Aufschlag Zwischenmiete

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir wohnen als Studenten/Praktikanten in einer WG in München.
    Durch Zufall (Gespräch mit den Nachbar-Mietern) hat sich uns folgendes Problem aufgetan:
    Wir alle haben unsere Zimmer als "Zwischemieter" von der eigentlichen Mieterin der Wohung angemietet, befristet für 6 Monate. Pro Zimmer zahlen wir 600€, diese 600€ sind in einem Zwischenmietvertrag festgehalten und dieser wurde auch von uns unterschrieben.

    Die eigetliche Miete pro Zimmer beträgt allerdings 380€, unsere Vermieterin (nicht die Eigentümerin der Wohnung, sondern nur die "1. Mieterin" die dann das Zimmer wieder an uns weitervermietet hat) hat also 220€ pro Monat aufgeschlagen und bereichert sich also mit fast 50 Prozent.

    Ist dieses Vorgehen rechtlich korrekt und zulässig? Können wir uns irgendwie wehren (abgesehen von einer Kündigung)?

    Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

  • Rechtlich handelt es sich hierbei um einen Untermietvertrag. Zwischenmietvertrag ist dem Wort nach schlicht Unsinn.

    Sie können den Vertrag mal hier einscannen, ohne leider keine Anwort.

  • Zitat

    Durch Zufall (Gespräch mit den Nachbar-Mietern) hat sich uns folgendes Problem aufgetan:

    Solltet Ihr das Problem nicht erst einmal mit der Hauptmieterin klären? Nachbarn erzählen gern mal falsche Sachen.

    Zitat

    Die eigetliche Miete pro Zimmer beträgt allerdings 380€

    Was beinhaltet die Miete von 380 EUR denn alles? Ist das eine Kaltmiete oder Warmmiete? Was beinhaltet Eure Miete von 600 EUR? Ist das eine Kaltmiete, Warmmiete oder Pauschalmiete?

    Wie soll sich eine Miete von 380 EUR pro Zimmer berechnen, wenn die Hauptmieterin eine gesamte Wohnung angemietet hat?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.