Ich hab folgendes Problem:
Ich wohne seit Juli des letzten Jahres mit meinem Kind(3Jahre) auf 57.94 Quadratmeter mit 2 Zimmern.
Mein Freund und ich würde nun gerne einen Untermietvertrag machen und zusammen ziehen, jedoch wurde die Anfrage beim Vermieter abgelehnt aufgrund von angeblicher Überbelegung der Wohnung .Wir leben seit ca. 2 1/2 Jahren zusammen und ziehen meine Tochter gemeinsam groß. Unser Zusammenleben entspricht einer eheähnlich Gemeinschaft .
Meines Erachtens liegt daher berechtigtes Interesse auf Untervermietung vor.
Meine Frage wäre dazu:
Wie viel Quadratmeter Wohnfläche bracht eine Person mindestens in Brandenburg?
Ist die Ablehnung des Untermietvertrages bei vorliegen der oben genannten Umstände der Lebensgemeinschaft gerechtfertigt oder kann ich die Zustimmung zur Untervermietung trotzdem erwirken?
Die Alternative wäre leider nur der Auszug aus der Wohnung für uns.
vielen Dank im voraus für die Antworten