Betriebskostenabrechnung überhaupt gültig?

  • Also ich habe folgendes Problem (das ist nur ein grober Abriss, weitere Details würden den Rahmen sprengen):

    Seit 2006 bin ich damals als Noch-Ehefrau in den Hausstand meines Exmannes zugezogen. Der damals private Vermieter hat einen Zusatzeintrag hierüber gemacht. Dieser hatte sich exzellent um sein Eigentum gekümmert, (das Gebäude ist BJ 1899). Regelmäßige Wartungen (alte Messingrohre; regelmäßiges Fensternachstellen etc.) und Keller- und Hausfluranstrich etc. erfolgten ohne Aufforderung.

    2009 wurde das Wohnhaus verkauft, seither hatten wir 6 verschiedene Verwaltergesellschaften und noch zweimalige Eigentümerwechsel.

    Seit 2009 wohne ich in der Whg. alleine, mein Exmann hat mir die Kaution schriftlich abgetreten, wir sind seit 2012 geschieden. Ich war nie Hauptmieterin der Wohnung und habe nur den Mietvertrag meines Exmannes.

    Mittlerweile (seit 07/2012) ist der Eigentümer mit Wohnsitz in der Schweiz ansässig, die Verwaltergesellschaft ist in Berlin.

    In der Wohnung und im Haus selbst sind mittlerweile gravierende Schäden vorhanden, die durch alle Mietparteien mehrfach schriftlich per Einschreiben/Rückschein, per Mail oder per Fax gemeldet wurden.
    Seit 2012 habe ich in der Küche ein defektes Doppelverglasungsfenster, die letzten beiden Stürme habe ich danach Überschwemmung in der Küche gehabt. Das sogenannte 3. Zimmer mit je 3 Fenstern hat als letztes Fenster ein Schlussdefekt, egal wie herum man den Hebel dreht, es geht entweder nur auf Kipp oder ganz auf.

    Im Hausflur sind in allen Etagen die Mosiakfenster defekt, die können nicht weiter zugeklebt werden, sonst gehen sie ganz kaputt.
    Es zieht wie Hechtsuppe im Hausflur, denn vor 3 Wochen wurde dann noch unsere Hauseingangstür nachts um 2 Uhr demoliert, die doppelverglaste Scheibe wurde (versuchter Einbruch oder einfach nur Vandalismus) so stark zersplittert, der Nachbar hatte die Polizei noch verständigt.
    Am nächsten Tag haben wir versucht, eine der 5 verschiedenen Hotlines (Notrufdienst, Hausmeister, Verwaltergesellschaft) zu erreichen, was wieder misslang. Also schriftliche und Meldung per Mail mit Bitte um schnellste Behebung. Hätten wir selbst nicht mit Pappe abgeklebt, würde es nur noch mehr ziehen. Die zerstörte Tür haben wir also seit der Nacht von Montag auf Dienstag (2.2. auf den 3.2.). Zu den Wohnungstüren gibt es nur soviel zu sagen, als dass diese aus Holz im Rahmen und aus insgesamt 6 Scheiben besteht, also nicht wirklich vertrauenserweckend. Da wir alle hier im Haus nicht wissen, warum die Türe so demoliert wurde, ob versuchter Einbruch oder nur ne Eskalationshandlung eines Betrunkenen vom Bhf um die Ecke war, halten wir die Türe (da auch das Schloss im letzten Jahr 8 Monate lang in Schnappöffnungsstellung immer wieder für offene Türen sorgte) weitgehend verschlossen. Ich wohne aber im 4. Geschoss ohne Aufzug.

    In allen Etagen befindet sich an der Außenwand ein riesiger Wasserschadenfleck, der die gesamte Putz- und Betonschicht aufgebröselt hat und darunter befinden sich Mio. winzigster "Fruchtfliegen". Mein Bruder und ich haben letzte Woche den Dachboden mal begutachtet und haben neben den vielen Taubenschissflecken einen komplett durchnässten Dachstuhl mit großen Dachdefekten, wodurch die Tauben rein können und das Wasser auch, vorgefunden.

    Diese Nichterreichbarkeit weder des Verwalters noch irgendeiner Handwerkersnummer geht doch mal überhaupt nicht.

    In der aktuellen BK-Abrechnung sollen wir neben dem Hauswart 41,38 ebenso die Hausreinigung von 19,77; einen Winterdienst von 68,59 und eine Pflege Außenanlage von 82,69 EUR (berechnet nach Gesamtfläche, bei mir 70 m2) zahlen, und das bei insgesamt 7 Parteien & 1 Gewerbe. Die Hausreinigung wird durch die Mieter selbst mittels Plan geregelt, ebenso wie der Mülltonnendienst (der in der Abrechnung als Behältermanager benannte Posten). Direkt bei Übernahme des jetzigen Verwalters hat dieser selbst ein Schreiben erlassen, in dem man hinwies, die BK-Abrechnung nicht überstrapazieren zu wollen und dies den Mietern weiterhin selbst zu überlassen. Weiterhin haben wir keine Außenanlage die gepflegt wird, vor der Tür sind direkt die beidseitig beparkten Straßenflächen, die Mülltonnen stehen in einem winzigen Hinterhof, der von dem Gewerbe (Friseur) mit beansprucht wird (es stehen dort die Tonnen).

    Ich habe mehrfach auf verschiedensten Wegen versucht, den Vermieter die Mängel mitzuteilen, erstmals in 07/2012 kam es wiederholt zu Problemen mit meiner Gastherme, die nicht gewartet werden konnte, weil die Verplombung sich nicht lösen liess. Der Schornsteinfeger kam 3 x heraus und konnte die Wartung nicht vornehmen. Die Therme zeigte immer wieder Störungsmeldungen an, bis sie schließlich dann in 08/2012 erstmals für 3 Wochen ausfiel. Da die Warmwasserbereitung hierüber ebenfalls erfolgt, hatte ich weder Warmwasser noch Wärme. Ich habe mehrfach versucht eine Reparatur zu erbitten, zunächst erfolglos. Dann hatte ich mit dafür entschieden, eine letzte Meldung auf das Fax zu legen mit der Drohung, wenn sich bis 12 Uhr keiner meldet, ich den Gasanbieter über das Problem aufklären werde, der dann die Anlage kostenpflichtig stillegt. Um 11:30 Uhr kam endlich ein Anruf einer Firma, die schon bei mir vor der Türe stehen würde, ich war aber noch auf der Arbeit. Ich habe meinen Bruder schnell instruieren können, der dann vor Ort war. Aber die Problematik wurde nicht gelöst, denn die Therme weist immer wieder Probleme auf.

    Ich würde das Mietverhältnis gern alsbald fristlos kündigen, weiss aber nicht, ob die Kündigung auch dann rechtmäßig zugestellt wird!!!
    Die Vertrauensbasis bestand ja nie zum Vermieter, und Jemandem, der sich so uninteressiert an allem zeigt, kann man nur darin vertrauen, dass er eine BK-Abrechnung mit jetzt erneuten, aber doppelten 400 EUR Nachzahlungsbetrag trotz Anpassung der BK nach letzter Abrechnung (Nachzahlung von 200 EUR und mtl. BK-Anpassung von 27 EUR) erstellt. Ansonsten keine Problemlösung seit 2012.

  • Zitat

    Also ich habe folgendes Problem (das ist nur ein grober Abriss, weitere Details würden den Rahmen sprengen):

    Bitte gehe zum örtlichen Mieterverein oder zu einem Anwalt für Mietrecht. Ich habe mir jedenfalls diesen Text nicht angetan.

  • Nur mal schnell überflogen.

    1. Die Hausverwaltung ist nicht Ihr Vertragspartner. Wenn nicht erreichbar, dann an den Vermietr wenden.

    2. Beanstandungsmäßige Betriebskostenabrechnungen rechtfertigen keine fristlose Kündigung.

    Den Rest Ihres Frustes sollten Sie bei einem Anwalt oder Mieterverein ablassen.

  • Zitat

    Seit 2006 bin ich damals als Noch-Ehefrau in den Hausstand meines Exmannes zugezogen. Der damals private Vermieter hat einen Zusatzeintrag hierüber gemacht.

    Verhaltensprofil!!!!!!!

    Zitat

    Seit 2009 wohne ich in der Whg. alleine, mein Exmann hat mir die Kaution schriftlich abgetreten, wir sind seit 2012 geschieden. Ich war nie Hauptmieterin der Wohnung und habe nur den Mietvertrag meines Exmannes.

    Hallo,

    zuerst mal eine Berichtigung ihrer subjektiven Meinung bei Ihnen gilt folgendes:

    https://dejure.org/gesetze/BGB/1568a.html

    Somit sind Sie sehr wohl der Hauptmieter der Wohnung.

    Wenn ich mir dann den Rest so lese, beschleicht mich der Verdacht, dass man hier schnell raus will aus der Wohnung ohne sich an gesetzliche und vertragliche Regeln halten zu wollen, höchstwahrscheinlich zum neuen Partner zu dem man ziehen will, habe ich Recht?

    Mittlerweile kennen wir durchaus unsere Pappenheimer und wissen sehr gut zu unterscheiden und zu erkennen.

    Gruß

    BHShuber

  • Zitat

    Ich würde das Mietverhältnis gern alsbald fristlos kündigen, weiss aber nicht, ob die Kündigung auch dann rechtmäßig zugestellt wird!!!

    Ich würde fristgemäß kündigen. Gründe für eine fristlose Kündigung erkenne ich hier keine.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich würde fristgemäß kündigen. Gründe für eine fristlose Kündigung erkenne ich hier keine.


    Ich auch nicht.
    Ich empfehle, dass der im MV benannte Mieter/in beim im MV benannten VM die Wohnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt (das wäre der 31.05.2015) kündigt, per Einwurfeinschreiben. Falls noch andere VM- oder Verwalternamen und -adressen bekannt sein sollten, auch an diese schicken. Dann kann niemand sagen vonwegen nicht zuständig bzw. nicht bekommen oder ähnliche faule Ausreden.
    Wie gesagt, so würde ich es machen - keine Rechtsberatung.

  • Nur mal schnell überflogen.

    1. Die Hausverwaltung ist nicht Ihr Vertragspartner. Wenn nicht erreichbar, dann an den Vermietr wenden.

    2. Beanstandungsmäßige Betriebskostenabrechnungen rechtfertigen keine fristlose Kündigung.

    Den Rest Ihres Frustes sollten Sie bei einem Anwalt oder Mieterverein ablassen.

    1.) weiss ich ehrlich gesagt nicht, wer mein Vertragspartner ist, da ich selbst keinen Mietvertrag besitze, nur den meines Exmannes (Abschluss von Privat vor Verkauf an Portfolio). Den Vermieter erreicht man in der Schweiz ebenfalls nicht, nicht mal die Notfallhotline (bei Wasserrohrbruch etc.).

    2.) die BK-Abrechnung ist ja nicht der Kündigungsgrund, die Schäden der Mietsache sind das. Die immer wiederkehrenden Defekte der Gastherme, die defekten Fenster, die seit 4 Wochen 24stündige Dauerbeleuchtung des gesamten Hauses und die defekte Haustür sind das Problem.

    Rechtsanwalt bereits aufgesucht.

  • Der Verdacht ist vollkommen verkehrt!!!
    Ich zögerte bereits noch über ein Jahr, nicht ausziehen zu müssen, da ich mich in der Wohnung grundsätzlich wie zu Hause fühlte.
    Eine Rechtsberatung letztes Jahr empfahl mir schon den Auszug, ich hatte aber immer noch Hoffnung, dass sich evtl. etwas verbessert. Aber bei den mittlerweile vorliegenden Schäden an der Mietsache und der permanenten Ignoranz des Vermieters ist eine Kündigung nicht mehr aufschiebbar.
    Von 7 Parteien haben 5 gekündigt, weshalb ich das nicht mehr auf mein subjektives Empfinden schieben kann.
    Wir haben seit 4 Wochen eine 24-stündige Hausdauerbeleuchtung, die Haustüre ist kaputt... vergebliche Kontaktversuche allseits der Mieter schlugen fehl! Da die Haustüre aber doch versicherungstechnisch abgesichert ist, verstehe ich nicht, wieso man das nicht reparieren lassen kann.

  • Sanny2711,
    (auch) ich habe den Eindruck, dass immer mehr Vermieter sich um ihre Mietsache immer weniger kümmern - bis sie vielleicht mal aufwachen, wenn sie Kontoauszüge ziehen...:p

  • Sanny2711,
    (auch) ich habe den Eindruck, dass immer mehr Vermieter sich um ihre Mietsache immer weniger kümmern - bis sie vielleicht mal aufwachen, wenn sie Kontoauszüge ziehen...:p

    Ich finde es generell schade, eine solche Immobilie so vergammeln zu lassen. Keiner von uns Mietern wollte hier gerne ausziehen, aber wenn man nur immer mehr zahlen soll, es aber 0% Leistung gibt und man mit seinen Problemen alleine da steht, ist das nicht gerade vertrauensbildend. Die letzten 2 Stürme stand ich mit meinem kaputten Küchenfenster und dem Wasserschaden in der Küche alleine, die Wasserschäden an der Wand habe ich selbst beseitigt, der Vermieter hat bisher nichts getan.
    Uns hier geht es vergleichsweise aber noch gut, andere Objekte in Wuppertal oder Pasewalk haben nicht mal mehr Heizung und Warmwasser gehabt.
    Ich habe bereits schriftlich per Einschreiben/Rückschein gekündigt, aber nach 10 Tagen immer noch keine Rückmeldung erhalten!!!

  • Sanny2711,

    per Einschreiben/Rückschein ist ungünstig: Wenn der Empfänger wegenAbwesenheit oder Verweigerung das Schreiben nicht annimmt UND es dann ergebnislos eine Woche bei der Post lagert, war das für die Katz. Besser ist ein Einwurfeinschreiben, welches dann als zugegangen gilt, wenn der Zusteller es in den Briefkasten eingeworfen hat.

    Ein VM ist nicht verpflichtet, etwas zu bestätigen.

  • Sanny2711,

    per Einschreiben/Rückschein ist ungünstig: Wenn der Empfänger wegenAbwesenheit oder Verweigerung das Schreiben nicht annimmt UND es dann ergebnislos eine Woche bei der Post lagert, war das für die Katz. Besser ist ein Einwurfeinschreiben, welches dann als zugegangen gilt, wenn der Zusteller es in den Briefkasten eingeworfen hat.

    Ein VM ist nicht verpflichtet, etwas zu bestätigen.

    Das er grundsätzlich nicht verpflichtet ist, stimmt zwar, aber einer Bitte um Bestätigung könnte er trotzdem nachkommen. Das Einschreiben ist am 4.3. angenommen worden. Außerdem hatte ich um Termin zwecks Wohnungsübergabe gebeten!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Sanny2711 (11. März 2015 um 23:22)

  • Ohne konkret auf den Thread einzugehen, möchte ich nur ganz kurz etwas zur"rechtssicheren Zustellung" eines Briefes sagen:
    Dazu gehören schon seit Langen weder Einschreiben mit Rückschein noch Einwurfeinschreiben.

    Die sicherste Zustellung eines wichtigen Dokuments ist und bleibt der Gerichtsvollzieher (§ 132 BGB), man kann auch per Boten zustellen lassen oder die Zustellung selbst vornehmen in dem man einen Zeugen zur Bestätigung dabei hat. In den beiden letzten Fällen ist es wichtig, dass der Inhalt des Schreibens dem Boten bzw. dem Zeugen bekannt ist.

  • Ohne konkret auf den Thread einzugehen, möchte ich nur ganz kurz etwas zur"rechtssicheren Zustellung" eines Briefes sagen:
    Dazu gehören schon seit Langen weder Einschreiben mit Rückschein noch Einwurfeinschreiben.

    Die sicherste Zustellung eines wichtigen Dokuments ist und bleibt der Gerichtsvollzieher (§ 132 BGB), man kann auch per Boten zustellen lassen oder die Zustellung selbst vornehmen in dem man einen Zeugen zur Bestätigung dabei hat. In den beiden letzten Fällen ist es wichtig, dass der Inhalt des Schreibens dem Boten bzw. dem Zeugen bekannt ist.

    ja grundsätzlich schon, aber die Verwaltergesellschaft ist in Berlin und ich komme aus Gladbeck, das sind gut 500 km.

  • ja grundsätzlich schon, aber die Verwaltergesellschaft ist in Berlin und ich komme aus Gladbeck, das sind gut 500 km.

    Nun gut, dann käme auf jeden Fall ein Gerichtsvollzieher in Frage. Kosten liegen so um die 10 €.
    Mal ne Suchmaschine anwerfen.

  • Nun gut, dann käme auf jeden Fall ein Gerichtsvollzieher in Frage. Kosten liegen so um die 10 €.
    Mal ne Suchmaschine anwerfen.


    Hoppla, der macht für 10€ doch noch nicht mal die Finger krumm...:eek:

  • Hoppla, der macht für 10€ doch noch nicht mal die Finger krumm...:eek:

    Da irrst Du dich.

    Die Zustellung eines Schreibens via Gerichtsvollzieher kostet genau 9,45 EUR.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Da irrst Du dich.

    Die Zustellung eines Schreibens via Gerichtsvollzieher kostet genau 9,45 EUR.

    Offenbar nicht immer. Ich hab auch schon mal knapp 15 EUR bezahlt. Die sind da wohl flexibel.
    Letztendlich stellt der Gerichtsvollzieher den Brief nicht selber zu.
    Er verschickt das Schreiben auch nur per Post. Zumindest hier in Berlin. Aber das als amtliche Zustellung per Post.
    Der unterschied: Hier gilt die Zustellung als amtlich belegt und auch der Inhalt als amtlich belegt. Es kann aber auch schonmal 14 Tage dauern, ehe der Brief zugestellt wird...

  • Offenbar nicht immer. Ich hab auch schon mal knapp 15 EUR bezahlt. Die sind da wohl flexibel.

    Der Preis ergibt sich aus der Anzahl der Briefseiten. Verschickst Du ein halbes Buch, wird das entsprechend teurer. Ein Zweiseitiger Brief kostet beispielsweise 9,90 EUR. Die Preise sind in dem Gerichtsvollzieherkostengesetz geregelt und somit einheitlich.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Da irrst Du dich.
    Die Zustellung eines Schreibens via Gerichtsvollzieher kostet genau 9,45 EUR.


    Dann lasst uns das mal nicht zu laut hinausposaunen...:o

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