Mietvertrag einfach geändert!!

  • Hallo

    ich habe ein problem und zwar hat mein Vermieter den Mietvertrag geändert, was ja so auch kein problem wäre wenn er die angegebenen qm nicht von 78,33qm auf 90,47qm erhöt hätte.
    Da ich leider von Harz4 lebe habe ich dadurch jetzt auch noch ärger mit dem Amt.
    Ich bin der Meinung das darf der Vermieter nicht einfach so machen in meinen Augen ist das ganze ein Betrug erster klasse.
    Ich hoffe mir kann hier weiter geholfen werden denn, ich habe auch noch zwei Kinder mit denen ich deswegen ungern auf der Strasse leben möchte!!!

    Lg Mo53

  • Hallo Mo53,

    nun mal langsam...!

    "...hat mein Vermieter den Mietvertrag geändert, was ja so auch kein problem wäre wenn er die angegebenen qm nicht von 78,33qm auf 90,47qm erhöt hätte."
    WIE genau geschah das?
    Hat er das nach MV-Abschluss in Euren beiden MV-Exemplaren geändert, also auch mit Deiner Zustimmung, oder wie sonst?

    "Da ich leider von Harz4 lebe habe ich dadurch jetzt auch noch ärger mit dem Amt."
    Bitte nähere Angaben.

    "Ich bin der Meinung das darf der Vermieter nicht einfach so machen in meinen Augen ist das ganze ein Betrug erster klasse."
    Deine Meinung werden wir erst (evtl.) teilen können, wenn Du mehr Details lieferst.

    "Ich hoffe mir kann hier weiter geholfen werden denn, ich habe auch noch zwei Kinder mit denen ich deswegen ungern auf der Strasse leben möchte!!!"
    Keine Angst, soo schnell kommt sowas nicht!

  • Hallo

    ich habe ein problem und zwar hat mein Vermieter den Mietvertrag geändert, was ja so auch kein problem wäre wenn er die angegebenen qm nicht von 78,33qm auf 90,47qm erhöt hätte.

    Und wie groß ist die Wohnung tatsächlich? Ein Vermieter erhöht doch die Wohnfläche nicht so einfach auf dem Papier um 12,14 m², oder anders gesagt um 15,5% wenn die Wohnung tatsächlich nicht so groß ist.

    Da ich leider von Harz4 lebe habe ich dadurch jetzt auch noch ärger mit dem Amt.

    So weit ich informiert bin, ist die Wohnungsgröße für Hartz IV Empfänger bei 4 Personen auf 90 m² begrenzt. Wie viele Personen leben denn in dieser Wohnung?

    Ich bin der Meinung das darf der Vermieter nicht einfach so machen in meinen Augen ist das ganze ein Betrug erster klasse.

    Mit dem Wort Betrug sollte man bitte etwas vorsichtiger umgehen. Bisher ist für mich kein Betrug durch den Vermieter zu erkennen.

    Ich hoffe mir kann hier weiter geholfen werden denn, ich habe auch noch zwei Kinder mit denen ich deswegen ungern auf der Strasse leben möchte!!!

    Lg Mo53

    Darum bitte die fehlenden Informationen nachreichen, vorher keine Ratschläge möglich.

  • Ok endschuldigung für das Wort Betrug aber ich habe wirklich äger deswegen mit dem Amt.
    Also ich bin dadrauf aufmerksam geworden als es um die Stafelmiete ging wo ich 20€ mehr zahlen musste ist ja auch nicht das ding.
    Die Wohnung hat eine Wohnfläche von 78,33qm auf der Kopie die ich von meinem Vermieter bekommen habe wurden diese 78,33qm durchgestrichen und einfach mit ein Kugelschreiber drunter geschrieben das es 90,47qm sind was ohne mein wissen gemacht wurde denn auf meinem Mietvertrag den ich beim einzug vom Vermieter bekommen habe steht 78,33qm.
    Ich habe vom Amt genehmigt bekommen das ich mit 3 Personen in dieser Wohnung wohnen darf.

  • "Die Wohnung hat eine Wohnfläche von 78,33qm auf der Kopie die ich von meinem Vermieter bekommen habe wurden diese 78,33qm durchgestrichen und einfach mit ein Kugelschreiber drunter geschrieben das es 90,47qm sind."
    Hmm, Kopie wovon? Du hast doch den MV mit der korrekten Flächenangabe. *kopfschüttel*

    "Ich habe vom Amt genehmigt bekommen das ich mit 3 Personen in dieser Wohnung wohnen darf."
    Ein Amt kann nicht genehmigen, ob Du in einer Wohnung wohnen "darfst".

  • Hallo ich habe eine Kopie vom Mietvertrag bekommen wo die qm zahl durch gestrichen ist und die neue qm eingetragen wurde.
    Was ich noch vergessen habe das ich ja eine Mieterhöhung bekommen habe musste mein Vermieter eine sogenante Mieterbescheinigung ausfüllen wo er die neue qm zahl angegeben hat deswegen habe ich jetzt ärger mit dem Amt.

  • Was hält Sie davon ab, mit Metermaß, Papier und Bleistift die Wohnung auszumessen? Dann wissen Sie, ob Sie dort wohnen bleiben dürfen, oder umziehen müssen. Denn bei tatsächlichen 90 m² ist die Wohnung zu groß und die ARGE (Jobcenter) macht zurecht Terz.

  • Weil ich in einer Dachgeschoss Wohnung wohne und nicht genau weiß wie sowas vermessen wird.
    Und nochdazu wurde die qm zahl erst geändert als der sohn von unserem Vermieter das ganze übernommen hat.

  • hallo habe meine wohnung jetzt aus gemessen undie wohnung hat sogar nur 74,07qm also ist das was der vermieter gemacht hat nicht rechtens oder wie soll ich mich jetzt weiter verhalten???

  • hallo habe meine wohnung jetzt aus gemessen undie wohnung hat sogar nur 74,07qm also ist das was der vermieter gemacht hat nicht rechtens oder wie soll ich mich jetzt weiter verhalten???


    Ich würde erst mal mit dem Amt sprechen und nach der amtlichen Meinung hierzu fragen.
    Es könnten hier Verdachte von Urkundenfälschung oder/und Betrug vorliegen.

  • Sorry aber bin erst jetzt über das Thema gestolpert. Nachträgliche Änderungen in einem Mietvertrag müssen, um Gültigkeit zu bekommen, von den Vertragsschließenden gegen gezeichnet werden.

    Das heißt, die Änderung der Wohnfläche muss sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter an der entsprechenden Stelle mit einer Unterschrift versehen werden. Ansonsten ist diese Vereinbarung ungültig, zumal ja jetzt unterschiedliche Vertragsausfertigungen bestehen.

    Für Sie hat also nach wie vor der Ihnen vorliegende Vertrag Gültigkeit. Sollte Ihr Vermieter z.B. bei der Betriebskostenabrechnung von der durch ihn eigenmächtig geänderten Fläche ausgehen, so können Sie die Abrechnung als falsch zurück weisen.

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