Zukünftig explodierender Kostenpunkt für Haus-Beleuchtung

  • Zukünftig explodierender Kostenpunkt für Haus-Beleuchtung zu erwarten bei seit 6 Wochen bestehender 24-stündiger DAUERBELEUCHTUNG im 4-Etagen-Gebäude.
    Die Sicherung am Kasten mit dem Zeitintervallstecker scheint kaputt zu sein, man kann Sicherung nur ganz rausnehmen, was wiederum nicht geht bei dann ganz fehlender Innenbeleuchtung.
    Der Verwalter/der Eigentümer wurde hierüber vielfach durch alle Mietparteien mehrfach versucht, diesen Mangel mitzuteilen, aber weder die Verwalter, der Eigentümer, noch die Notfall-Rufnummer (0180-iger z.B. bei Rohrbruch o.ä.), noch der angebliche Hauswart kann hierüber informiert werden, da unter keiner Nummer irgendwer erreichbar ist.
    Das unten im Haus ansässige Gewerbe hat schriftlich mitgeteilt, ich ebenfalls, aber bisher bleibt das wohl so.

    Wer soll denn bitte diese Stromrechnung hinterher bezahlen?

  • Warum handeln die Betroffenen nicht nach § 536 a BGB ?

    Aus diesem Recht kann folgendes abgeleitet werden:
    Vermieter/Hausverwaltung den Mangel schriftlich anzeigen, Frist zur Behebung setzen (vielleicht 3 Tage), dann selbst einen Handwerker mit der Reparatur beauftragen und die Rechnung mit der Mietzahlung verrechnen.

  • Vermieter/Hausverwaltung den Mangel schriftlich anzeigen, Frist zur Behebung setzen (vielleicht 3 Tage), dann selbst einen Handwerker mit der Reparatur beauftragen und die Rechnung mit der Mietzahlung verrechnen.


    Schliesse mich insofern an: Mängelmeldung und Aufforderung zur Behebung innerhalb einer Woche, um Mietminderungen zu vermeiden. Das natürlich per Einwurfeinschreiben bei Eurem Vermieter, nicht bei einer evtl. vorgeschobenen Hausverwaltung.

  • Ein Einwurfeinschreiben ist nicht automatisch eine rechtlich sichere Zustellung.
    Besser, wenn es um ganz wichtige Dinge wie hier geht, selbst mit Zeugen in den Briefkasten oder per Boten oder per Gerichtsvollzieher.

    Die Zustellung erfolgt an den, der den Mietvertrag unterzeichnet hat bzw. den Bevollmächtigten. Weil dies nicht bekannt ist, hier die Angabe Vermieter/Hausverwaltung.

    Eine Mietminderung wäre in diesem Fall zusätzlich möglich. Denn die Anwendung des § 536 a BGB schließt nicht die Anwendung des § 536 BGB aus.

    Die Mietminderung kann mit dem Tag der Zustellung der Mangelmeldung erfolgen.

    Die Selbstvornahme nach § 536 a BGB erfordert eine Fristsetzung - der Vermieter muss in Verzug kommen - und die Ankündigung dieser Selbstvornahme, wenn nicht reagiert wird.

  • Um das mal technich etwas zu berichtigen.
    Eine Sicherung des Zeitintervallsteckers kaput??

    Da ist üblicherweise ein sogenanntes Treppenhausrelais (MUltifunktions Treppenhaus Lichtautomat) verbaut. Dieses ist auf diverse Zeiten einzustellen, oftmals auch auf Dauerlicht. Bevor man da nun ne große Welle macht und nachher auf den KOsten für nen Elektriker sitzen bleibt, auch wenn schriftlich der Mangel beim Vermieter gemeldet wurde, könnte man an dem Treppenhausrelais auch mal prüfen was eingestellt ist. Da ist meist ein kleiner regler dran den man ohne Angst vor nem Stromschlag hoch bzw runterstellen kann (so z.b. 2min oder 6 min oder Dauerlicht einstellt), bei anderen Modellen kann auch mal ein Drehregeler vorhanden sein (den müsste man mit nem kleinen Schlitzschraubendreher einstellen). Wenn der sowas anzeigt wie ein Glühbirnensymbol, dann steht der auf Dauerlicht :) Möglich wäre aber auch das ein Lichtschalter hängt......

    aber ihr habt recht, würd auch keinen Finger krum machen in nem Mietshaus, auch wenn ich sowas selber könnte. Besser den Vermieter zum handeln verdonnern. Ist schließlich seine Pflicht den Laden am laufen zu halten.

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (28. März 2015 um 01:24)

  • Um das mal technich etwas zu berichtigen.
    Eine Sicherung des Zeitintervallsteckers kaput??

    :( Sorry, bin nicht vom Fach, deshalb habe ich versucht es mit eigenen Worten zu beschreiben!

    Da ist üblicherweise ein sogenanntes Treppenhausrelais (MUltifunktions Treppenhaus Lichtautomat) verbaut. Dieses ist auf diverse Zeiten einzustellen, oftmals auch auf Dauerlicht. Bevor man da nun ne große Welle macht und nachher auf den KOsten für nen Elektriker sitzen bleibt, auch wenn schriftlich der Mangel beim Vermieter gemeldet wurde, könnte man an dem Treppenhausrelais auch mal prüfen was eingestellt ist. Da ist meist ein kleiner regler dran den man ohne Angst vor nem Stromschlag hoch bzw runterstellen kann (so z.b. 2min oder 6 min oder Dauerlicht einstellt), bei anderen Modellen kann auch mal ein Drehregeler vorhanden sein (den müsste man mit nem kleinen Schlitzschraubendreher einstellen). Wenn der sowas anzeigt wie ein Glühbirnensymbol, dann steht der auf Dauerlicht :) Möglich wäre aber auch das ein Lichtschalter hängt......

    ....:confused:
    Weder am Sicherungskasten für den Hausflurstrom noch an allen überprüften Lichtknipsern im Haus haperts.... das Relais kann auf Dauerstrom oder auf Zeitintervalle gestellt werden, alle Versionen wurden ausprobiert....wir Mieter waren also nicht ganz untätig....
    Ich werde bestimmt nicht auf eigene Rechnung nen Elektriker bezahlen, der Vermieter muss sich darum kümmern....

    aber ihr habt recht, würd auch keinen Finger krum machen in nem Mietshaus, auch wenn ich sowas selber könnte. Besser den Vermieter zum handeln verdonnern. Ist schließlich seine Pflicht den Laden am laufen zu halten.

    ich bin nicht die Sorte eine Mieterin, die für jeden Scheiss direkt zum Vermieter rennt, aber es gibt auch Dinge, die dieser halt mal zu regeln hat, vor allem wenn er fleissig kassiert....

  • ohne jetzt vor Ort sein zu können und zu messen ob am Eingang des Treppenhausautomaten dauerhaft 230V anliegen (das würde für einen defekten Schalter sprechen), würde ich sagen das Teil ist kaput :) die Kontakte im Relais sind wahrscheinlich zusammengeschmort (ist übrigens meist Folge eines defekten , hängenden Schalters weil dann ständig Strom am Relaiseingang anliegt, was der auf Dauer nicht mag) und somit schaltet das Relais egal was eingestellt ist.

    Da muss also ein Elektriker ran und den TR Automaten tauschen, oder den bösen Schalter finden. Vermieter dein Part :)

  • Ja,ja. Der defekte Lichtautomat im Treppenhaus und das Mietrecht. Möglicherweise droht noch ein Bürgerkrieg.
    Für mich einfach nur noch Kindergartenniveau.

    Ich bin dann mal wech!

  • Kindergartenniveau? Finde ich nicht wirklich, denn die Kosten werden ja auf den Mieter umgelegt!!! Aber toll, unser Eigentümer zahlt nicht mal die Wasserrechnungen, so dass wir ab dem 7.4. ohne Wasser dastehen, dafür haben wir weiter 24 Std. Dauerbeleuchtung....

  • Kindergartenniveau? Finde ich nicht wirklich, denn die Kosten werden ja auf den Mieter umgelegt!!! Aber toll, unser Eigentümer zahlt nicht mal die Wasserrechnungen, so dass wir ab dem 7.4. ohne Wasser dastehen, dafür haben wir weiter 24 Std. Dauerbeleuchtung....


    Dann könnt Ihr die Wasserrechnungen bezahlen und das von der Miete abziehen.

  • Dann könnt Ihr die Wasserrechnungen bezahlen und das von der Miete abziehen.

    Ich bin dort bereits seit dem 31.3. raus und bis zum 31.5. folgen von 6 Parteien insgesamt noch 3 weitere.... aber das mit dem Wasser finde ich zu herbe, hauptsache wir haben den Kippenautomat an der Hauswand und die Dauerbeleuchtung... wer braucht da schon Wasser....

  • Ich bin dort bereits seit dem 31.3. raus und bis zum 31.5. folgen von 6 Parteien insgesamt noch 3 weitere.... aber das mit dem Wasser finde ich zu herbe, hauptsache wir haben den Kippenautomat an der Hauswand und die Dauerbeleuchtung... wer braucht da schon Wasser....


    Weilt denn der Vermieter noch unter den Lebenden...? *grübel*