Abzug von Kaution

  • Hallo Forumsleser,

    ich bin unsicher, wie ich mich in folgendem Fall verhalten soll:

    Nach Auszug und Wohnungsübergabe (ohne Protokoll, aber mit Zeugin) und Übergabe der Schlüssel, sowie einer handschriftlichen Kautionsabrechnung (Gekrakel auf einem Notizzettel bei Übergabe) vom Vermieter, bekomme ich zwei Wochen später einen Brief und eine 'offizielle' Abrechnung, wobei wegen angeblicher Schäden am Fliesenboden (Kratzer und irgendwelcher Wischspuren), die der Vermieter erst nach der Übergabe entdeckt zu haben glaubt, ein Teil der Kaution einbehalten wird. Ohne Rechnung oder Kostenvoranschlag einer Fachfirma wird im Brief einfach behauptet, dass ein Fliesenleger den Schaden auf xy beziffert. Was mache ich denn nun damit? Der Abrechnung widersprechen? Einen offiziellen Kostenvoranschlag fordern? Die Haftpflichtversicherung einschalten? Was würdet ihr für den nächsten Schritt halten?
    Übrigens gibt es weder Einzugs- noch Auszugsprotokoll. Es steht also einfach Aussage gegen Aussage, was meine Verursachung des vermeintlichen 'Schadens' betrifft. Jede Partei hat jeweils eine Zeugin der mündlichen Übergabe bei Einzug und Auszug.

    Mit Dank für jeden Rat
    und besten Grüßen
    Oliver G.

  • Zitat

    Was würdet ihr für den nächsten Schritt halten?

    Der Vermieter muss Dich zunächst auffordern, den Schaden selbst zu beseitigen.
    Erst wenn Du dem nachweislich nicht nachkommst, kann er eine Firma beauftragen und Dir die Kosten in Rechnung stellen.

    Wenn Du Zeugen hast, die eine Mängelfreie Wohnung bestätigen können, bist Du eigentlich fein raus.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für die Antwort!

    Niemand weiß, wann und wie diese "Schlieren" in den Marmorboden gekommen sind. Das kann Jahre vor meiner Zeit gewesen sein, oder von einer Putzaktion meinerseits herrühren. Das sieht man auch nur mit Argusaugen gegen das Licht - mir ist da nie etwas aufgefallen. Was, wenn ich eine "Beseitigung" schlichtweg ablehne? Ich nehme an, dann wird es eine Sache für die Anwälte?

  • Zitat

    Ich nehme an, dann wird es eine Sache für die Anwälte?

    Im schlimmsten Fall, ja. freiwillig wird der Vermieter die Kaution wohl nicht rausrücken.
    Ich würde vom Vermieter erst einmal ein schriftliches Angebot abfordern und ihn davon in Kenntnis setzen, dass Du die Schlieren gern selbst beseitigst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • sommer_04,

    angebliche Schäden am Fliesenboden (Kratzer und irgendwelche Wischspuren) hätten bei der Rückgabe der Mietsache entdeckt werden müssen, um an Dich Regressansprüche stellen zu können.

  • sommer_04,

    angebliche Schäden am Fliesenboden (Kratzer und irgendwelche Wischspuren) hätten bei der Rückgabe der Mietsache entdeckt werden müssen, um an Dich Regressansprüche stellen zu können.

    Danke, Berny, für die Antwort. So war auch mein erster Gedanke, war mir aber unsicher. Dann bedeutet die vertragliche Frist (hier 3 Monate) zur Rückzahlung der Kaution nach Auszug/Übergabe nicht, dass bis dahin noch irgendwelche Schäden geltend gemacht werden können?

    Beste Grüße
    Oliver

  • Soll das bedeuten,

    Zitat

    Dann bedeutet die vertragliche Frist (hier 3 Monate) zur Rückzahlung der Kaution nach Auszug/Übergabe nicht,

    ...dass laut Mietvertrag eine solche Vereinbarung besteht?

    Wenn ja, dann wäre der Vermieter verpflichtet die Kaution bis zu dieser Frist abzurechnen.
    Das heißt, mit einer detaillierte Kostenaufstellung und Zinsberechnung.

    Wenn der Vermieter kein Sicherungsbedürfnis (mehr) hat, dann wäre er verpflichtet die Kaution umgehend zurückzuzahlen. Es gibt zwar eine Überlegungsfrist für den Vermieter, aber die ist rechtlich leider nicht exakt festgelegt.

    Nachdem die Aufforderung zur Rückzahlung ergebnislos verstrichen ist, befindet sich der Vermieter in Verzug und der Mieter könnte, für wenig Geldeinsatz, sogar über das Internet, ein Mahnverfahren beginnen.

  • Danke für alle Antworten!

    Ich habe das jetzt meinem Anwalt übergeben, der sofort nach Schilderung der Sachlage meinte, dass nach der Übergabe und Abnahme der Wohnung keine Ansprüche mehr seitens des Vermieters bestünden. Er wird ein entsprechendes Schreiben verfassen.

    Grüße
    Oliver

  • Danke für die Antwort!

    Niemand weiß, wann und wie diese "Schlieren" in den Marmorboden gekommen sind. Das kann Jahre vor meiner Zeit gewesen sein, oder von einer Putzaktion meinerseits herrühren. Das sieht man auch nur mit Argusaugen gegen das Licht - mir ist da nie etwas aufgefallen. Was, wenn ich eine "Beseitigung" schlichtweg ablehne? Ich nehme an, dann wird es eine Sache für die Anwälte?


    natursteinboden in form von marmor oder granit?

    wenn der fliesenleger, der den boden ursprünglich verlegt, gut war, hat er seinen kunden auf folgendes hingewiesen.

    Trotz der polierten Oberfl äche sind
    Natursteine offenporig und weisen
    eine gewisse Saugfähigkeit auf.
    Folglich können Verunreinigungen in
    die Oberfl äche eindringen und Flecke
    hinterlassen. Durch die richtige Schutzbehandlung
    und Pfl ege können Sie
    weitgehend Flecke vermeiden.


    als küchenfachverkäufer verlange ich sogar eine unterschfrift für diesen hinweis.

    http://www.akp-carat-arbeitsplatten.de/html/images/stories/akp/pdf/naturstein


    was für arbeitsplatten gilt, ist selbstverständlich für den boden auch gültig.

    folglich eine natürliche Erscheinung


    diesen hinweis findest du tausendfach im netz.

    2 Mal editiert, zuletzt von indi (9. März 2015 um 09:27)

  • Danke für die Hinweise. Es war/ist Marmor. Auf die Notwendigkeit besonderer Pflege bin ich bei Einzug als Mieter nicht hingewiesen worden. Ohnehin waren diese lächerlichen "Schlieren" bestenfalls gegen das Sonnenlicht zu sehen. Aber wie dem auch sei, mein Anwalt kümmert sich nun dankenswerterweise um diesen billigen Versuch, nach Abnahme der Wohnung noch die Kaution zu kürzen.

    Beste Grüße
    Oliver

  • Danke für die Hinweise. Es war/ist Marmor. Auf die Notwendigkeit besonderer Pflege bin ich bei Einzug als Mieter nicht hingewiesen worden. Ohnehin waren diese lächerlichen "Schlieren" bestenfalls gegen das Sonnenlicht zu sehen. Aber wie dem auch sei, mein Anwalt kümmert sich nun dankenswerterweise um diesen billigen Versuch, nach Abnahme der Wohnung noch die Kaution zu kürzen.

    Beste Grüße
    Oliver

    schlieren bilden sich bei solchen Oberflächen, wenn sich ein winziger tropfen fett im Putzlappen befindet.
    ausserdem kannst du weitgehend flecken vermeiden.

    bei einer arbeitsplatte ist es eher möglich, beim boden eher nicht.

    die auf mü aufpoliertet Oberfläche nutzt sich beim boden schneller ab.
    da helfen auf dauer auch keine Versiegelungen.

    weitgehend beim boden vermeiden, bedeutet: alle 3 Monate mit pflegemittel behandeln.

    wobei marmor viel weicher ist, als z.B granit

  • Ich habe das jetzt meinem Anwalt übergeben, der sofort nach Schilderung der Sachlage meinte, dass nach der Übergabe und Abnahme der Wohnung keine Ansprüche mehr seitens des Vermieters bestünden. Er wird ein entsprechendes Schreiben verfassen.


    Richtig. Ein aufwändiger Prozess (mit unsicherem Ausgang) würde, wenn noch Gutachten dazukommen, garantiert vierstellig kosten.

  • Richtig. Ein aufwändiger Prozess (mit unsicherem Ausgang) würde, wenn noch Gutachten dazukommen, garantiert vierstellig kosten.

    Hast Du damit irgendwelche Erfahrungen? Mein Anwalt hält die Sache keineswegs für "unsicher", sondern für glasklar.

  • Zitat

    Mein Anwalt hält die Sache keineswegs für "unsicher", sondern für glasklar.

    Logisch! Würde Dein Anwalt sagen, dass es unsicher wäre, würde er schlimmstenfalls kein Geld verdienen.
    Ich tippe mal stark darauf, dass der Anwalt der Gegenseite das selbe sagt.
    Es gibt drei Personengruppen, denen ich grundsätzlich nie glaube:

    1. Anwälte
    2. Politiker
    3. Makler

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Logisch! Würde Dein Anwalt sagen, dass es unsicher wäre, würde er schlimmstenfalls kein Geld verdienen.
    Ich tippe mal stark darauf, dass der Anwalt der Gegenseite das selbe sagt.
    Es gibt drei Personengruppen, denen ich grundsätzlich nie glaube:
    1. Anwälte
    2. Politiker
    3. Makler


    Dem ist wohl nichts hinzuzufügen.

  • Danke für Eure Einschätzungen. Wie auch immer das ausgeht, ich habe im Moment den Eindruck, dass ich das richtige mache, die Sache einem Profi zu übergeben und nicht selbst irgendwas zu schreiben (damit habe ich nämlich schonmal ganz schlechte Erfahrungen gemacht). Den Anwalt kenne ich schon lange und vertraue ihm (wollte trotzdem erstmal das Forum befragen). Das "glasklar" habe ich ihm ein bisschen in den Mund gelegt. Ganz genau hat er gesagt, dass der vorgenomme Abzug in der jetzigen Form - und besonders nach bereits abgenommener Wohnung - auf keinen Fall rechtens ist (und er ist ein Fachanwalt für Mietrecht). Mit dieser Aussage bin ich erstmal zufrieden, lasse ihn machen und harre der Dinge.

  • Danke für Eure Einschätzungen. Wie auch immer das ausgeht, ich habe im Moment den Eindruck, dass ich das richtige mache, die Sache einem Profi zu übergeben und nicht selbst irgendwas zu schreiben (damit habe ich nämlich schonmal ganz schlechte Erfahrungen gemacht). Den Anwalt kenne ich schon lange und vertraue ihm (wollte trotzdem erstmal das Forum befragen). Das "glasklar" habe ich ihm ein bisschen in den Mund gelegt. Ganz genau hat er gesagt, dass der vorgenomme Abzug in der jetzigen Form - und besonders nach bereits abgenommener Wohnung - auf keinen Fall rechtens ist (und er ist ein Fachanwalt für Mietrecht). Mit dieser Aussage bin ich erstmal zufrieden, lasse ihn machen und harre der Dinge.


    OK, dann will ich mir noch einmal verzeihen...:o

  • Hier nochmal ein Auszug aus immobilienscout24.de

    "Findet der Vermieter nach der Übergabe Mängel, die er bei der Übergabe nicht sah oder sehen konnte und auch nicht protokolliert hat, kann er diese nicht mehr geltend machen. Ein Mieter ist immer nur für die Schäden verantwortlich zu machen, die im gemeinsamen Übergabeprotokoll benannt sind."

    Da ein solches Protokoll nicht gemacht wurde und die Übergabe mit Zeugin stattgefunden hat, will ich doch mal stark hoffen, dass es tatsächlich ein eindeutiger Fall ist und sich die Prognose "aufwändiger Prozess (mit unsicherem Ausgang)" nicht bewahrheitet.

  • Zitat

    "Findet der Vermieter nach der Übergabe Mängel, die er bei der Übergabe nicht sah oder sehen konnte und auch nicht protokolliert hat, kann er diese nicht mehr geltend machen. Ein Mieter ist immer nur für die Schäden verantwortlich zu machen, die im gemeinsamen Übergabeprotokoll benannt sind."

    Das ist schlichtweg falsch! Der Vermieter hat die Möglichkeit, versteckte Mängel bis zu 6 Monaten nach Wohnungsabnahme geltend zu machen.
    Hier stellt sich nur die Frage nach der Definition von "versteckt".

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.