Garten steht im Mietvertrag, ist aber noch garnicht vorhanden

  • Guten Tag,
    ich bitte um gute Tipps zu folgender Problemtik:


    Ab 01.04.15 haben wir einen Mietvertrag für eine neue Wohnung, Erdgeschoss und seniorengerecht, 450 km von hier entfernt. Der Umzug ist für die nächsten Tage geplant.
    Im Mietvertrag steht ausrücklich ein ca 60 m² großer Garten, der lt. Exposé von unserem Balkon über eine Treppe erreichbar sein soll.
    Bei dieser neuen Mietwohnung handelt es sich um Erstbezug in einem gerade fertiggestellten MFH mit Eigentumswohnungen. Der Garten ist noch gar nicht vorhanden! Unter und vor "unserem" Balkon lagern diverse Baumaterialien und andere Dinge, die nur den Schluss zulassen, dass in absehbarer Zeit kein Garten angelegt werden kann, zumal sich gleich nebenan ein weiteres MFH im Bau befindet (z. Z. Rohbau bis 2. Etage).


    Das gleiche Problem betrifft auch den im Mietvertrag für 50,00 €/Monat ausgewiesenen PKW-Stellplatz (mündliche Zusage: Carport). Dieser ist für sich allein lt. Mietvertrag nicht kündbar - aber auch noch gar nicht vorhanden.


    Wie verhalte ich mich meinem Vermieter gegenüber - welche rechtliche Grundlagen habe ich auf meiner Seite?
    Die Schlüsselübergabe soll jetzt am Samstag persönlich (2 x 450 km) erfolgen.


    Für Eure Tipps schon mal: Danke


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    2 Mal editiert, zuletzt von Charlie2205 () aus folgendem Grund: falsches Foto

  • Zitat

    welche rechtliche Grundlagen habe ich auf meiner Seite?


    Deinen Mietvertrag und die darin vereinbarte Miete. Ansonsten verweise ich auf §535 Abs. 1 BGB.


    Zitat

    Wie verhalte ich mich meinem Vermieter gegenüber


    Ihn freundlich darauf hinweisen, dass die Stellplatzmiete erst gezahlt wird, wenn dieser nutzbar ist. Ansonsten würde ich ihn mal fragen, wie er Euch hinsichtlich des nicht nutzbaren Gartens entgegen kommen möchte.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zum Garten ist eine Rückfrage erforderlich.
    Handelt es sich tatsächlich um einen allein mitgemieteten Garten oder handelt es sich um eine generelle Erlaubnis zur Nutzung?


    Gehört der Garten zum Mietobjekt, dann kann man eine Mietminderung (§ 536 BGB) durchführen, die sich Prozentual am Wohnwert misst.
    10% der Bruttomiete könnten angemessen sein.


    Wird die Nutzung entzogen, könnte man 5% ansetzen. Das AG Bergisch Gladbach, (Az. 60 C 602/88) hat schon mal so geurteilt.


    Wichtig bei Mietminderungen ist der Umstand, dass der Mieter beweispflichtig ist. Und natürlich muss der Mangel dem Vermieter gemeldet sein.
    Diese hier angesprochenen Minderungsmöglichkeiten enden spätestens mit der vollen Nutzung.


    Bei dem Stellplatz ist es relativ einfach, Da wird dann erst die vereinbarte Miete, hier 50.-€, fällig, wenn der Stellplatz benutzbar ist.

  • Auf jeden Fall bei Mietbeginn nachweisbar, im Übergabeprotokoll, den nicht nutzbaren Garten und den (das?) Carport bzw. Stellplatz bemängeln, sonst geht Euer Recht auf Mietminderung verloren.

  • im Mietvertrag steht Stellplatz für 50,00€/Monat. Der Stellplatz ist für sich allein aber nicht kündbar (steht so im Mietvertrag!). Der Mietpreis rechtfertigt sich durch den "Carport"-Stellplatz, so die mündliche Aussage.

  • im Mietvertrag steht Stellplatz für 50,00€/Monat. Der Stellplatz ist für sich allein aber nicht kündbar (steht so im Mietvertrag!). Der Mietpreis rechtfertigt sich durch den "Carport"-Stellplatz, so die mündliche Aussage.


    mündlich ist immer gut.
    übergabe findet erst noch statt.
    könnte man ja noch schriftlich festhalten.


    schieb es auf den nicht vorhandenen Steuerberater, der es gern hätte.

  • schieb es auf den nicht vorhandenen Steuerberater, der es gern hätte.


    Der war guut!
    Und @Fragesteller: Falls am 01.04. Garten und SP fehlen sollten bzw. noch nicht nutzbar, dem VM die Mängel per Einwurfeinschreiben mitteilen und auffordern, diese zeitnah zu beheben, um Mietminderungen zu vermeiden. Photos machen.

  • schriftlich im Mietvertrag: 1 Stellplatz
    Das es ein Carport werden soll, wurde mündlich mitgeteilt. Es gibt aber weder das eine noch das andere, obwohl der Mietvertrag
    am 01.045.15 beginnt.

  • Was soll mir diese geistreiche Antwort sagen?


    Vielleicht..., dass es Leute gibt, die einen Vertrag unterschreiben, wohlwissend, dass der Vertragspartner längst nicht in der Lage sein wird, den Vertrag einzuhalten.:p