Kann der Vermieter eine Übergabe der Wohnung in mängelfreiem & ordnungsgemäßem Zustand bei erheblichen - bislang unerledigten Mängeln an der Mietsache überhaupt fordern?
Zum Sachverhalt folgendes:
Letzten Juni (2014) habe ich einen komplett neuen, farbneutralen (polarweiss matt) Anstrich in allen Zimmern der Wohnung vorgenommen, habe den nach dem Sturm entstandenen Wasserschaden der Wand unter dem defekten Küchenfenster selbst saniert....die Heizungen wurden abgeschliffen und neu mattweiss lackiert, die Türrahmen waren seinerzeit in Silberlack gestrichen, der nach wie vor wie neu aussieht.
Jetzt verlangt der Vermieter vor Übergabe der Whg. unter anderem das Wiedereinsetzen der Türen (liegen luftdicht in Folie eingepackt im Keller), obwohl in den Zargen die Einhänger nicht vorhanden sind bzw. auch nie waren.
Dann sollen Holzdecken abgemacht werden, obwohl im Mietvertrag explizit eingetragen wurde, dass wenn der Mieter den vom Vermieter bezahlten Laminat in allen Räumen verlegt, eine Entfernung der Holzdecken dann entfällt (im Wohnzimmer haben wir seinerzeit diese Holzdecke trotzdem entfernt und durch eine glatte Rigipsplattendecke ersetzt, die Holzdecke ist somit nur noch im Kinderzimmer vorhanden).
Außerdem haben wir damals sämtliche Tapeten entfernt, die Wände glatt verputzt und in einem polarweiß-matt gestrichen. Der Anstrich aller Wände einschließlich Bad, Küche und Abstellkammer wurde letzten Juni (2014) zuletzt durchgeführt. Jetzt sollen wir Raufasertapeten auf Stoß anbringen und diese doppelt streichen.
Die Wohnung MUSS von mir in bezugsfertigen Zustand gebracht werden (sonst würde man mir den Schadenersatz in Anspruch bringen & in Rechnung stellen), aber kongruent dazu bestehen seit 3 Jahren nicht behobene Mietmängel (u. a. 2 defekte, undichte und erblindete Fensterscheiben, die Gastherme ist intermittierend fehlermeldend, die Haustüre ist nach Einbruch/Vandalismus nur mit Pappe abgeklebt, es besteht seit mehr als 4 Wochen eine 24-stündige Dauerbeleuchtung des 4-Stöckigen Hauses, durch defekte Fenster im Hausflur zieht es an allen Ecken und Enden, Dachstuhl steht unter Wasser bei wohl defektem Dach, Wasserschaden an den Wänden im Hausflur diesbezüglich).
Ich will mich keinesfalls vor Renovierungsarbeiten drücken, aber 9 Monate nach letztem Anstrich und den jetzigen Ansprüchen des Vermieters passen nicht zusammen. Oder muss ich trotzdem neu streichen bzw. die Wohnung in bezugsfertigen Zustand bringen?