Abzug von Kaution

  • Das ist schlichtweg falsch! Der Vermieter hat die Möglichkeit, versteckte Mängel bis zu 6 Monaten nach Wohnungsabnahme geltend zu machen.
    Hier stellt sich nur die Frage nach der Definition von "versteckt".

    Danke für den Hinweis! Genau deswegen übergeb ich sowas jetzt einem Fachanwalt, weil man sich halt einfach auf KEINE Angaben - nicht einmal von dezidierten Hilfe-Seiten auf führenden Immobilien-Plattformen - verlassen kann!

  • Das ist schlichtweg falsch! Der Vermieter hat die Möglichkeit, versteckte Mängel bis zu 6 Monaten nach Wohnungsabnahme geltend zu machen.
    Hier stellt sich nur die Frage nach der Definition von "versteckt".

    hm..
    meinst du, daß da ein offener, frei einsehbarer boden dazu gehört?

  • Dafür gibt es Sachverständige, die für Vierstelliges gerne helfen...:o

    hab ab und zu damit zu tun.
    hab mich aber immer auf die richter verlassen können, die da fragten "und diesen mangel haben sie bei der abnahme nicht gesehen? obwohl er nicht verdeckt war?"

  • Zitat

    hm..
    meinst du, daß da ein offener, frei einsehbarer boden dazu gehört?

    Mir ist ein Fall bekannt, in dem eine Vielzahl von Kratzern an einem Fenster erst bei einem bestimmten Lichteinfall zu erkennen waren.
    Den tatsächlichen Wohnungszustand des Fragestellers kenne ich nicht.

    Außerdem hat sich meine Antwort pauschal auf den Link bezogen, wo geschrieben steht, dass eine Forderung des Vermieters generell nicht mehr möglich ist, wenn ein Schaden nicht im Protokoll vermerkt wurde.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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