Hallo liebe Community,
ich werde eventuell in Kürze meinen ersten Mietvertrag unterschreiben und informiere mich schon seit einigen Tagen über verschiedene Mieterschutzseiten und diesem Forum. Für mich ist das komplette Gebiet Neuland. Die meisten Klauseln wie bspw. Schönheitsreparaturen konnte ich über diesen Weg bereits klären, aber es blieben dennoch 1-2 Fragen offen, welche ich nicht über das Internet rausfinden konnte.
Rückgabe der Mietsache
„Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Die sanitären Einrichtungen sind zu entkalken und zu reinigen, sowie auf Funktionsfähigkeit 7 „
Ist der zweite Teil mit den sanitären Einrichtungen denn üblich?
Eine Frage konnte ich auch beim Thema Schönheitsklauseln nicht abschließend klären:
„Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen frei.“
Ist dies gängig, dass der Vermieter sich von allen Ansprüchen von Schönheitsreparaturen freistellt? Zumal aktuell einige Dinge noch nicht renoviert sind wie z.B Boden und Eingangstüre
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!