Sehr geehrte Damen und Herren,
in bin Mieter in einer Liegenschaft (60er Jahre, ca. 3000 m² Wohnfl.),
die aus einem 8-geschoss. Wohnhaus mit 51 Mietparteien plus
einem davon getrennten Flachbau (gewerblich genutzt) besteht.
(ca. 500 m² Grundfl., unterkellert, große Schaufenster, größere Raumhöhe, Flachdach).
Vor ca. 6 Jahren heizungstechnisch ertüchtigt, wird er seitdem als Kindertagesstätte genutzt.
Die Heizkostenabrechnung (BRUNATA-Metrona) weist nur einen Heizkreis für die gesamte
Liegenschaft aus: (Fernwärme: 570 MWh / 3396m² = 167,8 kWh/m²/a)
Eine Nutzergruppentrennung / (Vorverteilung) wird bislang vom Vermieter verweigert.
Meine Frage:
Auf welcher gesetzl. Grundlage kann ich meinen Anspruch,
die Verbräuche des Flachbaues und des Wohnhauses getrennt auszuweisen,
Nachdruck verleihen?
(HKV?, EnEV 2013?, Energiepass-Verpflichtung?, BGH Urteil ………?.)