Stellplatz

  • Hallo,

    ich habe zusammen mit meiner Wohnung einen Stellplatz im selben Haus gemietet. Heute früh bekam ich einen Brief von meiner Hausverwaltung. Darin wurde mir mitgeteilt, dass ich absofort nur noch vorwärts einparken darf. Sollte ich weiterhin rückwärts parken, wird mein Fahrzeug abgeschleppt.
    Da sich mein Stellplatz in einer ungünstigen Lage befindet, wäre es deutlich komplizierter vorwärts einzuparken. Im Mietvertrag gibt es außerdem keine Regelungen, wie ich zu parken habe.
    Deshalb will ich wissen, ob meine Hausverwaltung mir Vorschriften machen kann, ob ich vor- oder rückwärts parken muss. Wäre es rechtlich in Ordnung mein Auto abzuschleppen, nur weil ich rückwärts parke?

    Vielen Dank im Voraus

  • Wenn es keine vertraglichen Regelungen gibt, wie einzuparken ist, kannst Du einparken, wie Du willst.

    Man könnte dem Eigentümer auf das Fehlen einer solchen vertraglichen Vereinbarung hinweisen und darauf hinweisen, dass man Schadensersatz verlangt, falls das Auto unbefugt abgeschleppt wird und der Eigentümer auch die Kosten zu tragen hat.

  • Hallo,

    wie immer kommt es auf den Fall an. Wenn der Parkplatz direkt am Haus und der Auspuff beim Rückwärtsparken dicht an der Wand ist, dann könnte es einen sachlichen Grund geben, der eine vorgeschriebene Parkrichtung begründet (Fassade wird verunreinigt, Abgase ziehen in offene Fenster). Sollten es allerdings rein optische Gründe sein, dann würde es schwer werden so etwas durchzusetzen.

    In Bezug auf das Abschleppen, würde ich eher davon ausgehen, dass es in jedem Fall unangemessen wäre und damit nicht an dich weiterbelastet werden dürfte.

    Hast du den Vermieter schon mal nach dem Grund gefragt?

    Gruss
    H H

  • Ich denke, das das nicht eine Frage von vertraglichen Regelungen ist. Spätestens dann, wenn durch die Abgase Verschmutzungen an der Hauswand entstehen oder Anwohnern der Dunst in die Wohnung geblasen wird.
    Nun könnte man sagen: Ist nichts vertraglich geregelt und weiter so.

    Das könnte sich im Ernstfall dahingehend ausweiten, das vorsätzliche Sach- oder gar Gesundheitsschädigung vorliegt.

    Allerdings hat uns unser Fragesteller verschwiegen, warum die geforderte Maßnahme sinnvoll sein soll, deswegen von mir nur ein Hinweis auf mögliche Auswirkungen

  • Hallo Erbse,

    wie ist denn der Stellplatz gelegen? Direkt an der Hauswand? Dahingehend macht das Sinn, dass das Auto nur vorwärts eingeparkt werden darf.

    Ein Abschleppen halte ich für ausgeschlossen, nicht jedoch eine Weiterbelastung der Malerarbeiten, wenn durch deine Autoabgase die Wand verschmutzt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Allerdings hat uns unser Fragesteller verschwiegen, warum die geforderte Maßnahme sinnvoll sein soll, deswegen von mir nur ein Hinweis auf mögliche Auswirkungen

    Die Info will ich euch natürlich nicht vorenthalten. :)

    Bisher habe ich noch keine Informationen vom Vermieter da ich auf dem Weg zur Arbeit war, als ich den Brief aus dem Briefkasten genommen habe. Selbstverständlich werde ich ihn aber noch dazu kontaktieren. Gesundheitliche Gründe lassen sich jedoch ausschließen, da der Stellplatz in einer Tiefgarage 10 Meter unter der Erde ist. Es gibt also keine Fenster, in die Abgase reinziehen könnten.
    Verschmutzungen an der Wand könnten theoretisch ein Grund sein. Die halten sich aber in Grenzen da der Parkplatz ca. 2 Meter länger ist als mein Auto und ich mit genügend Abstand zur Wand parke.
    In diesen Fällen wäre es ja auch kein Problem anders zu parken, aber meiner Meinung nach hätte niemand einen gravierenden Mehrwert durch die neue Regelung. Mir scheint es eher so, dass der Hausverwalter nur seine Macht demonstireren will. Dies ist in der Vergangenheit leider schon öfter der Fall gewesen.

  • Zitat

    Mir scheint es eher so, dass der Hausverwalter nur seine Macht demonstireren will.

    ...und da sitzt der Hausverwalter meist am längeren Hebel. Ich würde trotzdem mal den Sinn dieser Maßnahme erfragen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Erbse,
    ist derjenige, der Dir Vorschriften machen will, auch Dein Vermieter?
    Auch ich bin auf die Begründung gespannt.
    Ob der HV sich überhaupt dessen bewusst ist, dass er sich in zweifacher Hinsicht strafbar macht...?

  • der VM DARF Dein Auto nicht abschleppen, denn es steht auf DEINEM Parkplatz. Das wäre verbotene Eigenmacht.
    Er darf Dich abmahnen und kündigen, dann die Räumung gerichtlich betreiben, aber ohne Titel einfach Dein Hausrecht brechen, das ist strafbar. (Selbst mit Titel dürfte er das nicht selbr, sondern nur ein GV)