Nach Auszug + 1 Jahr Rechnung über 891 Euro

  • Liebe Mietrechtsinteressierte und -geplagte,

    ich und meine Lebensgefährtin sind zum 01.12.2013 aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Am 01.12.2014 haben wir endlich unsere Nebenkostenabrechnung erhalten, am 21.01.2015 (!) haben wir nun eine Mitteilung (E-Mail) erhalten, in der steht, dass wir noch ZUSÄTZLICH zu unseren 335 Euro Guthaben aus der Abrechnung und 400 Euro verbleibender Kaution, 157,25 Euro zu zahlen haben (=Rechnung von 891 Euro).

    Die 891 Euro erklären sich wie folgt:
    1.
    Toilettensitz und Waschbecken wurden ersetzt: Wir haben die Wohnung mit relativ altem Keramikwaschbecken und –toilettensitz übernommen, die Farbe war schon nicht mehr ganz weiß sondern ging ins gelb – für uns kein Problem.

    Mitte 2013 ist ein Stück des Waschbeckens abgebrochen, wurde dann direkt von mir gemeldet, Hausverwaltung sagte, solange wir damit kein Problem haben kann es erst mal so bleiben (=selbst geklebt). Im November 2013, kurz vorm Umzug, ist dann noch ein Riss in der Toilette entstanden (unten am Fuß), auch wieder direkt die Hausverwaltung angerufen, sie „kümmern sich drum“. Meine wörtliche Frage: „Wie sieht das aus, fällt das unter normalen Gebrauch oder soll ich meine Haftpflichtversicherung informieren?“ – „Nein, wir kümmern uns darum.“

    1 Jahr und 2 Monate später interessiert das meine Haftpflichtversicherung jetzt natürlich nicht mehr. Die Hausverwaltung wirft uns (in ihrer E-Mail) vor, wir hätten die Schäden nicht gemeldet und sie hätten zum Zeitpunkt nach dem Umzug noch bestanden (im Dezember 2013).

    Der Handwerker war noch im November (23.? 25.?) da und ich habe ihm selbst die Tür aufgemacht als er zum Austauschen kam.

    Meiner Meinung nach muss dort eine Rechnung mit Datum vorliegen und ich bin somit aus dem Schneider, oder nicht?

    2.
    Lila Wände wurde nicht von uns überstrichen und „mussten“ von einem Malerbetrieb professionell entfernt werden

    In der Wohnung waren beim Einzug keine Tapeten in Wohn- und Schlafzimmer sondern nur nackte Putzwände mit einer Putzgrundierung. Einige Löcher und alte Schrauben waren auch noch in der Wand die wir erstmal flicken mussten. Trotzdem wurde die Wohnung damals als „saniert“ bezeichnet, weil der Boden in allen Räumen komplett erneuert wurde. Uns wurde gesagt wir können einfach über den Putz streichen, das wäre ja kein Problem.

    Wir haben also die beiden Räume komplett selbst, auf eigene Kosten, tapeziert und haben 2 Wände, jeweils eine in Wohn- und Schlafzimmer, lila gestrichen.

    Beim Auszug haben wir dann selber Nachmieter gesucht und haben jemanden gefunden, der unsere Wände so übernehmen würde. Die Hausverwaltung war damit einverstanden, von unserem Vermieter haben wir sowieso nie etwas gehört – alles ok.

    Wenige Tage vor dem Auszug (26.11.?) bekomme ich eine SMS der Nachmieterin, dass sie es sich mit den Wänden doch anders überlegt hätte. Ich habe ihr dann zurück geschrieben, dass es so nicht vereinbart war und später mit der Hausverwaltung telefoniert und gesagt, dass ich gerne meine Tapeten von den beiden Wänden entfernen kann damit sie nicht mehr lila sind. Darauf erhielt ich keine Antwort und auch später wurde nicht mehr über die Wände gesprochen.

    Bei der Übergabe der Wohnung hat der zuständige Mensch der Hausverwaltung noch gesagt „ihr Vermieter kann froh sein, dass sie das Tapezieren selbstständig übernommen haben. Ich kümmere mich schon darum.“

    Erneut: 1 Jahr und 2 Monate später erhalten wir, ohne zwischenzeitlich wieder darüber gesprochen zu haben, die Rechnung für das professionelle Überstreichen der beiden Wände.


    Auf die Rechnung vom 21.01.2015, fällig bis 31.01., über die Restforderung von 157,25 Euro habe ich mit einer ausführlichen, neutralen, Schilderung der Punkte aus meiner Sicht geantwortet (ähnlich wie hier).
    Außerdem habe ich ebenfalls eine Rechnung über 754,71 Euro (Kautionsguthaben 400 Euro, 334,71 Rückzahlung Nebenkosten, 20 Euro vereinbarte Zahlung für verbliebendes Möbiliar) mitgeschickt, auch fällig bis 31.01.

    Natürlich habe ich nichts von dort gehört und dann eine Woche später zum quasi ersten Mal direkt unseren alten Vermieter am 29.01.2015 angerufen, um die Sache zu klären. Er hat alles abgestritten und hat auf meine Fragen nicht geantwortet, wollte dann ein Gespräch zwischen uns, ihm und der Hausverwaltung organisieren um alles zu klären.

    Bis heute, 07.03.2015, haben wir nichts mehr gehört.

    Wie soll ich mich jetzt verhalten?

    Ich bin Student, wir haben keine Mietrechtsversicherung, nur für Verkehr. In Mainz besteht die Möglichkeit für 50 Euro einer Mietrechtgruppe beizutreten, dort wird man professionell beraten und kann für 10 Euro pro Brief Post vom Anwalt kommen lassen. Natürlich gibt es aber keine Chance noch kostengünstig rechtlich vertreten zu werden.

    Ich war in der Universität in der kostenlosen Erstberatung, der Anwalt dort meinte zwar ich bin sehr sicher im Recht, ohne Verfahren wird sich das aber sehr wahrscheinlich nicht lösen lassen da der Streit zu umfassend und zu lange her ist.

    Viele Grüße,
    Patrick Toschka

    2 Mal editiert, zuletzt von Tishwings (7. März 2015 um 11:33)

  • Die Mängel (Toilettensitz und lila Wand) waren keine verdeckten Mängel und hätten bei der Übergabe der Wohnung reklamiert werden müssen.
    Weiterhin hätte Ihnen Gelegenheit gegeben werden müssen, diese zu beseitigen.
    Wenn das alles nicht geschehen ist haben Sie gute Karten.
    Ohne Nachweis kann hinterher jeder alles verlangen.

  • Wie soll ich mich jetzt verhalten?
    In Mainz besteht die Möglichkeit für 50 Euro einer Mietrechtgruppe beizutreten, dort wird man professionell beraten und kann für 10 Euro pro Brief Post vom Anwalt kommen lassen. Natürlich gibt es aber keine Chance noch kostengünstig rechtlich vertreten zu werden.
    Ich war in der Universität in der kostenlosen Erstberatung, der Anwalt dort meinte zwar ich bin sehr sicher im Recht, ohne Verfahren wird sich das aber sehr wahrscheinlich nicht lösen lassen da der Streit zu umfassend und zu lange her ist.


    Ich empfehle Dir, Beweise zu sammeln, bspw. Übergabeprotokoll(e), Zeugenaussagen, Photos mit Datum und weiterhin einen Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht zu mandatieren.

  • Vielen Dank für die bisherigen Antworten!

    Unser Vermieter hat uns ohne Vorankündigung unsere komplette Forderung überwiesen. Wie auch immer er zu dieser Einsicht kam, danke für euren Rat, zum Glück hat sich das Thema ohne Rechtsstreit lösen lassen. :)

  • Vielen Dank für die bisherigen Antworten!
    Unser Vermieter hat uns ohne Vorankündigung unsere komplette Forderung überwiesen. Wie auch immer er zu dieser Einsicht kam, danke für euren Rat, zum Glück hat sich das Thema ohne Rechtsstreit lösen lassen. :)


    ... Vielleicht hat er sich im Vermieter-Forum Rat geholt...?:rolleyes: