Hallo nochmal und hoffe ihr hattet bis jetzt ein frohes Fest!
Vielen Dank für eure Antworten bis jetzt. Seid mir nicht böse aber die Diskussion schweift etwas ab. Mir geht es lediglich um die Frage ob die oben genannte Klausel so unwirksam ist oder nicht? Selbst Kosten von 300€ fände ich viel zu viel da ich in ca.2 Jahren wieder aus der Wohnung ausziehen werde! Und ehrlich gesagt möchte ich nicht das Eigentum anderer auf meine Kosten aufwerten!
Also ich schwanke zwischen dem von Berny vereinfacht aufgeführten du hast es unterschrieben also ist es rechtsgültig (!) und eben einig Zweifel an dieser Klausel. Hier ein paar Gedanken:
- Der Vermieter kann die Kosten absetzten (würde Wetten das er die Fimen beauftragt und von uns das Geld will)
- Wie Berny schon geschrieben hat war mir der Zustand der Wohnung der bei Einzug klar. Daran will ICH auch nix ändern!
- In der Klausel steht ".... wenn dieses nicht funktioniert (teilen der Stromkosten) müssen die Kosten für Umbau .... die Mieter tragen". Wann genau ist hier der Tatbestand des "nicht funktionieren" erfüllt? Das scheint mir alles ein wenig schwammig!
- Was hat eigentlich mein VM damit zu tun? Die Stromkosten sind nicht Teil des MV! Es handelt sich hierbei um eine Sache zwischen meinem Nachbarn und mir.
- § 556a Abs.3 BGB: "Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam". Dieser § bezieht sich zwar auf Betriebskosten (Haushaltsstrom sind ja keine BK) aber evtl. liegt hier ein analoger Fall vor?
Wie schon gesagt, ich will nix ändern. Mit der 50/50 Aufteileung zwischen meinem Nachbarn und mir kann ich gut leben und gerne können wir auch auch über eine andere Aufteilung sprechen. Ich möchte lediglich eine Quittung über die von mir bezahlten Beträge! Leider scheint mein Nachbar diese nicht mehr ausstellen zu wollen. Daher und aufgrund anderer Umstände vermute ich das hier etwas im Busch ist und evtl in den nächsten 2 Jahren zu einem Problem werden kann.