Hallo,
mein Vermieter hat die Wohnung verkauft. Im Mietvertrag ist eine Kaution vereinbart, die damals auf ein Sparbuch angelegt wurde auf Namen des Vermieters zu meinen Gunsten. Er hat alleiniges Verfügungsrecht.
Es gibt keine Mietrückstände, Käufer und Verkäufer haben sich geeinigt, dass die Nebenkostenabrechnung für das gesamte Jahr über den neuen Eigentümer abgewickelt wird.
Der Eigentumsübergang an den neuen Eigentümer ist längst erfolgt, der alte Vermieter zahlt jedoch trotz mehrmaliger Aufforderungen die Kaution nicht zurück (die beiden haben sich geeinigt, dass der neue Eigentümer die Kaution ausgehändigt bekommt).
Meine Fragen
a) Muss die Kaution nicht eigentlich zunächst an mich ausbezahlt werden?
b) Wer (ich oder der neue Eigentümer) muss rechtliche Schritte gegen den alten Eigentümer einleiten, wenn er die Kaution nicht zurückzahlt.
C) lt. Gesetzgebung tritt der neue Vermieter in die Pflichten des alten Vermieters ein, dh. theoretisch ist er dann am Schluss des Mietverhältnisses zur Kautionsrückzahlung an mich verpflichtet. Was aber, wenn der alte Vermieter die Zahlung nicht geleistet hat? Muss ich dann meine Ansprüche wiederum gegen den alten Vermieter geltend machen?
Danke schon mal im voraus!