Hallo,
ich habe zusammen mit meiner Wohnung einen Stellplatz im selben Haus gemietet. Heute früh bekam ich einen Brief von meiner Hausverwaltung. Darin wurde mir mitgeteilt, dass ich absofort nur noch vorwärts einparken darf. Sollte ich weiterhin rückwärts parken, wird mein Fahrzeug abgeschleppt.
Da sich mein Stellplatz in einer ungünstigen Lage befindet, wäre es deutlich komplizierter vorwärts einzuparken. Im Mietvertrag gibt es außerdem keine Regelungen, wie ich zu parken habe.
Deshalb will ich wissen, ob meine Hausverwaltung mir Vorschriften machen kann, ob ich vor- oder rückwärts parken muss. Wäre es rechtlich in Ordnung mein Auto abzuschleppen, nur weil ich rückwärts parke?
Vielen Dank im Voraus