es sei denn,
    es ist der Gemüsegarten des VMs)

    Lesen kannst Du offensichtlich, verstanden hast allerdings nichts. Übrigens, schaffe Dir einen "Knigge" an.

  • Das Thema ist für mich noch nicht hinreichend ausdiskutiert worden, jedenfalls konnte ich für den Garten der gleich paralel am von mir bewohnten Mietshaus angrenzend liegt und das "Biotop" (soll Garten sein) des anderen Nachbarn, noch nicht auf eine eventuell für mich relevatene Kostenumlage schließen. Denn für die Wucherhecke des Nachbarn zahl ich mit Sicherheit keinen Cent. Der Garten des alten Ehepars ausm EG ist dagegen gut gepflegt aber die haben ja auch Zeit.

    Mir wurde im Mietvertrag keine Gartennutzung oder Mitnutzung erlaubt. Ein Schlüssel zum Hof habe ich allerdings erhalten, also könnte ich dort hingehen. Glaub aber kaum dort willkommen zu sein wenn die alten Leute dort die Sonne geniessen. War auch noch nie da , hab ich auch kein Interesse dran. Brauch nur ausm Fenster schaun dann hab ich den Traumblick. Egal aus welchem Fenster.

    Da hier bisher noch keine NKA erstellt wurde wärs halt mal interessant zu wissen ob auch hier eine Gartenpflege auf mich umgelegt werden könnte, bin auf alles gefasst in den NKA. Der muss auch alles auffahren was man umlegen kann, sonst erklärt sich die Höhe der BR Vorrauszahlung ja nicht :)

  • Hallo, Azze

    Wenn in Deinem MV die Gartenpflege mit berücksichtigt ist, wirst Du wahrscheinlich anteilmäßig zahlen müssen, ob Du nun den Garten
    benutzt oder nicht. Steht Dein Auto auf Deinem Stellplatz oder nicht, Du mußt in jedem Fall bezahlen, -nur zum Vergleich-

  • Liebes gelbes krummes Ding.
    Wenn das eigene Wohngebäude verdreckt ist, könnte eine Mietminderung möglich sein, aber doch nicht wenn das Haus des Nachbarn verdreckt ist.
    Nun reissen Sie sich mal bischen zusammen!

    Von einem Nachbarhaus habe ich bestimmt nicht gesprochen. Mußt nochmal lesen lernen, und reiße Dich selber ein bischen zusammen.

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