Neue Heizungsanlage

  • Hallo,unser vermieter hat im Juni ne neue heizungsanlage einbauen lassen,von E-Heizung auf Gasheizung.Dieses zog sich mindestens drei wochen hin und danach mussten wir die Wohnung wieder neu tapezieren usw.Kann man das vom Vermieter zurück fordern,zumal wir erst ein jahr vorher alles gemacht haben.Muss der Vermieter entschädigung zahlen,weil wir ja ziemlich eingeschränkt waren,in der wohnqualität.
    Vielen Dank für eure Hilfe.
    lg silvy

  • Hallo,unser vermieter hat im Juni ne neue heizungsanlage einbauen lassen,von E-Heizung auf Gasheizung.Dieses zog sich mindestens drei wochen hin und danach mussten wir die Wohnung wieder neu tapezieren usw.

    Sie hätten damals mit Ihrem Vermieter verabreden sollen, dass er auch die Schäden, die entstanden sind, wieder beseitigt. Jetzt ist es schon reichlich spät, finde ich.

    Kann man das vom Vermieter zurück fordern,zumal wir erst ein jahr vorher alles gemacht haben.Muss der Vermieter entschädigung zahlen,weil wir ja ziemlich eingeschränkt waren,in der wohnqualität.

    Auch das fällt Ihnen reichlich spät ein, das wird vereinbart, wenn die Umstellung vor der Tür steht und nicht, wenn alles gelaufen ist.

    Vielen Dank für eure Hilfe.
    lg silvy

    Hat Ihnen Ihr Vermieter rechtzeitig vor den Arbeiten eröffnet, dass die Miete durch die neue, sparsamere Heizung steigen wird? Er kann in diesem Fall 11% der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen.

  • ausserdem hat der vermieter damals gesagt,das er uns entgegenkommen wird eben wegen der unannehmlichkeiten,nur eben mündlich.bis heute ist allerdings in der richtung nix passiert,ausser das er jetzt dauernd briefe schreibt,wegen jeder kleinigkeit.

  • Aber das ist doch keine Mieterhöhung, das sind Nebenkosten für die Heizung! Im Gegenzug bezahlen Sie jetzt und zukünftig viel weniger für den Strom, da Sie ja damit nicht mehr heizen!

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