Hallo!
Mein Mann und ich sind am 15.12.2014 aus unserer alten Wohnung ausgezogen.
Beim Auszug wurde die Treppe im Treppenhaus beschädigt, was wir gleich der Versicherung gemeldet haben. Diese hat den Kostenvoranschlag auch anerkannt und die Vermieter haben das "go" für diese Reparatur bekommen.
Gestern erhielten wir eine Kautionsabrechnung, von der zum einen dieser Rechnungsbetrag der Reparatur abgezogen wurde und zusätzlich ein weiterer Betrag, von welchem gar keine Rechnung zum Einreichen bei der Versicherung vorgelegen hat.
Darf der Vermieter das?
Und darf er weiterhin eine Nebenkostennachzahlung einfach von der Kaution abziehen, ohne dass wir jemals eine Zahlungsaufforderung darüber erhalten haben?