Nachmieter zieht nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ein

  • Hallo,

    Ich habe folgendes Problem:
    Wegen einem kurzfristigen Wohnungswechsel aus beruflichen Gründen, habe ich auf eigene Faust einen NAchmieter gesucht, ohne den Vermieter vorher zu informieren. Der MV hat eine 3 Monatige Kündigungsfrist vorgesehen.
    Aus den Bewerbern hatte ich die aus meiner Sicht für den Vermieter am besten geeigneten Nachmieter ausgesucht. Bedingung für mich war, dass die Nachmieter zum 1.10.2010 einziehen und mir die Küche ablösen... Die Nachmieter haben mir mündlich zugesichert, die Wohnung zum vereinbarten Datum zu übernehmen und die Küche abzulösen. Woraufhin ich die NM an den Vermieter weitervermittelt habe. Ich habe dann am nächsten Tag einen Brief vom Anwalt des Vermieters bekommen, worauf ich hingewiesen wurde, dass das Ganze so wie es abgelaufen ist nicht korrekt war, ich hatte leider in der Anzeige den Mietpreis mit reingeschrieben... Der Vermieter war aber mit den Nachmietern einverstanden. Leider hat sich dann rausgestellt, das die NM doch nicht zum 1.10. einziehen können, weil sie selbst noch eine Kündigungsfrist einhalten müssen und die Küche auch nicht ablösen werden... Desweiteren hat der Vermieter total auf Stur geschalten und von mir keine anderen NAchmieter akzeptiert. Jetzt ist es so, dass ich die Wohnung noch bis zum 31.11.2010 habe, bin aber schon seit 30.09. aus der Wohnung raus und muss volle 2 Monatsmieten zahlen... der VM meinte zwar, dass ich nicht die "vollen" 2 Monate zahlen müsste, habe aber bis Dato noch nichts von ihm gehört...

    Kann man da irgendwas machen?...dass der "Wortbruch" der NAchmieter Pech ist, ist mir klar, aber das Verhalten des VM bezüglich der NAchmieter und seine Sturheit keine anderen zu akzeptieren, ist doch nicht ganz Rechtens oder? Schliesslich habe ich durch das Ganze einen erheblichen finaziellen Verlust, weil ich nach besten Wissen und Gewissen einen passenden NM für den VM gesucht habe...

    Vielen Dank im voraus und Beste Grüsse

  • Zuerst einmal haben Sie ALLES falsch gemacht, was man in solch einem Fall falsch machen kann. Ohne vertragliche Abmachung haben Sie kein Recht, Ihre wohnung weiter zu vermieten, wenn Sie die Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht einhalten wollen.

    Ihr Vermieter aber hat das Recht, keinen der von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren. Es ist schließlich seine Wohnung und da entscheidet er. Auch muss kein eventueller Nachmieter Ihre Küche übernehmen/abkaufen.

    Und um auf Ihre Frage zurück zu kommen. Der Vermieter ist völlig im Recht mit seinem Handeln, der "Gesetzesbrecher" sind Sie!

  • Hallo, zunächst mal danke für die "nette" Antwort!

    Ich weiss jetzt im nachhinein, dass ich einiges falsch gemacht habe, aber das war nicht in böser Absicht, sondern ich wollte das Ganze für beide Seiten einvernehmlich lösen! Dass die "Nachmieter" weder zum vereinbarten Zeitpunkt, noch die Küche abgelöst haben und ich das nicht schriftlich festgehalten habe, war jetzt rückblickend betrachtet pure Dummheit meinerseits...
    Nichts desto trotz, hat der Vermieter aber meinen Nachmieter akzeptiert und angenommen und sich dabei auch Kosten gespart, wie zB die Kosten für eine Wohnungsanzeige...

    Haben sie meinen Beitrag eigentlich komplett durchgelesen oder nur überflogen, da mir ihre Antwort doch etwas pauschal vorkommt?

    Einmal editiert, zuletzt von Dexter1966 (24. Oktober 2010 um 11:43)

  • Hallo, zunächst mal danke für die Antwort!

    Haben sie meinen Beitrag eigentlich komplett durchgelesen oder nur überflogen, da mir ihre Antwort doch etwas pauschal vorkommt?

    Warum soll ich in solch einem klaren Fall Wort für Wort studieren? Sie haben komplett falsch gehandelt, da hilft auch kein genaueres Lesen, weil das Gesetz nicht auf Ihrer Seite ist.

  • Ihr Vermieter aber hat das Recht, keinen der von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren. Es ist schließlich seine Wohnung und da entscheidet er. Auch muss kein eventueller Nachmieter Ihre Küche übernehmen/abkaufen.

    GENAU das hat er aber getan, nämlich meinen Nachmieter zu akzeptieren!

    Wenn der NAchmieter mir nicht versichert hätte, dass er die Küche ablöst, hätte ich doch NIE zwischen VM und NM vermittelt!

    Ich hoffe hier lesen auch noch Leute die 1. höflich sind und 2. wenn sie schon antworten sich die Mühe machen "genau" zu lesen!

  • Oh Herr, lass Hirn regnen!

    Und was ist das?

    Woraufhin ich die NM an den Vermieter weitervermittelt habe. Ich habe dann am nächsten Tag einen Brief vom Anwalt des Vermieters bekommen, worauf ich hingewiesen wurde, dass das Ganze so wie es abgelaufen ist nicht korrekt war, ich hatte leider in der Anzeige den Mietpreis mit reingeschrieben...

    Sie haben sich quasi als Vermieter aufgespielt und mit Ihrem Mietpreis argumentiert. Warum wohl hätte der Vermieter sonst einen Anwalt eineschaltet?

    Und für mich ist hier Ende der Fahnenstange erreicht. Ich habe es wirklich nicht nötig, mir von einem beratungsresistenten Fragesteller Unhöflichkeit vorwerfen zu lassen. Wenn Sie der Meinung sind, im Recht zu sein, dann zahlen Sie einfach ab November keine Miete und lassen sich von dem dann Exvermieter vors Gericht zitieren.

  • Moin Dexter,

    Du schreibst einmal, der Vermieter hat total auf Stur geschalten und von Dir keine anderen NAchmieter akzeptiert, dann hat der VM einen Nachmieter doch akzeptiert, dann, dass der RA auch noch seine Meinung schrieb.
    "Schönes" Durcheinander, und dann beschwerst Du Dich darüber, dass Mainschwimmer ungehalten reagiert!?
    Dein Mietverhältnis endet am 30.11.. Bis dahin musste volle Miete zahlen. Die Äusserung des VM, von der Miete etwas nachzulassen, ist schwammig, nicht näher definiert und nicht schriftlich verbindlich.
    Wie der VM anschl. weitervermietet, ist seine Sache.
    Was Du mit der auszubauenden Kücheneinrichtung machst, ist Deine Sache.

  • Grundsätzlich ist der Vermieter nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu aktzeptieren. Ob und dass er mit den von Ihnen vorgeschlagenen Nachmietern einverstanden war, ist völlig unerheblich, da kein Vertragsverhältnis mit diesem Nachmieter zustande gekommen ist. Ich kann auch nachvollziehen, dass Ihr Vermieter nach diesen Erfahrungen auf stur schaltet.

    Zitat

    Wenn der NAchmieter mir nicht versichert hätte, dass er die Küche ablöst, hätte ich doch NIE zwischen VM und NM vermittelt!

    Diese Aussage mag zwar aus Ihrer Sicht nachvollziehbar sein, ist allerdings für die Entscheidung des Vermieters völlig irrelevant. Selbst wenn der Nachmieter zum 01.10. hätte einziehen können und mit diesem ein Vertrag geschlossen worden wäre, so hätte er die Küche dennoch nicht übernehmen müssen. Hierbei handelt es sich um eine reine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen und und dem Interessenten.

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