Klausel für Umbaukosten des Stromzählers ungülig?

  • Hallo nochmal und hoffe ihr hattet bis jetzt ein frohes Fest!
    Vielen Dank für eure Antworten bis jetzt. Seid mir nicht böse aber die Diskussion schweift etwas ab. Mir geht es lediglich um die Frage ob die oben genannte Klausel so unwirksam ist oder nicht? Selbst Kosten von 300€ fände ich viel zu viel da ich in ca.2 Jahren wieder aus der Wohnung ausziehen werde! Und ehrlich gesagt möchte ich nicht das Eigentum anderer auf meine Kosten aufwerten!

    Also ich schwanke zwischen dem von Berny vereinfacht aufgeführten du hast es unterschrieben also ist es rechtsgültig (!) und eben einig Zweifel an dieser Klausel. Hier ein paar Gedanken:

    - Der Vermieter kann die Kosten absetzten (würde Wetten das er die Fimen beauftragt und von uns das Geld will)
    - Wie Berny schon geschrieben hat war mir der Zustand der Wohnung der bei Einzug klar. Daran will ICH auch nix ändern!
    - In der Klausel steht ".... wenn dieses nicht funktioniert (teilen der Stromkosten) müssen die Kosten für Umbau .... die Mieter tragen". Wann genau ist hier der Tatbestand des "nicht funktionieren" erfüllt? Das scheint mir alles ein wenig schwammig!
    - Was hat eigentlich mein VM damit zu tun? Die Stromkosten sind nicht Teil des MV! Es handelt sich hierbei um eine Sache zwischen meinem Nachbarn und mir.
    - § 556a Abs.3 BGB: "Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam". Dieser § bezieht sich zwar auf Betriebskosten (Haushaltsstrom sind ja keine BK) aber evtl. liegt hier ein analoger Fall vor?

    Wie schon gesagt, ich will nix ändern. Mit der 50/50 Aufteileung zwischen meinem Nachbarn und mir kann ich gut leben und gerne können wir auch auch über eine andere Aufteilung sprechen. Ich möchte lediglich eine Quittung über die von mir bezahlten Beträge! Leider scheint mein Nachbar diese nicht mehr ausstellen zu wollen. Daher und aufgrund anderer Umstände vermute ich das hier etwas im Busch ist und evtl in den nächsten 2 Jahren zu einem Problem werden kann.

    3 Mal editiert, zuletzt von el-nino (5. April 2015 um 13:30)

  • Ähem, wie naiv bist Du eigentlich?
    Wozu hast Du zwei Hände?: Die eine zum Überreichen des Geldes, die andere zum Entgegennehmen der Quittung...

    Dieses setzt Voraus, dass es eine persönliche Übergabe des Geldes/Quittung gibt. Dieses kommt vor, ist aber nicht die Regel. Sagen wir, es hat sich eine nette Brieffreundschaft gebildet. In der Vergangenheit kam es auch schon zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Quittungen. Aber nach bitten diese nachzureichen wurde dieses auch immer getan. Nun ist dieses aber schon über einen längeren Zeitraum nicht passiert.Daher werde ich nix mehr Zahlen bis die Quittungen nachgereicht werden.

  • Dieses setzt Voraus, dass es eine persönliche Übergabe des Geldes/Quittung gibt. Dieses kommt vor, ist aber nicht die Regel. Sagen wir, es hat sich eine nette Brieffreundschaft gebildet. In der Vergangenheit kam es auch schon zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Quittungen. Aber nach bitten diese nachzureichen wurde dieses auch immer getan. Nun ist dieses aber schon über einen längeren Zeitraum nicht passiert.Daher werde ich nix mehr Zahlen bis die Quittungen nachgereicht werden.


    Falls Du ein Girokonto haben solltest, ...

  • ich geh vom nem Sickhaus aus , wo entsprechend wenig Miete gezahlt wird weil die Kundschaft auch nicht grade dick im Geschäft ist. Wenns anders wäre würde man sich auf sonen Mist mit Strom in Bar zahlen an den Nachbarn ohne Rechnung gar nicht einlassen. Darum auch mein MCSpar Vorschlag mit nem Zwischenzähler für wenigstens ein wenig an Kostentransparenz was den Verbrauch angeht.

    Da musste ich schon ein wenig schmunzeln als ich diese haarscharfe Analyse der Wohnsituation und der hieraus resultierenden Möglichkeiten für Elektroinstallationen gelesen habe. Da weiß man doch gleich, dass hier nicht zu schnell geurteilt wird! Leider sind aber einige Schlüsse die aus den Fakten gezogen wurden nicht ganz exakt. Eigentlich liegen Sie mit so ziemlich allem was Sie in dem Beitrag postuliert haben daneben.

    2 Mal editiert, zuletzt von el-nino (6. April 2015 um 03:16)

  • Falls Du ein Girokonto haben solltest, ...

    So hätte ich es am liebsten! Dauerauftrag reinknallen und gut ist. Aber leider will mein Nachbar es nicht aufs Konto haben. Ich war natürlich auch verdutzt als ich nach seiner Bankverbindung fragte und er mir sagte er möchte es bar haben. Natürlich fängt man da an zu grübeln. Wie gesagt 1,5 Jahre lief es gut (Quittungen bekommen).

  • El Nino dann bezahl deinen Nachbarn eben weiterhin in "Bar" . Bei dieser ausserordentlichen Wohnlage ist es ja scheinbar normal .


    Und ja diese Klausel ist ungültig meiner Meinung nach !!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (7. April 2015 um 00:54)

  • Hallo,

    wie kommst du denn darauf, dass es zu Problemen kommen wird? Nur weil dein Nachbar zu faul ist eine Quittung zu schreiben?

    Mach doch selbst eine List und lass ihn den Erhalt jeweils abzeichnen.


    Zur Klausel:
    Die wird ungültig sein. Der Vermieter kann euch nicht zwingen die Aufwertung des Hauses direkt zu bezahlen. Er könnte den Umbau allerdings ausführen lassen und die Kosten als Modernisierung auf die Mieter umlegen (11% pro Jahr).

    Gruss
    H H

  • Hallo,

    wie kommst du denn darauf, dass es zu Problemen kommen wird? Nur weil dein Nachbar zu faul ist eine Quittung zu schreiben?

    Mach doch selbst eine List und lass ihn den Erhalt jeweils abzeichnen.

    H H

    Hallo H H,

    das dieses zum Problem werden kann vermute ich aus folgendem Grund. Bezüglich der letzten Endabrechnungen und Abschläge hält sich mein Nachbar sehr bedeckt und zeigt mir hier keine Papiere da er diese "gerade nicht findet" oder keine Zeit hat etc. Dieses war Anfang des Jahres. Nun ja, der hierdurch evtl. erhoffte Informationsnachteil für mich liegt jedoch nicht mehr vor. Vielmehr ist mir bekannt, dass der letzte Zählerstand selbst abgelesen wurde und die seit diesem Jahr zu zahlenden Abschläge sind einfach zu gering. Diese Abschlagssenkung wurde mir natürlich nicht mitgeteilt.
    Nun ich zahle, bei einem 2 Pers. Haushalt mit Durchlauferhitzer für 2500 kWh/a. Aufgrund der Absenkung der Abschläge wird vermutlich daher eine saftige Nachzahlung in Haus kommen am Ende des Jahres oder mein Nachbar verbraucht so gut wie kein Strom.
    Jetzt ist sollte hier wohl Kommunikation das Mittel der Wahl sein. Jedoch klappt dieses aber nicht und ich bekomme meinen Nachbarn einfach nicht (mehr) zu fassen da er meist Nachts nach Hause kommt und morgens oder am WE die Tür nicht (mehr) öffnet. Ich habe bereits diverse Zettel hinterlassen aber es erfolgt einfach keine Reaktion. Auch ein Paket das bei uns abgegeben wurde liegt nunmehr seit 2 über Wochen bei uns. Hierüber wurde er auch von uns und dem Paketdienst in Kenntnis gesetzt.
    Daher sehe ich hier ein gewisses Konfliktpotential...

  • Also das Ganze hängt von verschiedenen "Umständen" ab.

    Grundsätzlich glaube ich, dass der Vermieter pro Wohneinheit einen eignen Stomzähler zur Verfügung stellen muss, da jeder Mieter das Recht hat seinen Stromanbieter nach Wahl auszuwählen.
    Dies ist hier schon mal nicht der Fall.
    Ebenso geht diese Klausel in deinem Mietvertrag eindeutig zu deinen Lasten, da du keine Kontrolle hast, wieviel Strom du verbrauchst und auch keine Kontrolle darüber hast, wo und zu welchem Preis der andere Mieter den Strom einkauft.
    Wenn der Vermieter die Wohnung warm vermietet, sprich inkl. aller Nebenkosten + Strom, wäre das glaube ich was anderes.
    Es muss ja folglich auch einen separaten Wasserkreislauf und einen separaten Heizkreislauf geben, damit diese Kosten auch korrekt aberechnet werden können.
    Auf so was kann und darf nur in Zweifamilienhäuser verzichtet werden, und auch nur dann, wenn der Vermieter auch im Objekt wohnt.
    So etwas kommt oft bei Einfamilienhäuser mit Einligerwohnung vor.

    Das Ganze sieht schon nicht ganz astrein aus. Nicht jede Klause die im Mietvertrag steht ist auch wirksam. Wo kämen wir denn da hin wenn das immer bestand hätte. Da könnte der VM ja alles mögliche reinschreiben.

    Ich denke der Knackpunkt ist diese Klausel.
    Schlussendlich wird der andere Mieter dadurch zu deinem Stromversorger mit allen Rechten und Pflichten. Hier wird ja nicht wie ab und an etwas "Strom" geliehen..... ;-)! Sprich der andere Mieter wird zum Stromversorger.
    Also das Ganze ist mir nicht koscher.
    Frage doch mal beim örtlichen Mietverein nach.
    Schau auch mal in die entsprechenden Verordnungen nach. In manchen Bundesländern existieren Verordnungen wie Heiz/ Nebenkosten abzurechnen sind.

    Nur nicht unterkriegen lassen.

  • tz,tz
    was der vermieter nicht alles muss......

    da wird Wohnraum zur verfügung gestellt, Gegebenheiten sind im Vorfeld klar definiert.
    und im nachhinein beschwert man sich.

    allmählich versteh ich, warum viele Eigentümer in meinem Umfeld nicht vermieten wollen.

  • Naja. Wie bereits gesagt. Es gibt Rechte und Pflichten. Für Vermieter sowie auch für Mieter.
    Die Mietswohnung ist auch Rechtsfreier Raum in der der Vermieter schalten und walten kann nach Gutsherrenart.
    Zwar gilt die Vertragsfreiheit auch für Mietverträge, das bedeutet aber nicht dass dort in einem solchen Mietvertrag
    Klauseln, Bedingen und ähnliches nach gutdünken rechtswirksam aufgeführt werden dürfen. Geltendes Recht, sei es durch Gesetze, Verodnungen oder durch die laufende Rechtssprechung gilt auch hier.

    Und keine Eigentümer ist verpflichtet sein Objekt zu vermieten. Der Eigentlümer kann das Objekt genauso gut leer stehen lassen.
    Diese Jammerei ist doch scheinheilig. Manche bekommen den Hals halt nicht voll genug.
    Weshalb vermieten denn Eigentümer ihre Objekt. Wohl erstranging um dafür Miete zu bekommen. Weniger aus Gründen der nächstenliebe.....
    Wenn der Mieter vom Vermieter ein Objekt mietet, dann ensteht dadurch ein Mietvertag mit Rechten und Pflichten.
    Der Mieter muss pünktlich die Miete bezahlen, sorgfältig mit dem Mietobjekt umgehen, Mängel melden, sich entsprechende den Gesetzen und Verordnungen verhalten, etc..
    Der Vermieter muss das Objekt zur Vefügung stellen, Mängel beseitigen, etc...
    Alles ganz normal.

  • Sehr geehrter Herr Olele,

    Sie sind neu hier im Forum. Da ist es üblich Fragen möglichst in Übereinstimmung mit geltenden Recht zu beantworten. Tut man das nicht und glaubt mit Gutmenschelei(durch vielfältigen Mißbrauch leider in schlechten Ruf geraten) Hoffnungen zu wecken, führt das meist in die Irre beim Fragesteller.

    Aber konkret zur Frage:

    § 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

    Wenn das Unterstrichene geschehen ist, kann er auch das einfordern.

  • Das Thema wurde wohl nun ausreichend diskutiert. Die ursprüngliche Frage wurde beantwortet. Ob diese Klausel gültig ist. Nein die Klausel ist unwirksam.

    Hier hilft nur eine vernünftige Einigung zwischen Mietern und Vermieter. Oder der Gang zum Fachanwalt um eventuelle Ansprüche zu klären und durchzusetzen.