Heizkostenabrechnung - gemischte Nutzung

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    in bin Mieter in einer Liegenschaft (60er Jahre, ca. 3000 m² Wohnfl.),
    die aus einem 8-geschoss. Wohnhaus mit 51 Mietparteien plus
    einem davon getrennten Flachbau (gewerblich genutzt) besteht.
    (ca. 500 m² Grundfl., unterkellert, große Schaufenster, größere Raumhöhe, Flachdach).
    Vor ca. 6 Jahren heizungstechnisch ertüchtigt, wird er seitdem als Kindertagesstätte genutzt.

    Die Heizkostenabrechnung (BRUNATA-Metrona) weist nur einen Heizkreis für die gesamte
    Liegenschaft aus: (Fernwärme: 570 MWh / 3396m² = 167,8 kWh/m²/a)
    Eine Nutzergruppentrennung / (Vorverteilung) wird bislang vom Vermieter verweigert.

    Meine Frage:
    Auf welcher gesetzl. Grundlage kann ich meinen Anspruch,
    die Verbräuche des Flachbaues und des Wohnhauses getrennt auszuweisen,
    Nachdruck verleihen?
    (HKV?, EnEV 2013?, Energiepass-Verpflichtung?, BGH Urteil ………?.)

  • Auf welcher gesetzl. Grundlage kann ich meinen Anspruch,
    die Verbräuche des Flachbaues und des Wohnhauses getrennt auszuweisen,
    Nachdruck verleihen?


    Das erübrigt sich m.E., falls die Verbräuche der einzelnen Nutzer mit Wärmemengenzählern (WMZ) ermittelt werden.