Kleinreparaturklausel - Bodentreppe

  • Guten Abend,

    meine Wohnung verfügt über einen eigenen Dachboden, der nur von mir genutzt werden kann. Nun hat sich die Bodentreppe des Dachbodens verzogen und der Dachboden ließ sich nicht mehr schließen. Mein Vermieter hat einen Schreiner beauftragt, der die Treppe wieder richtete. Es war keine große Sache und der Dachboden nach ein paar Minuten wieder geschlossen. Laut Aussage des Schreiners ist die Treppe wohl beim Hochbringen des Koffers aus cer Verankerung gesprungen. Der Vermieter sagte mir, dass es meine Schuld ist, dass die Treppe aus der Verankerung gesprungen ist und ich auch die Kosten für die Reparatur zu tragen haben. Meine Frage nun, kann der Vermieter die Kosten dafür so einfach auf mich abwälzen? Fällt auch die Bodentreppe unter die Kleinreparaturklausel? In meinem Mietvertrag steht, dass ich mich mit 90€ an Kleinreparaturen zu beteiligen habe.

    Danke!!!

  • Die Gegebenheiten und Umstände dieses Malheurs sind mir nicht bekannt und kann deshalb keine definitive Meinung äußern.
    Maßgebend ist hier wieder die Schuldfrage, welche hier niemand eindeutig beurteilen kann.

  • fynn-mia:

    "Nun hat sich die Bodentreppe des Dachbodens verzogen und der Dachboden ließ sich nicht mehr schließen."
    - Warst Du der Verursacherß

    "Mein Vermieter hat einen Schreiner beauftragt, der die Treppe wieder richtete. Laut Aussage des Schreiners ist die Treppe wohl beim Hochbringen des Koffers aus cer Verankerung gesprungen."
    - Der Vermieter sagte mir, dass es meine Schuld ist, dass die Treppe aus der Verankerung gesprungen ist und ich auch die Kosten für die Reparatur zu tragen haben."
    - Wenn die Treppe solche Belastung nicht aushält, kann man wohl darüber streiten... Wie schwer sind denn Deine Person plus der Koffer?

    "Meine Frage nun, kann der Vermieter die Kosten dafür so einfach auf mich abwälzen?"
    - Erst, nachdem er Dich ergebnislos aufgefordert hat, sie instandzusetzen.

    "Fällt auch die Bodentreppe unter die Kleinreparaturklausel?"
    - Nein, eher Betätigungsmechanismen.

    "In meinem Mietvertrag steht, dass ich mich mit 90€ an Kleinreparaturen zu beteiligen habe."
    - Zu beteiligen glaube ich nicht, sondern eher Kleinreparaturen bis 90,00€. Kostet eine Reparatur 90,01€ oder mehr, hätte der VM sie zu tragen.

  • Ich glaube eher daran, dass hier die Kleinreparaturklausel, die ja sehr genau festlegt was darunter zu verstehen ist, nicht angewendet werden kann. Darunter fallen ganz bestimmt keine Verankerungen von Bodentreppen.

    a) Daher sollte man unterscheiden, ob es sich entweder um einen Schaden handelt, den der Vermieter nach seiner Verpflichtung aus § 535 BGB zu beheben hätte:

    Auszug § 535 Abs.1 BGB:
    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

    oder

    b) Es handelt sich um einen Schaden, der durch den Vermieter nachweislich dem Mieter zugeordnet werden kann.
    In diesem Fall wäre der Vermieter natürlich auch verpflichtet den Schaden umgehend beheben zu lassen, könnte aber verlangen, dass die Kosten der Reparatur in vollem Umfang von fynn-mia übernommen würden.

    Und dieser Satz, lieber Berni

    Zitat

    - Erst, nachdem er Dich ergebnislos aufgefordert hat, sie instandzusetzen.

    ...ist nicht nachvollziehbar, da ein Mieter überhaupt kein Recht hat in so einem Fall eine Reparatur einzuleiten. Das ist grundsätzlich die Aufgabe des Vermieters - siehe dazu auch § 535 BGB.

    Es könnte sich um einen Mietsachschaden handeln, der durch eine Privathaftpflichtversicherung gedeckt würde.

  • Zitat

    Fällt auch die Bodentreppe unter die Kleinreparaturklausel?


    Aus meiner Sicht nein.

    Zitat

    Laut Aussage des Schreiners ist die Treppe wohl beim Hochbringen des Koffers aus cer Verankerung gesprungen. Der Vermieter sagte mir, dass es meine Schuld ist, dass die Treppe aus der Verankerung gesprungen ist und ich auch die Kosten für die Reparatur zu tragen haben.


    Wenn der Schaden tatsächlich durch unsachgemäße Bedienung entstanden ist hat der Vermieter Recht. Was man aus der Ferne natürlich beurteilen kann.

    Zitat

    In meinem Mietvertrag steht, dass ich mich mit 90€ an Kleinreparaturen zu beteiligen habe.

    Steht da wirklich Beteiligung o. s. ä.

    Der genaue Wortlaut der Kleinreparaturklausel wäre interessant. Vielleicht ist sie ja unwirksam.

  • Zitat

    Erst, nachdem er Dich ergebnislos aufgefordert hat, sie instnadzusetzen.

    Das trifft hier nicht zu. Es ist keine Renovierung, vielmehr eine Beschädigung, die nur der VM in Auftrag geben kann. Er darf für
    Reparaturen den M. nicht zur Reparatur auffordern.

    Sollte der Dachboden als mitvermietet im MV stehen, gielt hier auch die Kleinreparaturklausel.

  • Ja anitari, es könnte möglich sein, dass durch diesen Hinweis auf Beteiligung die gesamte Klausel unwirksam wäre.

    Ja Banane, die Kleinreparaturklausel könnte auch auf dem Dachboden gültig sein. Der Schaden müsste aber ein Bagatellschaden sein.

    Ich meine, dass wir es in diesem speziellen Fall, bezogen auf beide oben angesprochenen Hinweise, nicht mit einer Kleinreparatur zu tun haben. Der Schaden ist m.E. nach der rechtlichen Definition kein Klein- oder Bagatellschaden.