2. Versuch der Wohnungsübergabe (31.3. Kündigung)

  • Ich hatte den Mietvertrag zum 31.3. gekündigt und es sollte die Wohnungsabnahme über einen Hausmeisterservice erfolgen. 14 Tage vorher vergeblich tgl. mehrfach versucht, diese ominöse Firma zu erreichen, blieb bis zum 31.3. auch erfolglos. Auf Nachfrage (als ich endlich mal jemanden am Telefon hatte), wieso alle Anrufe bislang fehlschlugen, kamen Antworten, wie: "Wir müssen ja schließlich auch mal zum Klo" (angebliche Betriebszeit 7:30-16 Uhr tgl. mo.-fr.), "man könne ja nicht nur am Telefon sitzen" etc.
    Auf meine Nachfrage, wie der Termin nun zur Übergabe stattfinden kann, bot man mir den 31.3. um 12 Uhr an. Diesen konnte ich nun nicht wahrnehmen, hatte ich davor die Woche extra deshalb noch Urlaub, war ich nun wieder auf der Arbeit.
    Ich bot dann 15 Uhr an (muss eigentlich bis 17 Uhr arbeiten), dieser Termin war dem Hausmeister nicht passend, da "wir nur bis 16 Uhr arbeiten"!
    Also hat man mir den 10.4. um 15 Uhr als Übernahmetermin gegeben.
    Ich habe dennoch am 31.3. eine Wohnungsabnahme per Videoaufzeichnung vorgenommen, den Strom/Gasvertrag mit Zählerständen fotografiert und beim Versorger bereits abgemeldet. Ich weiss ja nicht, ob da jetzt Folgekosten auf mich zukommen, wegen der 10 Tage nach Kündigung. Und da ich aufgrund anderer Querelen eh zum Anwalt muss, ist meine Frage daher: Sind die Videoaufnahmen ggf. bei Rechtsstreit zulässig?

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  • Wenn Ihnen nachweislich ein Übergabetermin am 10.4. vorgeschlagen wurde und dieser auch von Ihnen akzeptiert ist, brauchen Sie keine weiteren Kosten fürchten. Mieter und Vermieter haben die Wohnung am letzten Miettag zu übergeben bzw. zu übernehmen.
    Kann an diesem Tag eine Übergabe nicht stattfinden, trägt jener die Schuld, welcher den Termin nicht wahrnehmen konnte.

    Videoaufnahmen der Wohnung sind kaum fälschungssicher. Ich glaube eher nicht an eine gerichtliche Verwendung.

  • Vielen Dank für Ihre Auskunft!
    Mit der Videoaufnahme wusste ich mir mangels Ansprechpartner bzw. der Nichtkenntnis des Vermieters/Hausmeisterservices nur nicht weiter zu helfen, als dass ich wenigstens irgend einen Beweis habe, dass es nicht an mir scheiterte.