Hallo,
ich bin gerade aus einer Wohnung ausgezogen, welche ich in sehr guten Zustand übergeben habe. Der Vermieter moniert sich jedoch an kleinen Schönheitsfehlern sowie (verschlossener, mit Acyrl und gestrichen) Bohrlöcher und setzt mir nun eine Frist sämtliche betroffenen Wände neu zu Tapezieren/Streichen.
im Mietvertrag steht folgendes:
12. Zustand der Mieträume
Der Mieter übernimmt die Wohnung bei Einzug komplett saniert, frisch renoviert, Wände + Decken weiss gestrichen.
Und verpflichtet sich die Wohnung bei Auszug wie bei Erhalt, frisch renoviert, Wände + Decken weiss gestrichen zurückzugeben.
13. Schönheitsreparaturen
Schönheitsreparaturen sind am Ende der Mietzeit fachgerecht in allen Räumen durchzuführen.
Ist das ganze gültig?
Die Wohnung ist wirklich in einem sehr guten Zustand, habe 8 Liter Brillux Malerweiß verbraucht und die "Mängel" sind auf meinen Fotos fast gar nicht zu erkennen. Der Vermieter droht jetzt natürlich die Kaution (über 1000€) einzubehalten und die Wohnung auf meine Kosten zu renovieren.