Verrechnung von Rechnungen und Nebenkosten mit der Kaution

  • Hallo!
    Mein Mann und ich sind am 15.12.2014 aus unserer alten Wohnung ausgezogen.
    Beim Auszug wurde die Treppe im Treppenhaus beschädigt, was wir gleich der Versicherung gemeldet haben. Diese hat den Kostenvoranschlag auch anerkannt und die Vermieter haben das "go" für diese Reparatur bekommen.

    Gestern erhielten wir eine Kautionsabrechnung, von der zum einen dieser Rechnungsbetrag der Reparatur abgezogen wurde und zusätzlich ein weiterer Betrag, von welchem gar keine Rechnung zum Einreichen bei der Versicherung vorgelegen hat.

    Darf der Vermieter das?

    Und darf er weiterhin eine Nebenkostennachzahlung einfach von der Kaution abziehen, ohne dass wir jemals eine Zahlungsaufforderung darüber erhalten haben?

  • Hallo,

    Zitat

    zusätzlich ein weiterer Betrag, von welchem gar keine Rechnung zum Einreichen bei der Versicherung vorgelegen hat.

    Um was für einen Betrag, bzw. was für eine Rechnung handelt es sich denn? Was sagt der Vermieter dazu?

    Zitat

    Und darf er weiterhin eine Nebenkostennachzahlung einfach von der Kaution abziehen, ohne dass wir jemals eine Zahlungsaufforderung darüber erhalten haben?

    Was meinst Du mit Zahlungsaufforderung?
    Du hast doch eine Betriebskostenabrechnung samt Zahlungstermin erhalten, oder? Wenn ja, darf der Vermieter die Forderung mit der Kaution verrechnen, wenn Du dem Zahlungstermin nicht nachgekommen bist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Rechnung, die von der Versicherung abgesegnet wurde betrug 359€ und nun kam eine weitere Rechnung über 110€ dazu.

    Die Betriebskostenabrechnung haben wir gestern zum ersten mal gesehen und erhalten und da waren alle Beträge schon mit unserer Kaution verrechnet.:(

  • Zitat

    und nun kam eine weitere Rechnung über 110€ dazu.

    und für was? Ist diese Rechnung gerechtfertigt?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Rechnung an sich ist wohl gerechtfertigt soweit ich das beurteilen kann, jedoch hätten wir sie müssen bei der Versicherung einreichen, um unser Geld auch zu erhalten.
    Uns wundert es nur, dass die Vermieter die Beträge einfach von der Kaution abgezogen haben

  • Zitat

    jedoch hätten wir sie müssen bei der Versicherung einreichen, um unser Geld auch zu erhalten.

    Dann würde ich diese mal noch bei der Versicherung einreichen. Wenn der Anspruch des Vermieters gerechtfertigt ist, dann solltet Ihr das Geld auch noch erstattet bekommen.

    Zur Betriebskostenabrechnung: Was macht es für einen Unterschied, ob Ihr den Betrag selbst bezahlt, oder dieser gleich von der Kaution abgezogen wird? Zahlen müsst Ihr doch sowieso.
    Grundsätzlich habt Ihr 4 Wochen Zeit, eine Nachforderung hieraus zu begleichen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke erst mal für die Antworten!

    Hinzu kommt bei der Betriebskostenabrechnung noch, dass diese vollkommen unübersichtlich ist und nicht nachvollziehbar und wir eine Einsicht in die Abrechnungen möchten. Da der Betrag aber schon verrechnet ist, hatten wir gar keine Möglichkeit, uns dahingehend zu informieren und eventuelle Differenzen zu klären.

  • Zitat

    Hinzu kommt bei der Betriebskostenabrechnung noch, dass diese vollkommen unübersichtlich ist und nicht nachvollziehbar und wir eine Einsicht in die Abrechnungen möchten

    Wenn Du magst, kannst Du die Abrechnung gern hier hochladen (persönliche Daten unkenntlich machen).
    Hierfür aber bitte ein neues Thema eröffnen, damit das übersichtlich bleibt.

    Zitat

    Da der Betrag aber schon verrechnet ist, hatten wir gar keine Möglichkeit, uns dahingehend zu informieren und eventuelle Differenzen zu klären.

    Selbst wenn ein Widerspruch zu einer Betriebskostenabrechnung vorliegt, heißt das nicht, dass die Forderung nicht gezahlt werden muss. Im Zweifel muss unter Vorbehalt gezahlt werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke erst mal für die Antworten!

    Hinzu kommt bei der Betriebskostenabrechnung noch, dass diese vollkommen unübersichtlich ist und nicht nachvollziehbar und wir eine Einsicht in die Abrechnungen möchten. Da der Betrag aber schon verrechnet ist, hatten wir gar keine Möglichkeit, uns dahingehend zu informieren und eventuelle Differenzen zu klären.

    Einwände gegen die Abrechnung könnt Ihr noch binnen 12 Monate nach Zugang erheben. Notfalls mit fachlicher Hilfe.

    Zulässig ist es aber Nachforderungen aus BK-Abrechnungen nach Mietende mit der Kaution zu verrechnen.

    Die Belegeinsicht solltet Ihr nachweisbar fordern.

    Ist das die Abrechnung für Kalenderjahr 2014?

  • Ich werde heute abend die Abrechnung hochladen

    Mach das, aber bitte nicht zu klein!

    Zitat

    Es handelt sich um die Abrechnung von 2014!

    Schon merkwürdig das dem Vermieter so kurz nach Ende das Abrechnungszeitraumes alle relevanten Belege/Rechnungen vorliegen. Aber gut, ganz unmöglich ist es nicht.

  • Mach das, aber bitte nicht zu klein!


    Schon merkwürdig das dem Vermieter so kurz nach Ende das Abrechnungszeitraumes alle relevanten Belege/Rechnungen vorliegen. Aber gut, ganz unmöglich ist es nicht.

    Och, wenn man sich ranhält und sofort nach Jahreswechsel aktiv wird, schafft man das.

  • sil-com:

    "Die Rechnung, die von der Versicherung abgesegnet wurde betrug 359€ und nun kam eine weitere Rechnung über 110€ dazu."
    - Absegnen tut der Papst. Versicherungen erstatten oder lehnen Erstattungen ab.

    "Die Betriebskostenabrechnung haben wir gestern zum ersten mal gesehen und erhalten und da waren alle Beträge schon mit unserer Kaution verrechnet.:("
    - Eine BetrkAbr. hat unterm Strich nur einen Betrag...
    Dieser wird selbstverständlich, egal ob Plus oder Minus, mit der Kaution verrechnet.

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