Nebenkostenabrechnung Treppenhausreinigung

  • Seit etwas mehr als 2,5 Jahren bin ich nun Mieter in einem Haus mit 7 Mietparteien. Bei Einzug wurde wurde mit der Vermieterin vereinbart eine Reinigungskraft für die Treppenhausreinigung einzustellen und nach Absprache mit den restlichen Mietern auf das Haus umzulegen. Die Anderen Mieter hatten bisher das Treppenhaus in Eigenleistung gereinigt.
    Die Vorrauszahlung der Reinigungskosten sind im Mietvertrag (Mietvertrag) unter "sonstige Betriebskosten" in Höhe von 25€/Monat ohne genauere Beschreibung und auch ohne Verteilungsschlüssel vermerkt.
    Als ich jetzt nach über zweieinhalb Jahren und mehrmaliger Nachfrage die Nebenkostenabrechnung für 2012 und 2013 erhalten habe, hat sich herausgestellt, dass ledigleich 3 Mietparteien von 7 der Reinigung durch eine Reinigungskraft zugestimmt haben. Die Kosten werden in der Abrechnung unter dem Punkt "Hausreinigung" aufgeführt obwohl im Mietvertrag der Betrag unter "sonstige Kosten" vermerkt ist.
    Der Verteilungsschlüssel ist laut Nebenkostenabrechnung nun "nach Wohnungen, für die die Reinigung ausgeführt wird (3)".
    Ist dies ein rechtmäßiger Umlageschlüssel für die Verteilung von Hausreinigungskosten für 3 von 7 Parteien (die anderen Parteien erledigen die Hausreinigung in Eigenleistung)?

    An diesem Punkt bin ich skeptisch geworden und habe gefragt wie diese Reinigung denn praktisch durchgeführt wird, da die Reinigungskraft ja einmal pro Woche kommt. Nach Aussage der Vermieterin putzt die Reinigungskraft nur die entsprechenden Treppenabsätze der zahlenden Mieter. Nur stellt sich mir die Frage wie genau soll das funktionieren bei 7 Mietparteien und 5 Etagen?

    Da mir die Kosten für die Reinigung zusätzlich zu hoch erschienen, habe ich bei der Vermieterin nachgefragt, wie sich diese zusammensetzen. Dabei kam heraus, dass die Vermieterin laut eigenen Angaben nur eine Rechnung hat, in der die Kosten für die Treppenhausreinigung der 3 dafür zahlenden Mietparteien vermischt sind mit der privaten Wohnungsreinigung der Mutter der Vermieterin (wohnt mit im Haus und ist eine der drei zahlenden Mietparteien für die Reinigung).

    Für die Berechnung der Kosten für die Reinigung des Treppenhauses hat sie nun pauschal 30min pro Treppenabsatz (einmal pro Woche) und 17min(2mal im Jahr) Fensterreinigung bei einem Stundenlohn von 10€ abgerechnet.
    Abgesehen davon, dass mir der Umlageschlüssel zumindest fragwürdig erscheint, gibt es also keine Rechnung, die genau den Betrag ausweist, der für die Treppenhausreinigung der 3 Parteien entstanden ist. Als ich um Rechnungseinsicht gebeten habe, hat sie nur gesagt, dass ich dort nicht erkennen könne welche Kosten entstanden sind, da diese vermischt sind mit der privaten Rechnung ihrer Mutter.

    Meine Vermieterin beharrt nun darauf, dass dies alles rechtens und fair berechnet ist.
    Auch wenn ich eigentlich keinen Ärger mit meiner Vermieterin provozieren will stellt sich mir die Frage nach dem Verteilungsschlüssel der nicht im Mietvertrag vereinbart wurde und nach der Rechtmäßigkeit der Berechnung der Kosten der Treppenhausreinigung, die ich duch die vermischte Rechnung nicht nachvollziehen kann. Bin ich überhaupt verpflichtet diese Kosten zu übernehmen?

  • Zitat

    Bin ich überhaupt verpflichtet diese Kosten zu übernehmen?

    Eine Betriebskostenabrechnung muss nachvollziehbar sein. Das betrifft den Verteilerschlüssel und die Rechnungen.
    Beides ist hier offensichtlich nicht der Fall.

    Zitat

    Als ich um Rechnungseinsicht gebeten habe, hat sie nur gesagt, dass ich dort nicht erkennen könne welche Kosten entstanden sind, da diese vermischt sind mit der privaten Rechnung ihrer Mutter.

    Dann kann die Vermieterin diese Kosten auch nicht umlegen.

    Schriftlich widersprechen und die Abrechnung um diese Position kürzen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Was heißt hier Vermischung?

    Wenn 3 Parteien am Reinigungsservice beteiligt sind, sind die dafür entstehenden Kosten nach Wohnfläche zu verteilen.
    Wenn daran die Mutter beteiligt ist gilt das auch für sie.

  • Mit Vermischung meine ich in erster Linie, dass es nach Aussage der Vermieterin nur eine Rechnung gibt, auf der die Reinigung der privaten Wohnung der Mutter und die Treppenhausreinigung gemeinsam aufgeführt sind. Also nicht voneinander getrennt. Sprich die Reinigungskraft kommt einmal die Woche, reinigt die 3 Treppenabsätze der zahlenden Mieter, geht dann in die private Wohnung der Mutter putzt da und packt am Ende alles auf eine Rechnung.

    Bei dieser Regelung würde eine Abrechnung nach qm ja keinen Sinn ergeben.

    Ihre Berechnung des Mieteranteils in der Nebenkostenabrechnung:
    "Für die Berechnung der Kosten für die Reinigung des Treppenhauses hat sie nun pauschal 30min pro Treppenabsatz (einmal pro Woche) und 17min(2mal im Jahr) Fensterreinigung bei einem Stundenlohn von 10€ abgerechnet."

    Einmal editiert, zuletzt von Saghs (3. März 2015 um 20:12)

  • Die Reinigung der Wohnung der Mutter ist reine Privatsache und kann mit den Betriebskosten nicht verrechnet werden.
    Maßgebend ist die Rechnung der Reinigungskraft für die 3 Mieter.
    Erheben Sie Einspruch. Diese Praxis ist allemal illegal.

  • Wenn 3 Parteien am Reinigungsservice beteiligt sind, sind die dafür entstehenden Kosten nach Wohnfläche zu verteilen. Wenn daran die Mutter beteiligt ist gilt das auch für sie.


    Deiner geschätzten Aufmerksankeit ist wohl entgangen, dass die Reinigungskraft zusätzlich noch eine Wohnung reinigt.
    Ich würde mir die detailliete Rechnung der Reinigungskraft zeigen lassen, ansonsten eine Bezahlung b.a.w. ablehnen.