Guten Abend,
meine Wohnung verfügt über einen eigenen Dachboden, der nur von mir genutzt werden kann. Nun hat sich die Bodentreppe des Dachbodens verzogen und der Dachboden ließ sich nicht mehr schließen. Mein Vermieter hat einen Schreiner beauftragt, der die Treppe wieder richtete. Es war keine große Sache und der Dachboden nach ein paar Minuten wieder geschlossen. Laut Aussage des Schreiners ist die Treppe wohl beim Hochbringen des Koffers aus cer Verankerung gesprungen. Der Vermieter sagte mir, dass es meine Schuld ist, dass die Treppe aus der Verankerung gesprungen ist und ich auch die Kosten für die Reparatur zu tragen haben. Meine Frage nun, kann der Vermieter die Kosten dafür so einfach auf mich abwälzen? Fällt auch die Bodentreppe unter die Kleinreparaturklausel? In meinem Mietvertrag steht, dass ich mich mit 90€ an Kleinreparaturen zu beteiligen habe.
Danke!!!