Ist die Klausel gültig?

  • Hallo,
    ich bin gerade aus einer Wohnung ausgezogen, welche ich in sehr guten Zustand übergeben habe. Der Vermieter moniert sich jedoch an kleinen Schönheitsfehlern sowie (verschlossener, mit Acyrl und gestrichen) Bohrlöcher und setzt mir nun eine Frist sämtliche betroffenen Wände neu zu Tapezieren/Streichen.

    im Mietvertrag steht folgendes:

    12. Zustand der Mieträume
    Der Mieter übernimmt die Wohnung bei Einzug komplett saniert, frisch renoviert, Wände + Decken weiss gestrichen.

    Und verpflichtet sich die Wohnung bei Auszug wie bei Erhalt, frisch renoviert, Wände + Decken weiss gestrichen zurückzugeben.

    13. Schönheitsreparaturen
    Schönheitsreparaturen sind am Ende der Mietzeit fachgerecht in allen Räumen durchzuführen.

    Ist das ganze gültig?

    Die Wohnung ist wirklich in einem sehr guten Zustand, habe 8 Liter Brillux Malerweiß verbraucht und die "Mängel" sind auf meinen Fotos fast gar nicht zu erkennen. Der Vermieter droht jetzt natürlich die Kaution (über 1000€) einzubehalten und die Wohnung auf meine Kosten zu renovieren.

  • Das ganze ist gültig meiner Meinung nach.

    Insofern es sich hier noch um die üblichen Bohrlöcher handelt, die verschloßen wurden und überpinselt seh ich da auch kein Problem. Es ist aber die Rede von fachgerecht, kann von hier aus nicht beurteilen wie es tatsächlich aussieht. Darum ist eine Wertung nun schwierig.

  • student33:

    "Der Vermieter moniert sich jedoch an kleinen Schönheitsfehlern sowie (verschlossener, mit Acyrl und gestrichen) Bohrlöcher und setzt mir nun eine Frist sämtliche betroffenen Wände neu zu Tapezieren/Streichen."
    - Das kann er nicht. Er kann bestenfalls verlangen, dass Du die Beanstandungen behebst - wie, geht ihn nichts an.

    "im Mietvertrag steht folgendes:
    12. Zustand der Mieträume
    Der Mieter übernimmt die Wohnung bei Einzug komplett saniert, frisch renoviert, Wände + Decken weiss gestrichen.
    Und verpflichtet sich die Wohnung bei Auszug wie bei Erhalt, frisch renoviert, Wände + Decken weiss gestrichen zurückzugeben.
    13. Schönheitsreparaturen
    Schönheitsreparaturen sind am Ende der Mietzeit fachgerecht in allen Räumen durchzuführen.
    "
    - Punkt 13 halte ich für gegenstandslos/überflüssig/ungültig.

    "... habe 8 Liter Brillux Malerweiß verbraucht und die "Mängel" sind auf meinen Fotos fast gar nicht zu erkennen. Der Vermieter droht jetzt natürlich die Kaution (über 1000€) einzubehalten und die Wohnung auf meine Kosten zu renovieren."
    - Vor dem Anstrich hättestet besser die Dübellöcher einwandfrei verschliessen sollen. 8 L Dispersionsfarbe sind ja man nicht gerade die Welt - etwa grosszügig mit Wasser verdünnt? Welche genau definierten Mängel gibt es? Liste?

  • Zitat

    Das ganze ist gültig meiner Meinung nach.

    Nein, ist es definitiv nicht, da der Mieter bei Auszug verpflichtet wird, die Wohnung in einem renovierten Zustand zurückzugeben. Das ist eine unwirksame Endrenovierungsklausel, so dass die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen entfällt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Und verpflichtet sich die Wohnung bei Auszug wie bei Erhalt, frisch renoviert, Wände + Decken weiss gestrichen zurückzugeben

    unwirksam

    Zitat

    13. Schönheitsreparaturen
    Schönheitsreparaturen sind am Ende der Mietzeit fachgerecht in allen Räumen durchzuführen.

    auch unwirksam

    Fazit, vollständig geräumt und besenrein übergeben, fertig.

  • ungüliter geht es nicht.

    Renovierung darf unter 2 Bedingungen verlangt werden

    1) Die entsprechenden Fristen (3,5,7 oder 5.8. 10 je nach Beginn des Mietvertrages) sind abgelaufen. Früher, wenn überhaupt, nur bei überdurchschnittlicher Abnutzung (siehe 2)
    2) Der Zustand der Wohnung macht die Renovierung notwendig. Dies ist deswegen wichtig, weil man z.B. alle 5 Jahre Mietzeit im Ausland verbracht sein könnte ,dadurch ist die Wohnung nicht abgenutzt und egal ob die Fristen aus 1) abgelaufen sind, muss man nicht renovieren

    In diesem Mietvertrag fehlt es sowohl an 1 als auch an 2, gepaart mit ungültiger Farbwahlklausel (weiss gestrichen). Jeder einzelne von 3 Gründen hätte schon gereicht, um die Klausel unwirksam zu machen

    Einmal editiert, zuletzt von Iglesias (8. April 2015 um 09:45)

  • Hallo,

    üngültig!

    Eine starre Endrenovierungsklausel, die nicht als Individualvereinbarung gefasst ist, hat keine Gültigkeit.

    Ich würde den Zustand bei Übergabe dokumentieren und notfalls auf Rückzahlung der Kaution klagen.

    Gruss
    H H

    das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Oder halt Gips , bzw Spachtelmasse, gibts fertig inner Tube. Reindrücken, glatt, streichen, feddisch

    @ Berny Sry für die nun dumme Frage : Aber geht das auch mit Westzahnpasta ? Wir haben da nicht ganz so viel Kalk drin weste

  • Oder halt Gips , bzw Spachtelmasse, gibts fertig inner Tube. Reindrücken, glatt, streichen, feddisch
    @ Berny Sry für die nun dumme Frage : Aber geht das auch mit Westzahnpasta ? Wir haben da nicht ganz so viel Kalk drin weste


    Mit Westzahnpasta geht das auch. Musste aber nach dem ersten Gang und dem Abtrocknen und Einziehen noch einmal nachfüllen und glätten...