Das ist schlichtweg falsch! Der Vermieter hat die Möglichkeit, versteckte Mängel bis zu 6 Monaten nach Wohnungsabnahme geltend zu machen.
Hier stellt sich nur die Frage nach der Definition von "versteckt".
Danke für den Hinweis! Genau deswegen übergeb ich sowas jetzt einem Fachanwalt, weil man sich halt einfach auf KEINE Angaben - nicht einmal von dezidierten Hilfe-Seiten auf führenden Immobilien-Plattformen - verlassen kann!