Mülltonnen rausstellen, nicht geregelt

  • Moin,
    in den letzten Jahren waren die Hausbewohner sich einige, die Mülltonnen selber rauszustellen. Dazu muss gesagt werden, dass diese im Hinterhof stehen und 7 Stufen überwunden werden müssen (Altbau). Aufgrund einer Verletzung, die ich mir beim letzten Raustragen zugezogen haben und auf Anraten des Arztes, überhaupt keine schweren Sachen mehr zu ziehen, habe ich den Vermieter gegeben, meinen Part über externe Hilfe auszuführen.
    Der Vermieter hat keine Lust, das zu regeln und meint, ich müsse mich darum kümmern. Im Mietvertrag ist keine Regelung. Ich zahle gerne dafür, aber das ist doch Vermietersache,oder?

    Gruß,
    Markman

  • Sachen gibt's...
    was der vermieter nicht alles tun muss...

    ich fass es nicht.
    ich muss die tonnen 5 stufen "runter rollen" lassen.

    und wenn ich es mal vergesse, macht es meine frau, trotz ihrer MS.

    wenn man es geschickt macht, hat man nur weinige Kilos Belastung.

    wenn ich mal 90 bin, wird ich meinen Nachbarn drum bitten.

  • Was ist dazu im Mietvertrag oder der Hausordnung vereinbart? Aber in der Regel bist du dafür verantwortlich, wenn deine Mülltonne nicht rechtzeitig an der Straße steht. Schon mal drüber nachgedacht, dass es dein Müll ist?

  • ..., habe ich den Vermieter gegeben, meinen Part über externe Hilfe auszuführen.
    Der Vermieter hat keine Lust, das zu regeln und meint, ich müsse mich darum kümmern. Im Mietvertrag ist keine Regelung.


    M.E. hat der VM recht.


  • Ich zahle gerne dafür, aber das ist doch Vermietersache,oder?

    Wenn im Mietvertrag nichts geregelt ist, ist das allein Ihre Sache. Wenn Sie körperlich nicht in der Lage sind, müssen Sie für eine andere Lösung Sorge tragen.
    Mit einer Vergütung lässt sich doch bestimmt in der Nachbarschaft jemand finden, der diese Handgriffe für Sie vornimmt.

  • Es bedarf hierfür noch nicht einmal einer mietvertraglichen Vereinbarung. In der Ortssatzung meiner vermieteten Immobilie steht klipp und klar, dass die Anwohner selbst dafür zuständig sind.

  • äh, nochmals klargestellt:

    1. Es ist nicht mein Müll, sondern Müll von 5 Parteien. Ich bin eine Person, insgesamt sind es 12 Personen. Es geht also überwiegend um den Müll anderer Personen, natürlich auch um meinen.

    2. Es sind 7 Stufen hoch. Schon mal 3 große blaue Mülltonnen mit Altpapier geschleppt?
    3. Wenn der Vermieter die Gebühren dafür als Betriebskosten verteilt, dann kümmert er sich um die Müllangelegeheit. Ich habe keinen Vertrag mit der Müllabfuhr, sondern mit dem Vermieter. Danach nochmal: Im Mietvertrag steht dazu nichts. Warum sollte ich mich, im juristischen Sinne, darum kümmern?
    Gruß,
    Markman

  • Zitat

    Schon mal 3 große blaue Mülltonnen mit Altpapier geschleppt?

    Was geht Euch das Altpapier an? Diese Container werden von entsprechenden Privatunternehmen kostenfrei aufgestellt, weshalb diese sich auch um Abholung und Entsorgung kümmern müssen. Allerdings wird bei einer Verweigerung durch Euch vermutlich die Papiertonne einfach abgeschafft.

    Ansonsten kann man das Gespräch mit dem Entsorgungsdienst suchen. Man kann beispielsweise eine große Tonne gegen 3 kleine Tonnen eintauschen.

    Zitat

    Wenn der Vermieter die Gebühren dafür als Betriebskosten verteilt, dann kümmert er sich um die Müllangelegeheit.

    Ich verweise auf § 2 Punkt 8 Betriebskostenverordnung. Die Kosten des "Mülls" beschränken sich auf die bloße Entsorgung/Abfuhr. Die Bereitstellung der Mülltonnen ist hierdurch nicht geregelt.

    Zitat

    Im Mietvertrag steht dazu nichts. Warum sollte ich mich, im juristischen Sinne, darum kümmern?

    Gegenfrage: Wenn dazu nichts im Mietvertrag steht, warum soll sich dann der Vermieter kümmern? Ein Mietvertrag regelt Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter.
    Wenn im Vertrag also nichts davon steht, dass der Vermieter sich darum kümmern muss, dann ist das auch so. Der Mietvertrag ist doch keine "Einbahnstraße" für den Mieter.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (13. April 2015 um 09:33)

  • Was geht Euch das Altpapier an? Diese Container werden von entsprechenden Privatunternehmen kostenfrei aufgestellt, weshalb diese sich auch um Abholung und Entsorgung kümmern müssen. Allerdings wird bei einer Verweigerung durch Euch vermutlich die Papiertonne einfach abgeschafft.

    Ansonsten kann man das Gespräch mit dem Entsorgungsdienst suchen. Man kann beispielsweise eine große Tonne gegen 3 kleine Tonnen eintauschen.


    dann soll man statt 3 Tonnen 9 rausstellen?


    Ich verweise auf § 2 Punkt 8 Betriebskostenverordnung. Die Kosten des "Mülls" beschränken sich auf die bloße Entsorgung/Abfuhr. Die Bereitstellung der Mülltonnen ist hierdurch nicht geregelt.

    ah, bedeutet aber doch nicht im Umkehrschluss, dass es dann Mietersache ist?



    Gegenfrage: Wenn dazu nichts im Mietvertrag steht, warum soll sich dann der Vermieter kümmern? Ein Mietvertrag regelt Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter.
    Wenn im Vertrag also nichts davon steht, dass der Vermieter sich darum kümmern muss, dann ist das auch so. Der Mietvertrag ist doch keine "Einbahnstraße" für den Mieter.

    aber auch sicher nicht, dass der Vermieter sich um nichts zu kümmern braucht. Ich sehe schon, das ist hier ein Vermieter-Forum. Der arme Vermieter hat ja genug um die Ohren. Wenn im Mietvertrag nichts steht, dann kann es doch auch keine Einbahnstraße für den Vermieter sein?

    Gruß,
    Markman

  • Zitat

    dann soll man statt 3 Tonnen 9 rausstellen?

    Dann kann aber jeder Mieter "seine" Tonne rausstellen?

    Zitat

    ah, bedeutet aber doch nicht im Umkehrschluss, dass es dann Mietersache ist?

    Ein Gesetz oder eine Verordnung regelt niemals das Innenverhältnis innerhalb eines Hauses. Es gibt vielmehr Richtlinien vor.
    Der Vermieter kann - wenn er einverstanden ist - die Tonnen rausstellen lassen. Die Kosten hierfür tragen dann die Mieter (da prognostiziere ich schon den nächsten Aufschrei). Da könntest Du dir auch selbst jemanden und suchen (und bezahlen), der das für dich macht.

    Zitat

    aber auch sicher nicht, dass der Vermieter sich um nichts zu kümmern braucht.

    Nochmal: Der Mietvertrag regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Alles, was dort vereinbart ist, hat für das Mietverhältnis bestand. Alles, dass nicht geregelt wird, hat eben keinen Bestand. Im schlimmsten Fall stellt dann niemand die Tonnen raus und Ihr erstickt im Müll. Was steht denn in der Satzung Eurer Stadt? Der Hinweis wurde dir ja schon gegeben.

    Zitat

    Ich sehe schon, das ist hier ein Vermieter-Forum. Der arme Vermieter hat ja genug um die Ohren.

    Willst Du einen Beitrag, der Dir eine korrekte Antwort auf deine Fragen gibt (auch wenn diese unangenehm ist) oder willst Du eine falsche Antwort, die Dir innere Befriedigung gibt?

    Aber dein Verhalten ist uns bekannt: Entspricht die Rechtslage nicht den persönlichen Vorstellungen, dann stellt man sich auf stur. Überlegungen, wonach man sich vielleicht doch im Unrecht befinden könnte, werden dann nicht angestellt. Im Zweifel haben die anderen Unrecht. Aber falls es dich beruhigt, das Verhalten ist wohl menschlich und begegnet mir tagtäglich.

    Ich bin übrigens selbst Mieter und muss meine Tonnen selbst rausstellen. Da ich ein netter Mensch bin, mache ich das auch für meine 80jährige Nachbarin mit.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • äh, nochmals klargestellt:

    1. Es ist nicht mein Müll, sondern Müll von 5 Parteien. Ich bin eine Person, insgesamt sind es 12 Personen. Es geht also überwiegend um den Müll anderer Personen, natürlich auch um meinen.

    Willst du uns also erzählen, dass du der einzige Mieter bist, der die Tonnen raustellt und die anderen Parteien keinen Finger krumm machen? Oder ist es eher so, dass sich die anderen Mieter, aus welchem Grund auch immer, weigern, deinen Part zu übernehmen?


  • 1. Es ist nicht mein Müll, sondern Müll von 5 Parteien. Ich bin eine Person, insgesamt sind es 12 Personen. Es geht also überwiegend um den Müll anderer Personen, natürlich auch um meinen.


    Also werden die Tonnen reihum von den Bewohnern rausgestellt. Da Sie körperlich nicht mehr in der Lage sind, müssen Sie und nur SIE sich um eine andere Lösung bemühen. Für die Durchführung Ihrer Pflichten spricht Sie niemand frei, auch nicht aud dem Sterbebett.
    Wenn im Mietvertrag eine Rundumversorgung nicht vereinbart ist, dann bekommen Sie auch keine![/QUOTE]

    Zitat

    Wenn der Vermieter die Gebühren dafür als Betriebskosten verteilt, dann kümmert er sich um die Müllangelegeheit.


    Nein, ihm wird nur die Rechnung vom Entsorger zugestellt. Genau diese Rechnung und nicht mehr zahlen Sie über die Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter "verdient" daran nichts. Warum sollte er für Sie zum Arbeitsdienst verpflichtet werden.

    Zitat

    Ich habe keinen Vertrag mit der Müllabfuhr, sondern mit dem Vermieter.


    Genau das habe ich Ihnen gerade erklärt.

    Ich sehe schon, das ist hier ein Vermieter-Forum.
    Wenn Sie das so sehen, dann haben Sie hier nichts mehr verloren.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (13. April 2015 um 10:49)